Neue Regelung zur tieferlegung


  • naja, a serienmässiges luftfahrwerk kannst aber "normalerweise" (möglichkeiten gibts immer *gg*) nicht komplett aufn boden legen
    sprich es besteht nie die gefahr das du zb nichtmehr lenken kannst


    bei airrides is es deswgen nciht eintragbar da du es nicht gegen das verstellen unter das gesetzl. mindestmaß
    absichern kannst (jaja klar kann mas programmieren, aber die programmierung is ja gleich wieder umgstellt)


    :mrgreennew: :mrgreennew: :mrgreennew: Du sagst es "normalerweise" :mrgreennew: :mrgreennew: :mrgreennew:

  • m.M.n ist es sowieso reine Beamtenwillkür in Österreich was einem passiert.


    Erwischt einen motivierten schraubt er dir die Taferl ab und an anderen interessierts gar nicht wie tief du bist...

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  • Den A6 mit Luftfahrwerk kann man ganz tief codieren - der ist dann ganz schön in den Knien


    i know
    aber normalerweise/serienmässig gehts eben nicht

  • Meinerseits habe ich noch keine fundierten Informationen über die Änderung des Mindestbodenfreiheit erhalten.
    Eine Genehmigung unter 110mm Mindestbodenfreiheit war auch bis dato schon möglich, nur mussten umfangreiche Gutachten vorgelegt werden, die ein solches Unterfangen zumeist an den immensen Kosten scheitern ließen.
    Sobald ich Informationen dazu erhalte, werde ich euch daran teilheben lassen.
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    Wenn lt EG-Betriebsgenehmigung eine geringere Bodenfreiheit als 11cm genehmigt ist, muss das auch von Österreich so anerkannt werden.


    Dort wo aber Österreich über eine geringere Bodenfreiheit als 11cm entscheidet, ist das anders.
    Jeder EU-Mitgliedstaat kann im Rahmen seiner nationalen Befugnisse strengere Maßstäbe ansetzen, als dies die EU tut.


    zB ein in D genehmigtes (getuntes) Fahrzeug kann im schlimmsten Fall in Ö nicht genehmigt weden, da eben unterschiedliche Rechtslagen vorherrschen.
    Selbst wenn Änderungen unter Beachtung von EU-Richtlinien genehmigt wurden, werden diese unterscheidlich ausgelegt (siehe Radabdeckung).
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    PBStV betreffend Mindestbodenfreiheit:



    m.M.n ist es sowieso reine Beamtenwillkür in Österreich was einem passiert.


    Erwischt einen motivierten schraubt er dir die Taferl ab und an anderen interessierts gar nicht wie tief du bist...


    Sei doch froh, dass es so ist. Denn der Beamte, der dir die Zulassung vorübergehend aufhebt, ist rechtlich zu 100% gedeckt, dh die Maßnahme ist rechtlich in Ordnung. Denn wenn nicht, gibt es ne Maßnahmenbeschwerde mit Entschädigung und da haftet der Beamte am Betrag prozentuell mit.


    Wenn ein anderer Beamter den Mangel nicht erkennt oder ihm das schlicht egal ist, kanns nur gut für dich sein.
    Könntest dich doch darüber beschweren, dass dir die Zulassung nicht aufgehoben wurde, dann kannst das hoffentlich auch nachweisen, dass es der Beamte wissentlich nicht beanstandet hat. Der Beamte bekommt dann ein Strafverfahren wg Amtsmißbrauch und eine Disziplinarmaßnahme. Wennst es nicht beweisen kannst, bekommst du ne Anzeige wegen Übler Nachrede, Ruf- und Kreditschädigung - aber auf jeden Fall bist du dann die Zulassung los und bist der beste Freund der Exekutive.


    Aber sich jetzt darüber zu echauffieren, dass sich jmd an geltendes Recht hält, finde ich nicht in Ordnung.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von BP-Hatzer3 ()

  • jetzt mal auf deutsch u ohne beamtendeutsch *gg*


    wenn ich mit einem auto das zwischen 11 und 9 cm bodenfreiheit hat (und die 9 nicht unterschreitet) aufghalten werde und der kiwara das checkt


    bekomm ich dann a vorladung zur überprüfung
    oder bekomm ich a bussgeld strafe ?

