Airride jetzt auch in Österreich Typisierbar

  • Dann legst denn Schalter um und lasst ihn am Boden kratzen :satan:


    Im Prinzip wenn mich die Polizei jetzt mit einem Airride umgebauten Auto aufhält darf er mich nicht abstellen :gruebel:
    Wenn ein Gewinde verbaut ist und er nicht zu tief ist und nichts streift darf man ja auch weiterfahren + Strafe und Landesregierung .


  • Dann legst denn Schalter um und lasst ihn am Boden kratzen :satan:


    Im Prinzip wenn mich die Polizei jetzt mit einem Airride umgebauten Auto aufhält darf er mich nicht abstellen :gruebel:
    Wenn ein Gewinde verbaut ist und er nicht zu tief ist und nichts streift darf man ja auch weiterfahren + Strafe und Landesregierung .


    Doch wenn für dein Airride kein TÜV Teilegutachten vorhanden ist und du bei 0 bar nicht lenken und fahren kannst ist Gefahr in Verzug, dementsprechend kann er dich abstellen.


  • ..."Betriebsdruck 4,7 bis 5.5 bar" ... "bei Unterschreitung Notlaufbetrieb max. 50km/h, Kontrollmaße:
    Radmitte - Kotflügelkante im unbelasteten Zustand VA 368mm - 378mm HA: 355 bis 375mm"


    So der Originalwortlaut aus dem von der LAREG Tirol unterschriebenen und gestempelten Protokoll der Eintragung


    das ist aber schon ziemlich hoch würde ich meinen!
    wenn du dann mit geringerer Tiefe rum fährst und angehalten wirst, kann das doch erst wieder zu einer Strafe führen, oder? :gruebel:

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Achtung - lt. Post in einem anderen Board, wo darüber diskutiert wurde:


    Zitat

    Die Tiroler Landesregierung hat bereits eine Stellungnahme zu der Airride-Eintragung abgegeben mit der Aussage: "es war ein Versehen!"... Wenn der Typ mittlerweile außerhalb der 14tage Frist ist, dann hatte er Glück, weil sie können ihm danach nur bei Gefahr in Verzug die Eintragung entnehmen.
    Für alle weiteren, die das eintragen wollen, heißt es: "NEIN!!!"(Sollte vielleicht hpdt mal wer sagen, bevor sie sich weiter unter dem Vorwand der Eintragbarkeit Kunden ergattern, die sich dann darüber ärgern müssen) ...

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Hab mich mit einem Vertriebspartner von HPDT unterhalten, angeblich ist aufgrund des großen "Medieninteresse" Wien auf diese Typisierung aufmerksam geworden und hat nun wieder einen Riegel vorgeschoben. Aber es soll in absehbarer Zeit wieder ermöglicht werden und dann auch "richtig"...ich bleib auf jeden Fall dran....wenns legal wird, dann hätte ich gerne eines :satan:

  • Angeblich soll es echt auf "normalen" Weg typisiert werden. ( Ohne in ein anderes Bundesland zu fahren). Noch dazu auch ohne Zivilgutachter, (viele wissen das der NIE Pflicht ist, er hilft nur und kann halt besser reden, bzw. was fehlt kann er schreiben, all meine Autos wurden bis jetzt ohne Ziviltechniker typisiert)
    AIRRIDE:
    Voraussetzung TÜV-KIT und man muss sich an die Auflagen im im TÜV-Gutachten halten.


    Hier ein Schreiben von der Prüfanstalt in Wien, eine Freundin hat es normal angefragt.




    Guten Tag !


    Zur Genehmigung benötigen wir ein TÜV - Teilegutachten (Luftfahrwerk), den Typenschein und eine Einbaubestätigung.
    Mit den Original Unterlagen bei uns einreichen Sie bekommen einen Termin zur Fahrzeugvorführung.


    Achtung: Bei Genehmigungen können noch zusätzliche Nachweise verlangt werden, die erst bei der Überprüfung bzw. bei der Bearbeitung festgelegt werden.


    Antragstellung und Terminvergabe nur mit Originalunterlagen ?



    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar A****

    Magistrat der Stadt Wien
    Magistratsabteilung 46
    Landesfahrzeugprüfstelle
    1110 Wien, 7. Haidequerstraße 5



    "Aja und bitte normal denken und nicht ich möchte ganz unten am Boden schleifend fahren wieso wird das nicht eingetragen. :headnut: "

    Einmal editiert, zuletzt von WINMAN ()

  • Super und ich war vor 2 Wochen bei TÜV Austria!

  • also den Satz finde ich schon mal sehr spannnend:


    Zitat

    1.1.1) Es können sich durch den Umbau des Fahrzeuges Bodenfreih
    eiten unter 110 mm bzw. 90 mm ergeben


    das heißt doch, dass man sogar unter 9cm darf, oder?


    und das hätte ich jetzt nicht gedacht:


    Zitat

    Bei Luftfahrwerken ist eine Mindestbodenfreiheit (Mindesthöhe) für den Fahrbetrieb vorzuschreiben.


    Hier gilt es im Rahmen von Verkehrskontrollen auf den Fahrbetrieb und nicht auf die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zu achten. Bei abgestelltem Fahrzeug müssen weder die Kontrollmaße, noch muss die Mindestbodenfreiheit im Fahrbetrieb eingehalten werden. Es ist
    ausreichend, wenn das unbeladene Fahrzeug nur mit den Rädern Fahrbahnkontakt hat und
    bei Freigängigkeit aller Fahrwerksteile wie z.B. Räder, Antriebswellen, Stabilisatoren
    auf ebener Straße bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h fahr- und lenkbar ist.


    da werden sich die Fahrwerkshersteller freuen, denn die machen jetzt sicher ein riesen Geschäft! nächste Jahr am See oder noch heuer beim See 2.0 werden alle am Boden liegen... :satan: :satan:


    das ist allerdings wieder doof:


    Zitat

    Bei Umbauten, welche nicht nur das Fahrwerk, sondern auch die Rad-Reifen Kombination
    betreffen, können, wie bisher üblich, Gesamtgutachten seitens der Landes-Prüfstellen verlangt werden.


    denn KÖNNEN VERLANGT WERDEN, heißt ja eigentlich, dass das gar nicht zwingend ist, sonder rein im Ermessen des Prüfers liegt und wenn man da ein paar "scharfe" Typen erwischt, wird es unnötig teuer... :headnut: :headnut:



    EDIT: man sollte doch zuerst fertig lesen... dieses "Dokument" widerspricht dann leider doch wieder selbst:


    Zitat

    Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass im Rahmen der Genehmigung eine
    minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. (Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges) Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

    Einmal editiert, zuletzt von WINMAN ()