Weiß niemand was dazu?
Neue Regelung zur tieferlegung
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nicht böse sein, aber das Thema hatten wir hier doch schon... es wird nicht immer eine Einbaustätigung verlangt. Du kannst bei deiner zuständigen Stelle ja mal anfragen was du für eine Eintragung vorweisen musst und ob eine Bestätigung notwendig ist. Wenn ja, dann musst du dir auch eine besorgen, sprich von einer Werkstatt die Teile einbauen lassen. Willst das nicht, dann wirst du eine Eintragung nicht schaffen und musst damit leben, dass du "illegal" durchs Leben fährst...
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leider darf jedes Bundesland seine "eigene" Regeln aufstellen ... ich bin schon auf Donnerstag gespannt wenn ich die originalen 20" beim A5 nachtragen lasseIch hab letztens auf der Seite der NÖ LaReg geschaut weil ich wegen etwas anderem schauen wollte wie man das typisiert und da bin ich auf folgende Zeilen gestossen.
Wenn ich das richtig interpretiere, brauchst du nur den Wisch von Porsche Salzburg mitführen und kannst dir das Typisieren sparen, was ja bei dir aber eh schon hinfällig ist
§ 22a. Änderungen an einzelnen Fahrzeugen
Als Änderung, die nicht angezeigt werden muss (§ 33 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967), gilt
1. das Austauschen
(...)
b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein oder im Bescheid über die
Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulassungsbesitzer über
den Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern oder Reifen bereits in
einem Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 als für die Type und Ausführung des
Fahrzeuges geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen
Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden und dabei keine
Änderungen am FZ beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich sind und die
fachgerechte Anbringung und die Einhaltung allfälliger Auflagen durch einen gemäß § 57a
Abs. 2 KFG 1967 Ermächtigten bestätigt 1) wird; der Nachweis und die Bestätigung sind vom
Lenker des Fahrzeuges auf Fahrten mitzuführen;Quelle: http://www.noe.gv.at/bilder/d7…eu_-_Stand_59_KDV_Nov.pdf
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das gilt aber jetzt nur für die Räder und Reifen, aber was ist mit einem etwaigen Fahrwerksumbau? da brauchst du sehr wohl noch eine Einbaubestätigung denke ich, oder?
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Gerade bei der Lareg angerufen ... Einbaubestätigung ist notwendig.
Über meinen Bekannten bekomm ich die leider nicht