Licht am Tag - Nebelscheinwerfer?

  • Erlass vom 06.April 2006 zur 27.KFG-Novelle, Verwendung von Nebellicht am Tag


    1: Durch die 27.KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.April (Ausschuss) und 21.April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des §99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.


    (....)


    5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.



    Ja wissen die eigentlich was sie wollen?
    zumindest kann man jetzt die Nebelleuchten verwenden,die gehn ja besser zum Wechseln als Abblendlicht.


    Quelle: http://www.daylightrunninglights.com/Erlass06042006.pdf


    Also ist Tagfahrlicht mit Nebelscheinwerfern doch erlaubt - wie ich das verstanden hab NUR dann wenn die original dabei sind und nicht selbst irgendwie angeschraubt wurden...

    Der größte Mangel eines Menschen ist und bleibt der Informationsmangel.

  • Zitat von "J@ck"

    Also ist Tagfahrlicht mit Nebelscheinwerfern doch erlaubt - wie ich das verstanden hab NUR dann wenn die original dabei sind und nicht selbst irgendwie angeschraubt wurden...


    So ist es ... sei doch froh das es so ist und auch politik innovative gedanken haben kann :satan: ... reicht ja eh schon wenn bei sowas die medien das ganze gleich auf das "licht am tag"-gesetz schieben ... :D

  • Nurnoch die Frage: Lohnt sich der Nebelscheinwerfer wirklich gegenüber dem Abblendlicht?
    Kosten - Auswechselbarkeit?

    Der größte Mangel eines Menschen ist und bleibt der Informationsmangel.

  • Nebler ist in meinem Falle auf alle besser, weil ich einen B6 habe und bei Abblendlicht als TFL beim Birnenwechsel einen der beiden Scheinwerfer ausbauen muss. Die Nebler sind da schnell herausen und schlimmstenfalls verstellen - was Ausleuchtugn usw. betrifft - kann man die Nebler auch nicht ...


    Klar ist es dann auch wieder so das man sich die Frage stellen kann wie oft wird wiklich eine Birne kaputt ... :D

  • OT, aber:


    Zitat

    und schlimmstenfalls verstellen - was Ausleuchtugn usw. betrifft - kann man die Nebler auch nicht ...


    selbstverständlich kann man die verstellen.
    ist aber natürlich nicht so dramatisch wie bei abblendlicht...

    in meinem auto ist ein schalter... wofür ist der?

  • Was macht das für einen Sinn mit der Ausleuchtung?


    Mit dem TFL fährst du bei Tag und da stört die schlechte Ausleuchtung der NSW eh nicht, oder?? :roll:

  • Zitat von "J@ck"


    DarkDevil wie man an obigen Link sehen gilt das REIN nur in Österreich. Mit Neblern darfst jetzt eh schon seit dem das Licht am Tag-Gesetz gilt wieder rund um die Uhr fahren, nur eben seit gut ner Woche gelten eben auch NEBLER als TFL ...


    Ja schraubi-schlumpf im Verhältnis zu den Abblendlichtern wirkt sich das aber minimal aus. Weil ich sowieso selten mit NSW (ausser mit TFL) fahre und beim Tagfahrlicht brauche ich die Ausleuchtung eh nicht, weil man so eh nur am Tag fahren darf.

  • am verstellen der nebelscheinwerfer stört mich auch nicht die ausleuchtung sondern die blendwirkung für den gegenverkehr!
    aber bevor hier eine (erneute?) diskussion losgeht, obs nsw blenden; ja mich blenden schlecht eingestellte. insbesondere bei regen sehr störend.
    aber nun genug offtopic -> scheinwerfer gehören nach dem ausbau neu eingestellt und fertig...egal welche

    in meinem auto ist ein schalter... wofür ist der?

  • hey leute!!!!


    ich für meinen Teil finde sowieso das dass fahrn mit licht am tag sinnlos ist!!! bei schönen wetter kann mir keiner erzählen das ma mich mit dem auto besser sehen kann wen ich das licht eingeschaltet habe!!! und ausserdem sieht ma so die motoradfahrer nicht mehr so gut wie früher. Aber naja da kann ma ja sowieso nichts ändern. gesetz ist gesetz!!!!!


    lg patrick

    Die vier Ringe für die beste Qualität!!!!

  • Ich muss zugeben, ich teilte die Ansicht von darüber - bis ich selbst erlebt hab, dass ich einen Wagen auf Freilandstraße bei schönem hellen Tageslicht ohne TFL garantiert mit "der steht eh" abgestempelt hätt (kurz hingeblinzelt).

    Der größte Mangel eines Menschen ist und bleibt der Informationsmangel.

  • Die Frage ist halt nur, wann der Radfahrer auch mit Licht unterwegs sein muss. Gerade dieser hat durch sein sehr schmales Erscheinungsbild das größte Risiko, übersehen zu werden.
    Dann bleibt nur noch der Fußgänger übrig. Was macht man mit diesem? Eine Lampe wird man ihm wohl schlecht umhängen können. Oder vielleicht doch?
    Schlussendlich ist dann mal alles beleuchtet. Der Sinn, dass wirklich nur gezielte Objekte beleuchtet sind, ist somit weg.


    Ist es nicht vernünftiger, einen regelmäßigen Sehtest einzuführen, der die nötige Sehstärke der Fahrer überprüft?
    Oder ein ganz anderes Beispiel: Die Windschutzscheibe außen und vor allem innen einmal zu reinigen bringt Wunder.


    Es ist für mich selbstverständlich, bei schlechter Witterung bzw. Dämmerung und in der Nacht mit beleuchtetem Fahrzeug unterwegs zu sein. Hingegen scheint es mir unlogisch, bei strahlendem Sonnenschein, der von keiner einzigen Wolke am Himmel getrübt wird, mit Licht zu fahren, wobei das allgemeine Umgebungslicht ohnedies fast schon blendend ist. Dabei mit Licht zu fahren, würde die Blendung noch verstärken.
    Bleibt als einzige Lösung, zu diesem Zeitpunkt mit Sonnenbrillen zu fahren. Dann haben wir die gleiche Situation wie in der Dämmerung bzw. bei schlechter Witterung, die Sicht ist getrübt. Sehr viele Fahrzeuglenker bedienen sich bereits dieser (unglaublichen) Variante.

  • OT ein:


    Meine Meinung zum TFL kurz und bündig:


    Ich finde das Ganze nicht schlecht. Und die Diskussion ob man dann die Motorradfahrer schlechter sieht empfinde ich als sinnlos. Denn als Verkehrsteilnehmer (egal welcher) muß man auf den Verkehr achten. Und wenn da was mit Licht daherkommt heißt es auspassen. Egal ob da jetzt ein Licht (Bike) oder zwei Lichter (mehrspuriges KFZ) erscheint. Fakt ist - Licht sieht man besser, und zwar jedes.


    OT aus.



    Allgemein zum Thema gibt es zu sagen, daß jeder das Licht anschalten kann welches er will, sofern es erlaubt ist. Will jemand mit Abblendlicht fahren - bitte. Will jemand nur mit Neblern fahren (Posereffekt) - auch gut. Rüstet jemand TFL nach - wers hat gerne. Will jemand ganz ohne Licht fahren - wers hat gerne.


    Ich persönlich fahre mit Abblendlicht. Da muß ich nichts nachrüsten oder herumbasteln. Funktioniert einfach mit einschalten, und gut.

  • Zitat von "J@ck"

    [i]
    zumindest kann man jetzt die Nebelleuchten verwenden,die gehn ja besser zum Wechseln als Abblendlicht.


    sind die nebelleuchten auch beim a4/b5 leichter zu wechseln als das abblendlicht? hab nämlich noch keine nebler gewechselt!

  • Ich finde bzgl. des Fahrens mit NSW wäre bei uns in D auch mal eine Reform fällig...


    Ich bin zwar der Meinung, dass man "Licht am Tag" nicht unbedingt per Gesetz vorschreiben muss. Zumindest sollte man aber das Fahren mit den werksmäßigen NSW (i.V.m. Standlicht) am Tag als "Tagfahrlicht" auch in D akzeptieren. Bis alle Fahrzeuge ohne Highend-Lösung ab Werk von der Straße verschwunden sind dauert's ja noch ein bisschen. Im Gegenzug könnte man ruhig mal den Kandidaten an den Geldbeutel, die die Dinger NACHTS als Prol-Beleuchtung nutzen.. inzwischen kommen mir sogar schon Familienväter im Zafira vermehrt so entgegen :roll:


    Ich praktiziere das am Tag bei schönem Wetter so:
    Im dichten Überland- oder Stadtverkehr lass ich alles aus, da man da imho auch mit Licht in der Masse einfach untergeht.
    Auf der AB hab ich sowieso IMMER die auffälligeren Xenons an, da ich da halt meist zu denen gehöre, die gerne zügig unterwegs sind, bei Regen leuchtet gemäß StVO hier alles, auch wenn ich da angepasster und weniger zügig fahre.
    Auf den Straßen mit wechselnden Lichtverhältnissen (hier bei uns weit verbreitet) nutz ich dann halt die NSW, um die Xenons zu schonen und die Ausleuchtung eh Nebensache ist (ok, schick aussehen tut's auch). Es ist sinnvoll und schadet niemandem. Bin deswegen zwar noch nie belangt worden, könnte es nach der aktuellen Gesetzeslage in D aber imho...

  • Muss hier mal diesen alten Thread wieder ausgraben.


    Ein Arbeitskollege hat vor einigen Tagen eine Anonymverfügung bekommen:
    41 oder 42,- Euro für aufgedrehte Nebler im Ortsgebiet.


    Kennt jemand zufällig die derzeitige rechtliche Situation in Österreich ?
    Vielleicht kann Josef ja was dazu schreiben !?

    MfG Markus

  • Zitat von "goldenorion"

    Muss hier mal diesen alten Thread wieder ausgraben.


    Ein Arbeitskollege hat vor einigen Tagen eine Anonymverfügung bekommen:
    41 oder 42,- Euro für aufgedrehte Nebler im Ortsgebiet.


    Kennt jemand zufällig die derzeitige rechtliche Situation in Österreich ?
    Vielleicht kann Josef ja was dazu schreiben !?


    Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht sind in Ö verboten. Weiß der Teufel warum.


    Die sind ja aben nur wie der Name schon sagt für Nebel gedacht.

  • Zitat von "rev.pragon"

    Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht sind in Ö verboten. Weiß der Teufel warum.


    Die sind ja aben nur wie der Name schon sagt für Nebel gedacht.



    das stimmt doch gar nicht!!! Die Nebler sind sehr wohl erlaubt als Tagfahrlicht!!! :doc:


    guckst du auch hier:


    viewtopic.php?f=31&t=59223&p=513483&hilit=nsw+tagfahrlicht#p513483


    und ganz besonders hier:


    [url=http://www.oeamtc.at/?id=2500,1102572,]http://www.oeamtc.at/?id=2500,1102572,[/url],


    Zitat

    Nebelscheinwerfer:


    * bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
    * bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung".

    audi4ever 4.0 rulez!!!