Gefahr im Verzug

  • Habe keinen Bereich gefunden wo das thema besser passt, ich hoff es stimmt so.


    Was ich fragen wollte wie es aussieht wann ist wirklich Gefahr im Verzug und was passiert wenn man mit leichten oder Schweren Mängeln erwischt wird. Strafe ? Vorführen?



    Ich sehe immer wieder bei uns Autos mit US - Standlicht rumfahren, sieht ja cool aus aber ist es auch erlaubt ?


    Dasselbe mit gelber Folie auf den Neblern.



    Ist bei diesen Dingen nun Gefahr im Verzug oder nur ein Mangel ? Was passiert wenn man die Folie runterreißt, dann ist die gefahre ja gebannt :headnut: :gruebel:


    Us Standlicht mit Schalter ausschalten oder einfach Module abstecken, falls verbaut sollte dann ja auch gehen.



    Da ich natürlich brav legal unterwegs bin weiß ich das alles nicht, intressieren würds mich aber schon :mrgreennew:

  • oder immer mit vcds rum fahren und wenn dich einer aufhält upps da hat wohl die werkstatt was falsch gemacht und raus codieren :zwinker1:
    denke bp hatzer kann hier sicher helfen aber gefahr in verzug ist das mMn sicher nicht
    und wohl bis 10% legal was in meinen thread geschrieben wurde


  • aber das ist ja beim b6 nicht möglich
    vl. meldet sich ja bp hatzer oder hoelli dazu


    Von den 10% habe ich noch nie gehört, kenne mich da aber wirklich garnicht aus. Falls das so ist wäre das ja wirklich genial. Das würde man sicher auch im B6 hinkriegen mit einstellbaren Modulen.


    Allerdings so wie ich Österreich kenne muss man irgendwie Nachweisen das sie nur max. 10% leuchten, bzw. weiß nur jede 15. Polizist von der Regel und der Rest bereitet Probleme.

  • Fahrtrichtungsanzeiger müssen zwischen 60 und 120x/min blinken, sobald da was dauernd leuchtet, auch wenns nur 10% sind, ist was faul und führt zu ner intensiveren techn. Kontrolle.


    US-Standlicht, dh "stehende Blinker" sind definitiv nicht erlaubt und es kann - je nach einschreitendem Beamten - durchaus eine Untersagung der Weiterfahrt aufgrund eines schweren Mangels gem 4.4.4 PBStV und eine Anzeige an die BH samt Antrag auf §56 KFG erfolgen.
    Ob das nun die Werkstatt gemacht hat oder nicht, dürfte unerheblich sein und ein sofortiges Auscodieren kann durchaus von Fachkenntnis zeigen, was dann die Argumentationslinie des Lenkers, daß er davon nichts wusste, doch etwas beeinträchtigen dürfte.
    Darüberhinaus hat er dann ja das Fahrzeug im nicht gesetzmäßigen Zustand in Betrieb genommen - und....auch wenn er davon nichts wusste, die Rechtsfolgen bleiben ihn trotzdem erhalten.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von BP-Hatzer3 ()


  • Fahrtrichtungsanzeiger müssen zwischen 60 und 120x/min blinken, sobald da was dauernd leuchtet, auch wenns nur 10% sind, ist was faul und führt zu ner intensiveren techn. Kontrolle.


    US-Standlicht, dh "stehende Blinker" sind definitiv nicht erlaubt und es kann - je nach einschreitendem Beamten - durchaus eine Untersagung der Weiterfahrt aufgrund eines schweren Mangels gem 4.4.4 PBStV und eine Anzeige an die BH samt Antrag auf §56 KFG erfolgen.
    Ob das nun die Werkstatt gemacht hat oder nicht, dürfte unerheblich sein und ein sofortiges Auscodieren kann durchaus von Fachkenntnis zeigen, was dann die Argumentationslinie des Lenkers, daß er davon nichts wusste, doch etwas beeinträchtigen dürfte.
    Darüberhinaus hat er dann ja das Fahrzeug im nicht gesetzmäßigen Zustand in Betrieb genommen - und....auch wenn er davon nichts wusste, die Rechtsfolgen bleiben ihn trotzdem erhalten.


    So kenne ich das auch. Wie siehts dann aus wenn man damit erwischt wird und es ausschaltet bzw Folie von Nebelscheinwerfer z.B. entfernt.


