Auch nicht wenn da meine Fahrgestellnummer drauf steht ?
Alleinig in einem Verfahren gem § 33 KFG, welches von der LReg bzw dazu ermächtigten Ziviltechnikern bzw TÜV geführt wird, ist ein solches Dokument als Grundlage zur Genehmigung heranzuziehen.
Die entsprechenden Daten müssen dann in der Genehmigungsdatenbank des entsprechenden Fahrzeuges erfasst werden, bis dahin ist es nur ein "Zettel".