Licht am Tag - Nebelscheinwerfer?

  • Hallo,


    Also nebelscheinwerfer sind in Österreich erlaubt laut kfg 14 und 15 ich habe im Jahr 2010 € 21 bezahlen müssen und als ich eine Beschwerde wegen Fehlverhalten und kein benehmen habe ich einen Brief ans BMI geschrieben und ich habe auch ausnahmsweise meine 21€ zurückbekommen


    Also nsw sind seit november 2006 laut kfg 14 und 15 erlaubt


    An deinen Freund er sollte auf die Anzeige warten und dann berufen

  • Zitat von "Rodaz"

    goldenorion hat aber heute den alten Thread ausgegraben


    Anscheinend wissen alle uniformierten Herren das nicht


    Ja ich weiß <img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="" />
    Meine Frage wäre,zu welcher Tageszeit der Abeitskollege von Goldenorion unterwegs war. Weil am Tag ist es sicher erlaubt.

  • Im Zuge der Einführung des Tagfahrlichtes im § 99 Abs 5a KFG wurde der § 99 Abs 5 2.Absatz KFG entfernt. Dort befand sich die Verwendungsbestimmung für die NSW-Verwendung, wie sie dzt nur mehr für die NSL zu finden ist.
    Verständlich erklärt können NSW jetzt zu jeder Tages- und Nachtzeit straflos verwendet werden. Jeder der deshalb beanstandet wird, sollte auf keinen Fall eine Organstrafverfügung gem § 50 VStG bezahlen, sondern zuerstmal den Beamten auf den Entfall der Verwendungsbestimmung der NSW im § 99 Abs 5 KFG hinweisen und falls dies nicht den gewünschten Erfolg bringt, sich anzeigen lassen.


    Betreffend ausnahmsweiser Rückerstattung des Strafbetrages einer bezahlten Organstrafverfügung:
    Richtig ist, dass gegen eine "ordnungsgemäß" verhängte Organstrafverfügung kein Einspruchsrecht mehr besteht, hier jedoch wurde ohne gesetzliche Grundlage eine Strafe verhängt. Wäre genauso, wenn mich jmd blöd ansieht und ich ihm deshalb wegen §1 Blödschaugesetz was verkaufen will. DAS Gesetz bzw Rechtsgrundlage gibt es nicht und damit ist auch die Einhebung gesetzwidrig, im schlimmsten Fall kann der Beamte ein Disziplinarverfahren bei der Dienstbehörde und ein Verfahren wg Amtsmißbrauch beim Landesgericht erwarten.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Hallo,


    ja das stimmt am besten anzeigen lassen....


    ich habe meine 21 € nur ausnahmsweise zurueck bekommen weil ich einen 3 Seitigen Bericht geschrieben habe an das BMI wegen den Verhalten des Polizisten.


    Dabei ging es mir garnicht um die € 21 sondern nur um den Bericht von den Polizisten und diese wurden dann auch auf eine Nachschulung geschickt und in diesen zuge haben sie mir auch die € 21 Rückerstattet jedoch habe ich nicht auf die € 21 beharrt.

  • Solche Briefe sind schon oft geschrieben worden, aber Nachschulung wurde da noch nie gemacht. Der Beamte bekommt zumeist ein :nono: und das war's.
    Ausserdem ist das BM.I nicht zuständig, denn von dort wird es an das zuständige Landespolizeikommando (=Dienstbehörde) geschickt, erst von dort wird entweder direkt erhoben oder weitergeleitet an die Dienststelle und der Beamte muss ne Stellungnahme abgeben. Eine etwaige Disziplinarmaßnahme, wenn überhaupt, kann entweder vom LPK oder vom Dienststellenleiter selbst verhängt werden.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von BP-Hatzer3 ()

  • doch die waren auf nachschulung der ganze Polizeiposten...


    weil mein Freund genau auf den Posten arbeitet wo die 2 gewissen Herrschaften auch sind. Daher weiss ich das auch


    ausserdem muss ich dazu sagen das ja bei weiten mehr war als nur eine falsche ordnungsstrafe...