Felgeneintragung - neue Regelung Reifenabdeckung (in D)

  • Hi allerseits.


    Nachdem ich nun weiß, daß meine ausgewählten Felgen in 8,5x18ET30 mit 225/40er Reifen noch auf meinem A4 8E B7 Avant passen, kam ein neues Problem.


    Hab gehört, daß seit Anfang 2008 in Deutschland nicht mehr nur die Lauffläche der Reifen,
    sondern der komplette Reifen vom Radhaus abgedeckt sein muss.
    Was ist da dran? Stimmt das wirklich?


    Denn dann kann ich die Felgengröße wieder vergessen.
    Hoffe ihr könnt mir da genaueres sagen!


    Gruß
    Markus

  • Kann ich mir gut vostellen, da es die EU-Richtlinie (lt österr. Auslegung) zumindest so fordert.

  • Zitat von "BP-Hatzer3"

    Kann ich mir gut vostellen, da es die EU-Richtlinie (lt österr. Auslegung) zumindest so fordert.


    Wenn das wirkich so ist, dann muss ich mich wohl nach anderen Felgen umsehen.
    Hab jetzt mal 2 TÜV-Stellen per Mail angeschrieben.
    Mal sehen was als Antwort kommt.


    Gruß
    Markus

  • Zur Info, was die EU-Richtlinie vorsieht (österr Website, da aber EU-RL für alle EU-Länder Gültigkeit hat, passt die Info auch für D)
    http://www.noel.gv.at/Verkehr-Technik/K ... n.wai.html


    Weitere Info wegen Freigängigkeit:
    Änderung der Rad-Reifen-Kombination


    mögliche Gefährdung durch
    - Verschlechterung des Bremsverhalten
    - Ungenügenden Freiraum der Reifen zu Fahrwerk- und Karosserieteilen z.B. Lenkung etc.
    - nicht ausreichende Radlast in Bezug auf die zulässige Achslast
    - Reifen mit zu geringen Trägheits- und Geschwindigkeitsindex
    - Veränderung der Tachotoleranzen durch Änderung des Abrollumfanges
    - unzureichende Radabdeckung


    Prüfungen des Einbaus
    Prüfung der Auflagen und der Beschränkungen
    - Trägheitskennzahlen und Geschwindigkeitsindex
    - Freigängigkeit der Reifen


    Fahrwerksteilen mind. 5 mm
    Karosserieteilen mind. 10 mm
    Radaufhängung, Bremsen und Lenkung mind. 3 mm

    Prüfung der Freigängigkeit
    - Das Auto muß mit den jeweils diagonal gegenüberliegenden Rädern auf 2 Rampen mit einer Höhe von ca. 140mm fahren und die Räder der Achse 1 bis zum Lenkanschlag einschlagen. Das kurvenäußere Rad muß genügen Freigängigkeit aufweisen, wenn das Fahrzeug bis zum geringsten Restfederweg eingefedert ist.
    - Fahrversuche mit der maximalen Zuladung, mit größten Lenkeinschlag im Grenzbereich, danach alle Räder und Reifen auf Beschädigung prüfen
    - bei Geschwindigkeiten über 210 km/h sind nur Metallventile zulässig
    - Verwendung der richtigen Befestigungsteile, und Gewindelänge


    - Ausreichende Radabdeckung
    Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.
    - Überprüfung der Änderung, der Reifen-Felgen-Kombi mit anderen Fahrzeugänderungen (z.B. Tieferlegungen)


    Meldung an die Zulassungsbehörde
    Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht sofort vorgeschrieben, sondern erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle


    Quelle: http://www.reifen-boehler.de/html/dekra___tuv.html

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Habe heute beim :smilenew: einen ABT Avant (B7) angeschaut, aber dass sie diese Felgen draufhaben dürfen, die stehen brutal über, sicher 11 oder 12 mm, jeder Streckenposten (in Ö) würde da jammern:





    Da stehts bei mir ja weniger drüber


    In D würds ja derzeit wahrscheinlich locker noch gehen

    :A4e3: Audi A6 4G 3,0Tdi Quattro S-Tronic

  • Zitat von "mariop"

    und ausserdem tun sich tuner wie abt beim typsieren sicher leichter, als unsereins...


    lg, mariop


    Aber ob das dann bei einer Kontrolle durchgeht? Da können doch nicht andere Regeln für die gelten oder?