  • Wenn der Beamte der Meinung ist, dass du runtergeschraubt hast und die 9cm nicht von Materialermüdung kommen, kann er durchaus Anzeige erstatten und dich zur LReg schicken.
    Ob das dann auch im Verwaltungsverfahren hält, obliegt dem Gutachter der LReg und der Beweiswürdigung der Behörde.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

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  • es wäre ja zu schön wenn die deutschen Bestimmungen auch in Österreich zum Tragen kommen würden, aber wir schaffen es ja nicht mal bundesländerweise die Fahrzeuge gleich zu prüfen :headnut:


    z.b.
    in NÖ ... Bodenfreiheit 11 cm inkl. Fahrer !
    in Wien ... Bodenfreiheit 11 cm ohne Fahrer !


    bei meinem A4 wurde noch vor der Abnahme der 8,5x19 ET35 mit 235/35/19" gleich mal die Bodenfreiheit gemessen ( mit Fahrer ) - werden da die 11 cm unterschritten endet auch schon wieder der Felgeneintragungsversuch :headnut:


    War auch der Grund warum z.B. die lieben 911er Fahrer keine anderen Böcke draufschnallen konnten da der Wagen dann von ca. 9 cm auf 11 cm höhergelegt werden müsste .... einfach krank :headnut:

  • Es gibt eine einheitliche Regelung, nur wie heisst es, wenn man nach Wien rein fährt "Wien ist anders", so auch hier:


    Zitat:


    Quelle: Erl d BM.VIT v 03.08.2000, GZ 190500/8-II/B/5/00

  • Ha, wie recht du hast " Wien ist anders " .... war auch bei den blöden Radlaufleisten so, in Wien ohne Leisten möglich, NÖ nur mit Leisten .... selbe Felge auf einem A4 B6


  • Das mit den 9cm ist soweit ich weis korrekt.
    Ausnahme ist (bis jetzt) ein Schraubfahrwerk, dieses muss 11cm haben, da man ja den Verschleiß der Teile etc. mit dem Gewinde nachstellen kann.


    Muss dir an dieser Stelle leider widersprechen!
    1. kann sich ein Fahrwerk zwar nachsetzen, aber bekanntlich dauert das ewig,
    2. wenn dass Setzen vom Verschleiß kommt, würd ich mir ernsthaft sorgen machen und sämtliche Domlager tauschen, und
    3. wenn ein Gewindefahrwerk in Österreich offiziell eingetragen ist, ist es entweder mit einem Schweißpunkt versehen (alte unmenschliche Lösung) oder mit den allseits beliebten TÜV-Ringen fixiert (aktuelle Variante). Ein fachgerecht instaslliertes Gewindefahrwerk kann man also nach dem "Setzten" nicht mehr nachjustieren und muss also ebenfalls bis 9cm geduldet werden! :wink:

  • also das wäre mir jetzt aber neu!!


    1.) Ein Fahrwerk setzt sich in den ersten 1000-2000km
    2.) ich kenne ein paar Leute die heuer ein Gewinde haben eintragen lassen und da wurde ausschließlich die Höhe eingetragen und es gibt keine Ringe. Von so genannten TÜV Ringen wie du das betitelst habe ich auch noch nicht gehört. Ich kenne ich nur die sogenannte Abrissschraube, welche früher üblich war.


    Aus welchem Eck von Österreich kommst du denn? Weil das ist ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich....

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Ich hab solche Ringe an meinem Gewinde drauf. Trotzdem ist die Bodenfreiheit bei geschätzten 7-8 cm an der tiefsten Stelle. Beim Pickerl gab es da keine Probleme, nicht mal Fragen. Habe dazu auch ein Gutachen vom Zivi welches der Vorbesitzer hat machen lassen.

  • Die so genannten "Tüv Ringe" die er meint sind sicher die Ringe mit den Abrissschrauben!


    wir haben heuer im Juni in OÖ das Gewinde des 5er GTI beim Tüv Austria typisieren lassen und dieser hat die Abrissschrauben schon reingedreht und verblompt!


    es is halt auch immer unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland!


    aber es werden immer überall die Masse an gewissen Bauteile zum Boden gemessen und eingetragen!
    jedoch ändert sich das wie gesagt nach 1000-2000km da sich das Fahrwerk setzt!


    eine Differenz von 0,5cm pro Jahr liegt jedoch laut Richtlinien in Österreich in Toleranz!


    mfg

    :virus: :virusgelb: :virusrot: infiziert und das is auch gut so

  • ja Christian die gibt es in allen erdenklichen farben und formen!


    vorne sind es bei KW eben diese Lila dinger und hinten sind die komplett gleich groß jedoch silber!

    :virus: :virusgelb: :virusrot: infiziert und das is auch gut so

  • ein grund mehr warum ka gewinde ins auto kommt
    was bringts ma wenn ichs ned verstellen kann/darf

  • stimmt eigentlich
    also rein mitm gwind
    wer braucht tiefe wenn er höhe haben kann *gg*