Neue Regelung zur tieferlegung

  • mir wär
    im winter tief - im sommer noch tiefer
    lieber *ggg*

  • Die ansicht ändert sich schnell wenn du dir das erste mal die front am schnee runterfährst und bei jedem kleinen schneehügel aufsitzt und nimmer vom fleck kommst *g*

    A3 3.2 V6 quattro

  • i was es passt jez sicha ned so aber jedenfalls ists ne gute idee:


    da es in DE ja erlaubt ist generell tiefer zu fahren, können die ja auch nicht wirklich schnell fahren weil sonst alles im a*** ist.. wenns mal logisch denken und bei uns in Ö so 1-2 testjahre machn , glaub ich, würde es um einen hauch weniger autoumfälle geben weil jeder sich noch mehr auf sein auto aufpassen würde .. nach dem motto, tiefer breiter :mrgreennew:


    war grad so'n geistesblitz :wink:


    im prinzip ist mir die bodenfreiheit egal hauptsache das auto ist schön und ka proletenkarre :zwinker2:

  • Hallo Leute!


    Mein Gewinde hab ich ja auch noch relativ "frisch" verbaut d.h. jetzt kommt gerade der erste Winter.


    Gesetzt hat sich mein Fahrwerk in den ersten 5tkm einen guten Centimeter, schaut jetzt wenigstens besser aus als die 11cm. Und des weiteren ist natürlich wieder mehr im Auto eingeräumt als beim Eintragen - minimum Ausstattung mit Fahrer - plus Winterreifen mit viel Profil und Luft, kam doch auf den letzten mm bei mir an da ich hinten nicht mehr höher drehen konnte (Ende vom Verstellbereich, sonst fährt keiner in Europa mit einem Gewinde so hoch auf 11cm)
    Ringe mit Abrissschrauben hab ich drin - die verhindern ja nur das "tiefer" schrauben, höher geht immer - wurden auch bei der NÖ LaReg in Seyring gefordert und hab ich dann eiegnhändig noch abreißen dürfen vor Ort.


    LG Stefan

  • ich find das eigentlich a frechheit, denn durch diese ringe ruinieren sie dir das gewindefahrwerk
    wie gsagt da kann i es geld glei anzünden auch *gg*


    begründung für die abrissschrauben is da "man könnte das fahrzeug ja nachm eintragen tiefer schrauben"
    guad, dann darf ich aber auch keien feuerzeuge verkaufen, denn man könnte ja auch brandstifer spielen und a häusl anzünden

  • grad gelesen (und auch auf der NoW irgendwo aufgeschnappt)


    es wird (anscheinend) eine regelung kommen die vorschreibt das eine maximale bodenfreiheit von 8cm BEI HÖCHST ZULÄSSIGER ACHSLAST nicht unterschritten wird


    weiters dürfte es mittlerweile schon so sein das 9cm bodenfreiheit toleriert werden
    in der rtl2 reportage übern wörtersee wird ein golf aufgehalten und da kiwara (österreicher) sagt in die kamera "ca 9cm an FESTEN teilen, somit genug platz"
    diese 9cm regelung/tolerierung hört/liest man jetzt immer öfers



    bei den 8cm bei höchst zulässiger achslast bin i a bissl skeptisch
    denn wenn i denk wie weit der hobel in die knie geht, brauchst entweder a mörder straffes fahrwerk, statt federn u dämpfer eisenrohre, oder erst wieder eine tieferlegung von ca 11cm

  • die Regelung kommt daher, dass auf 11cm eingetragen wird und davon ausgegangen wird das sich die Federn noch setzen und somit 9cm toleriert wird.
    9cm eintragen wird's nicht spielen ;)

  • WENN das wirklich stimmt, gilt es abzuwarten wie das mit den "8cm bei max. achsbelastung" funktioniert
    bzw ob das so kommt oder nicht


  • WENN das wirklich stimmt, gilt es abzuwarten wie das mit den "8cm bei max. achsbelastung" funktioniert
    bzw ob das so kommt oder nicht


    der rest sollte gleich bleiben !


    nur bei 8cm wird fast keiner durchkommen weil einfach andere dinge dann nicht stimmen ! zb Schleifen am Filz oder eben zuwenig restfederweg oder zuwenig platz zum Kotflügen zuviel Sturz und und und

  • Habe beim Tüv Austria angefragt:


    Guten Morgen,


    Es sind 80mm Bodenfreiheit bei Höchstzulässiger Achslast. Geprüft wird im Prinzip so wie vorher auch, außer das zusätzlich das Fahrzeug eben auf die Achslasten beladen wird.
    Was noch wichtig ist, dass im Gutachten des Fahrwerks steht das das Fahrwerk nach dem VdTüv Merkblatt 751 (Stand 08.2008) geprüft worden ist, wenn dies nicht der Fall ist, gelten weiterhin die 110mm Grenze.
    Es müssen noch Kleinigkeiten mit der Landesregierung abgeklärt werden, sind diese geklärt, können wir die „neue“ Prüfung durchführen.
    Eine solche Nachüberprüfung wird in etwa 156€ kosten