    :A4e3: Audi A6 4G 3,0Tdi Quattro S-Tronic

  • also ich war heut beim GTÜ (auch TÜV, bzw der trägt mir immer reifen ein)


    der sagt, es wurde nichts geändert.. udn das reifen/felgen abgedeckt sein müssen, das war immer schon so, es wurde nur nicht sooo genau genommen, wenn reifen noch abgedeckt war..

  • Der Witz in D ist, oder war, daß die Lauffläche abgedeckt sein mußte. Daher kommen doch diese albernen 215er auf 9" Felgen Kisten.

    Grüße

    Stefan

    V8 CDi -> Fahrspaß trotz Diesel

  • Fahr mal mit offenen Augen durch die Gegend, oder unsere FDB. Es gibt auch genug Heinis, die sowas auf ihren B4/B5/e36 usw. fahren (wo ist eigentlich der Kotzschmeilie hin?)

    Grüße

    Stefan

    V8 CDi -> Fahrspaß trotz Diesel

  • Ich hätt eine Offtopicfrage zu Reifeneintragungen..


    Wie ist das ei euch in Deutschland ? Reicht es wenn die Reifenkennzeichnung über einen Aufkleber in der Felge vorhanden ist ? In Österreich muss das nämlich entweder eingegossen oder eingestanzt/geschlagen sein...

    Greetz Klaus

  • Ist jetzt nur die Frage was du mit Reifenkennzeichnung meinst.


    Fast alle Felgen haben ne KBA Nummer für eine Eintragung. Meine RS6 Nachbauten von S.A.T. haben nur einen Aufkleber drin und das hat auch gereicht.

    Audi S3 8P 2.0TFSI Quattro

  • Zitat von "SIGI"

    Na da bin ich gespannt ob in D auch mal die 11 cm Bodenfreiheit kommen


    Na das wenn in D auch kommt - wie würde das dann wohl mit bereits "runtergeschraubten" Autos aussehen? Wenn die das bereits eingetragen haben, bevor sowas käme, würden die wohl noch weiter so fahren dürfen! :satan:


    Alle anderen - viel Spaß!!! Willkommen bei dem selben :censored: wie in Ö! :angry:


    Lieber wäre mir aber, dass es in Ö entfallen würde, mit den mind. 11cm!! :mrgreennew:


    lg
    Sascha

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    ... Let the good times roll ...
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  • also ich hab heut auch bei der TÜV zentrale bei unserem Landkreis angefragt, es gibt DEFINITIV KEINE NEUE REGELUNG


    Reifen und Felgen sollten schon immer abgedeckt sein, wobei der reifen abgedeckt sein muss.


    Zitat des Leiters der TÜV Direktion.. kann schon sein, dass der, der das gehört hat, einen Dienstgeilen erwischt hat :satan:

  • Zitat

    Na da bin ich gespannt ob in D auch mal die 11 cm Bodenfreiheit kommen


    Ich bin der Meinung,es gibt schon solch eine Reglung,da war sogar die Rede von 10cm.
    Es ging glaube ich darum,dass bei der Beschädigung eines tiefer gelegten Fahrzeuges durch Schlaglöcher oder Absätze in der Fahrbahn,kein Anspruch auf Schadensersatz besteht,wenn dieses eine Bodenfreiheit unter 10cm hat.
    Also ist es doch eine indirekte Reglung,oder? :gruebel:


    Grüße...

    A4 B6 Avant 2.5 TDI quattro
    Bis hier hin. Und weiter.




    [b]T-Car: BMW Z4 Roadster 3.0si

  • Beim :) nehmens die österreichische Reifenabdeckungsgschichte auch net so ernst kommt mir vor


    grade eben fotografiert (wird so verkauft):
    Der Gummi steht vorne ca 12mm drüber, dieselben Felgen wie der schwarze B7, nur durch die Höhe noch etwas extremer drüber