    Es ist klar es wird eine Anzeige zufolge haben, aber eine Stilllegung wenn der Mangel beseitigt wurde nicht oder ?


    Abgesehn davon wegen den gelben Neblern, es ist zwar eine Veränderung an der Lichtanlage, da sie aber nicht zwingend notwendig ist muss aber keine Gefahr in Verzug sein, liege ich da richtig?


    Falls nicht find ichs ja irrwitzig das manche wegen sowas eine Kennzeichenabnahme riskieren.



    Danke für Infos.

  • Gelbe Nebelscheinwerfer sind nicht zulässig und werden gem 4.5.3 PBStV als SM qualifiziert, dh die aufgeklebte Folie muss runter. (wenn das nicht geht, kann eine Fahrt in die nächste Werkstatt erfolgen und der Lenker hat die NSW auf eigene Kosten in ordnungsgem. Zustand bringen zu lassen, bis dahin kann die Weiterfahrt untersagt werden).
    Wenn der beanstandete Mangel sofort entfernt wird, bzw dann nur mehr ein leichter Mangel ist, darf die Fahrt fortgesetzt werden, die Anzeige kommt dann zumeist trotzdem. Bei gesetzten Zwangsmaßnahmen gibt es sowieso nur mehr ne Anzeige.


    Sämtliche Lichtquellen, die verbaut sind, müssen auch ordnungsgem. funktionieren....auch wenn sie gesetzlich nicht notwendig sind.

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  • Gelbe Nebelscheinwerfer sind nicht zulässig und werden gem 4.5.3 PBStV als SM qualifiziert, dh die aufgeklebte Folie muss runter. (wenn das nicht geht, kann eine Fahrt in die nächste Werkstatt erfolgen und der Lenker hat die NSW auf eigene Kosten in ordnungsgem. Zustand bringen zu lassen, bis dahin kann die Weiterfahrt untersagt werden).
    Wenn der beanstandete Mangel sofort entfernt wird, bzw dann nur mehr ein leichter Mangel ist, darf die Fahrt fortgesetzt werden, die Anzeige kommt dann zumeist trotzdem. Bei gesetzten Zwangsmaßnahmen gibt es sowieso nur mehr ne Anzeige.


    Sämtliche Lichtquellen, die verbaut sind, müssen auch ordnungsgem. funktionieren....auch wenn sie gesetzlich nicht notwendig sind.


    Ok danke echt super das man hier so tolle Infos bekommt :respect:


  • US-Standlicht, dh "stehende Blinker" sind definitiv nicht erlaubt und es kann - je nach einschreitendem Beamten - durchaus eine Untersagung der Weiterfahrt aufgrund eines schweren Mangels gem 4.4.4 PBStV und eine Anzeige an die BH samt Antrag auf §56 KFG erfolgen.


    Welche Beamten untersagen die Weiterfahrt und welche nicht ?


    Mal abgesehen davon fände ich es mehr als übertrieben wenn jemandem die Weiterfahrt deswegen
    untersagt wird. Es fahren immer noch genug Heinis mit diesem nachgerüsteten seitlichen Forstinger-
    Begrenzungsleuchten herum. Ist ja eigentlich auch nichts Anderes, oder !?

    MfG Markus


  • Welche Beamten untersagen die Weiterfahrt und welche nicht ?


    Mal abgesehen davon fände ich es mehr als übertrieben wenn jemandem die Weiterfahrt deswegen
    untersagt wird. Es fahren immer noch genug Heinis mit diesem nachgerüsteten seitlichen Forstinger-
    Begrenzungsleuchten herum. Ist ja eigentlich auch nichts Anderes, oder !?


    Doch denn alles was nach vorne strahlt dar nicht gelb sein, wenns seitlich is dann is was anderes soviel ich weiß.

  • Ob es vom Lenker als übertrieben gesehen wird, ist ohne Belang. Wenn es als SM oder GV qualifiziert wird, ist rechtlich korrekt mit der Untersagung der Weiterfahrt und Anzeige vorzugehen, sonst würde sich der Beamte des Amtsmißbrauchs strafbar machen. Da ich nicht alle Beamte, die sowas beanstanden, kenne, kann ich diesbzgl auch keine Aussage treffen. :headnut:
    Eine Seitenmarkierungsleuchte aus der Edelschmiede hat grundsätzlich eine Zulassung als Seitenmarkierungsleuchte, was ein Fahrtrichtungsanzeiger nicht hat (erkennbar an den Bezeichnungen auf der Streuscheibe) und wenn die Anbringungsvorschriften eingehalten worden sind, spricht einem Anbau nichts entgegen.


