NOVA soll erhöht werden

  • Weiß zufällig jemand wie das ist, wenn zB ein in Österreich wohnhafter Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma, welche in Österreich keinen eigenen Firmensitz hat, dauerhaft in Österreich mit einem, in Deutschland zugelassenen, Firmenfahrzeug unterwegs ist? :gruebel:

  • eine interessante Konstellation würde ich meinen! Aber wenn es sich um eine echte deutsche Firma handelt und das Fahrzeug nicht auf den Außendienstmitarbeiter selbst angemeldet ist, ist das wohl kein Problem.


    Problematisch wäre es, wenn die Firma Großteils in Österreich tätig ist und/oder wenn das Fahrzeug direkt auf den Namen des Außendienstmitarbeiters läuft und dieser in AT wohnhaft ist.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Sollte eigentlich so sein! Wobei mich ja bei uns wirklich nichts mehr wundert...


    Dann müsste es ja theoretisch auch rechtens sein, wenn man eine "Postkastlfirma" in D anmeldet und auf diese das KFZ angemeldet hat oder? Ö hat ja keinen Einblick in Firmen die in D angemeldet sind oder? :gruebel:


  • Sollte eigentlich so sein! Wobei mich ja bei uns wirklich nichts mehr wundert...


    Dann müsste es ja theoretisch auch rechtens sein, wenn man eine "Postkastlfirma" in D anmeldet und auf diese das KFZ angemeldet hat oder? Ö hat ja keinen Einblick in Firmen die in D angemeldet sind oder? :gruebel:


    na das klappt nicht, das wird ausgeforscht bei "Bedarf" bzw. Verdacht! als ich 2007 meine Firma aufgemacht habe, war es bei uns gerade IN den Firmensitz in der Slowakei anzumelden mit so einer Postkastenfirma. Dem wurde dann aber ziemlich rasch der Riegel vorgeschoben und hart bestraft! Das Finanzamt kann sehr wohl erheben lassen, wo du deinen Hauptumsatz und somit deine gewerbliche Haupttätigkeit vornimmst und wenn es da mehr Rechnung aus AT als DE gibt, bist du dran...

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • na das klappt nicht, das wird ausgeforscht bei "Bedarf" bzw. Verdacht! als ich 2007 meine Firma aufgemacht habe, war es bei uns gerade IN den Firmensitz in der Slowakei anzumelden mit so einer Postkastenfirma. Dem wurde dann aber ziemlich rasch der Riegel vorgeschoben und hart bestraft! Das Finanzamt kann sehr wohl erheben lassen, wo du deinen Hauptumsatz und somit deine gewerbliche Haupttätigkeit vornimmst und wenn es da mehr Rechnung aus AT als DE gibt, bist du dran...


    Es wäre doch zu schön um wahr gewesen zu sein, dass man den österreichischen Wahnsinns-Steuern entgehen könnte...

  • es gibt schon Mittel und Wege, aber das ist halt dann nicht mehr nur grau, sondern schon dunkelgrau und die möglichen Probleme und Strafen stehen sich einfach nicht dafür. Gerade wenn du selbstständig bist, riskierst du mit so was deine Gewerbeberechtigung... dessen muss man sich halt bewusst sein und bereit sein das Risiko zu tragen.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Interessant wäre es, wie es da wie es für einen Angestellten aussieht, der auf Provisionsbasis, also kein geregeltes Einkommen, arbeitet und einen ausländischen Firmenwagen gestellt bekommt.

  • In dem konkreten Fall kauft der Mitarbeiter sich das Fahrzeug selber, welches dann als "Firmenwagen" auf die Firma zugelassen wird. Der Mitarbeiter, welcher auch offiziell in der ausländischen Firma angestellt ist, bezahlt auch alle laufenden Kosten des Fahrzeugs selbst. Wichtig ist nur, dass der Wagen eindeutig als Firmenwagen im Ausland gemeldet ist, wo die laufenden Kosten um ein zig faches günstiger sind als hierzulande. Die Firma hat keinen Sitz in Österreich. Ebenso ist es eine echte Firma und kein dubioses Postfach.


    Zu prüfen wäre jetzt, ob eine solche Konstellation in Österreich standhält, um nicht belangt zu werden.


    In diesem Fall, wurde die deutsche Firma zu Unrecht aufgefordert, NoVA und Kfz-Steuer zu entrichten für Fahrzeuge österr. Dienstnehmer mit Hauptwohnsitz in Ö, welche diese auch untergeordnet privat nutzen durften. Die Firma selbst hat keinen Sitz in Österreich, allerdings Kundschaft vor Ort. Nach einem längeren Beweisverfahren wurde der Berufung stattgegeben.


    Ist ein sehr langer Text in juristischer Fachsprache verfasst, daher macht es keine Freude ihn zu lesen, aber das kurze Fazit hier


    Zitat

    Aus dem zuvor Gesagten ergibt sich aus Sicht des UFS, dass eine Zulassungsverpflichtung nach den einschlägigen Bestimmungen des KFG im gegenständlichen Verfahren nicht gegeben war. Die Vorschreibung der NoVA sowie der Kfz-Steuer für die verfahrensgegenständlichen Fahrzeuge erfolgte zu Unrecht.

  • Auf dem Papier könnte auch die Firma sämtliche Kosten tragen. Dass das Geld in voller Höhe danach von besagten Mitarbeiter erstattet wird, muss ja keiner wissen ;)


    Also wäre mein Vorschlag gar nicht so schlecht oder gäbe es da doch den ein oder anderen Stolperstein?