Neue Regelung zur tieferlegung

  • nicht böse sein, aber das Thema hatten wir hier doch schon... es wird nicht immer eine Einbaustätigung verlangt. Du kannst bei deiner zuständigen Stelle ja mal anfragen was du für eine Eintragung vorweisen musst und ob eine Bestätigung notwendig ist. Wenn ja, dann musst du dir auch eine besorgen, sprich von einer Werkstatt die Teile einbauen lassen. Willst das nicht, dann wirst du eine Eintragung nicht schaffen und musst damit leben, dass du "illegal" durchs Leben fährst... :zwinker1:


  • leider darf jedes Bundesland seine "eigene" Regeln aufstellen ... ich bin schon auf Donnerstag gespannt wenn ich die originalen 20" beim A5 nachtragen lasse


    Ich hab letztens auf der Seite der NÖ LaReg geschaut weil ich wegen etwas anderem schauen wollte wie man das typisiert und da bin ich auf folgende Zeilen gestossen.


    Wenn ich das richtig interpretiere, brauchst du nur den Wisch von Porsche Salzburg mitführen und kannst dir das Typisieren sparen, was ja bei dir aber eh schon hinfällig ist :mrgreennew:


    § 22a. Änderungen an einzelnen Fahrzeugen
    Als Änderung, die nicht angezeigt werden muss (§ 33 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967), gilt
    1. das Austauschen
    (...)
    b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein oder im Bescheid über die
    Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulassungsbesitzer über
    den Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern oder Reifen bereits in
    einem Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 als für die Type und Ausführung des
    Fahrzeuges geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen
    Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden und dabei keine
    Änderungen am FZ beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich sind und die
    fachgerechte Anbringung und die Einhaltung allfälliger Auflagen durch einen gemäß § 57a
    Abs. 2 KFG 1967 Ermächtigten bestätigt 1) wird; der Nachweis und die Bestätigung sind vom
    Lenker des Fahrzeuges auf Fahrten mitzuführen;


    Quelle: http://www.noe.gv.at/bilder/d7…eu_-_Stand_59_KDV_Nov.pdf

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