    Anbauvorschriften für Fahrtrichtungsanzeiger Front:
    Abstand des äussersten Punktes der Leuchtfläche von der Außenkante des Fahrzeuges: ? 400mm
    Abstand des innersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrzeugmitte: ? 300mm
    Abstand des untersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrbahn: ? 350mm
    Abstand des obersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrbahn: ? 1500mm
    Abstand des vordersten Punktes der Leuchtfläche von der Vorderkante des Fahrzeuges: ? 1800mm
    geometr. Sichtbarkeit: 15° nach oben/unten, 80° nach außen und 45° nach innen


    Anbauvorschriften für Seitenmarkierungsleuchten:
    Abstand des untersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrbahn: ? 350mm
    Abstand des obersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrbahn: ? 1500mm
    geometr. Sichtbarkeit: 10° nach oben/unten, 45° nach außen/innen


    Auf die Verwendung als Begrenzungsleuchte bin ich nicht näher eingegangen, da diese weißes Licht abzustrahlen hat, was in diesem Fall nicht vorliegt.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von BP-Hatzer3 ()

  • Im Ernst sollte ein Polizist Leichte US Tagfahrlichter beanstanden und anfangen mit Kennzeichen zu Zupfen frage ich mich ehrlich was mit diesen ganzen Rostlauben auf der Straße ist oder mit leuten die mit einen Licht durch die gegend spazieren fahren ganz zu schweigen von den haufen an Xenon Kits die illegal ohne ALW und scheinwerferreinigungsanlage sind.


    Ich glaube ehrlich gesagt nicht das nur ein Beamter wegen einer Codierung eines US Moduls solche Maßnahmen zieht. Da ist glaube ich schon mehr vorhanden.

  • Im ganzen Thread wurde niemals erwähnt, dass gelbe NSW oder "stehende Blinker" als GV eingestuft werden, somit auch keine vorläufige Aufhebung der Zulassung.
    Und ich kann mich nur nochmals wiederholen...."Ob es vom Lenker als übertrieben gesehen wird, ist ohne Belang." und Xenon-Kit-Fahrer wurden erfahrungsgemäß schon reichlich beamtshandelt.


    ...nur weil noch Fahrzeuge im öffentl. Straßenverkehr unterwegs sind, die noch schwerere Mängel aufweisen, legitimiert dies noch lange nicht die hier beschriebenen, unzulässigen, Änderungen.


    Die Beamten sind sehr wohl in der Lage, Serienstand und Umbau zu unterscheiden und wenn sie das nicht können, werden sie dahingehend auch nicht tätig werden...oder auf gut deutsch...wenn ich mich nicht auskenne, brich ich auch keinen Streit vom Zaun, wo sich der Lenker evtl besser auskennt

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • die frage ob rechtlich ok wurde nun beantwortet DANKE
    jetzt soll jeder selbst für sich entscheiden ob er das risiko eingeht oder nicht

  • mit meinen Post wollte ich auch nicht sagen das wenn man erwischt wird das man darüber diskutieren sollte sondern eher mehr das unsere Polizei generell sich mal um die Wichtigen dinge Kümmern sollte als ein Paar harmlose Tuner wegen kleinkrams hinterherzulaufen. Besser die Polizei kümmert sich um so gewisse gesuchte leute im Verein UTE Bock die gewisse Haftbefehle haben aber da traut sich ja kein Polizeiduo alleine rein :satan:


    Da lässt die Post leute auf und schickt sie in die Justiz und zur Polizei weil sie unkündbar sind :aetsch:


    Wen der gewisse Spaß von US Blinker und der gleichen wert ist zahlt kommentarlos die Pauschalkosten und fertig

  • 2012 war das jahr des autos 15x kam es per post und dann noch so rosane ab und an aber :doc: davor 7 jahre straffrei, wolfgangsee war definitiv kein gutes pflaster :headnut: