Frage zur Besteuerung insbesondere NoVA


  • Davon hat christian ja ursprünglich gesprochen wie es wäre, wenn beispielsweise ein ausländischer Händler das KFZ erwerben würde und er dann von diesem Händler.
    Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die Papiere mit der offiziellen Ausfuhr ihre Gültigkeit verlieren und somit der Plan nicht aufgehen kann.

  • Ja, ist wohl schon weg. S4 zum anständigen Preis gehen wohl weg wie warme Semmeln.



    Davon hat christian ja ursprünglich gesprochen wie es wäre, wenn beispielsweise ein ausländischer Händler das KFZ erwerben würde und er dann von diesem Händler.
    Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass die Papiere mit der offiziellen Ausfuhr ihre Gültigkeit verlieren und somit der Plan nicht aufgehen kann.


    Ganz genau.


    Aber in dem Link des BMF stehts eh geschrieben, also ist die Idee nix.


    Zitat

    Beim Antrag auf Vergütung müssen dem zuständigen Finanzamt die Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) des Fahrzeuges bekannt gegeben und ein Nachweis über die Verbringung bzw. die Lieferung (z.B. amtliche Zulassung im Ausland) erbracht werden. Voraussetzung für die Vergütung ist auch die Sperre des Fahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank.

    Einmal editiert, zuletzt von christian ()

  • ich verstehe aber die Ausgangslage immer noch nicht ganz! wieso und wie sollte in Händler in AT ein Auto an einen Österreicher teurer verkaufen können/müssen als bei einem Export? das ist doch völlig unlogisch, wenn das Auto in AT bereits zugelassen war.... kann mir das vielleicht nochmals jemand erklären? :gruebel:

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • In Deutschland gibt es diesen Trend schon lange! Die können sich zwar keine NoVa retour holen aber irgendeinen Vorteil dürfte es dort scheinbar auch haben, wenn man sich die Inserate so ansieht...


  • d.h. der neue Trend geht dann dahin, dass unsere Gebrauchtwagenhändler die Fahrzeuge vorrangig ins Ausland verkaufen wollen, oder?


    Weil sie damit rechnen können, dass der Käufer nicht mit jedem Gewährleistungsmangel einige 100km nach Österreich fährt und somit die Gewährleistung eigentlich ad absurdum geführt wird.


    Wäre interessant, wenn ein österr. Käufer, der auch einen Zweitwohnsitz in D besitzt, das Fahrzeug auf den Zweitwohnsitz kauft und dann in Ö anmeldet.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Zurück in Österreich musst wieder die NOVA blechen.
    Diese müsstest dann aber aliquot zum Zeitwert blechen, also doch wieder günstiger oda wie :applause:
    Co2 Strafsteuer wäre interessant ob man die ein zweites mal blecht.


    Anmelden kannst das Fahrzeug nicht.
    Ausser es hat jemand vergessen in der Datenbank zu sperren, dann kannst es bei der Versicherung normal anmelden. Fraglich wie verlässlich das bei uns funktioniert :satan:

  • Es müsste ein Passus im Kaufvertrag stehen, der einen bestimmten Kaufpreis bei Zulassung in D angibt, dasselbe dann jedoch für Österreich mit einem höheren Kaufpreis.


    Wer sagt dem Händler, wenn ich ein Fahrzeug kaufe, dass ich das dann auch nach D exportiere bzw dort auch zulasse?
    Wenn nun der Händler einen Antrag auf aliquote Rückerstattung der NOVA stellt, er aber keinen Nachweis für den Export erbringen kann und auch keinen entsprechenden Passus im Kaufvertrag hat, ist der Käufer gut weggekommen.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.


  • Es müsste ein Passus im Kaufvertrag stehen, der einen bestimmten Kaufpreis bei Zulassung in D angibt, dasselbe dann jedoch für Österreich mit einem höheren Kaufpreis.


    Wer sagt dem Händler, wenn ich ein Fahrzeug kaufe, dass ich das dann auch nach D exportiere bzw dort auch zulasse?
    Wenn nun der Händler einen Antrag auf aliquote Rückerstattung der NOVA stellt, er aber keinen Nachweis für den Export erbringen kann und auch keinen entsprechenden Passus im Kaufvertrag hat, ist der Käufer gut weggekommen.


    das glaube ich nicht, wenn man das Auto dann in AT nicht mehr zulassen kann....

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Der Antragsteller muss für die Teil-Rückerstattung der NoVA einen Exportnachweis erbringen und der ist nur mittels zB einer Zulassungsauskunft in D nachweisbar.


    Zitat

    Beim Antrag auf Vergütung müssen dem zuständigen Finanzamt die Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) des Fahrzeuges bekannt gegeben und ein Nachweis über die Verbringung bzw. die Lieferung (z.B. amtliche Zulassung im Ausland) erbracht werden.
    Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/…_ckverg_tung_gem_12_NoVAG


    Wenn nun kein Exportnachweis erbracht wurde, das Fahrzeug aber trotzdem in der Genehmigungsdatenbank gesperrt und eine Teil-Rückerstattung gem § 12 NoVAG stattgefunden hat, ist mM in dem Verfahren was falsch gelaufen und würde ich eine neuerliche NoVA-Besteuerung beeinspruchen.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Das ist nicht der Wagen - der Wagen vom Winkler war ganz normal in der Händler-Auktionsbörse und nicht bei dem Händler in Linz - Aufschlag war sehr sportlich - dh gering.