Problem beim Autoverkauf!

  • Hallo!
    Ich hätte eine frage wegen Autoverkauf!


    Ich habe vor 2 Tagen meinen wagen(Renault) verkauft VP.9400 Euro!
    Der Käufer machte 3 Tage vor abholung des Fahrzeuges,eine Probefahrt und Besichtigung!
    Alles unter anwesenheit seines Renault Mechaniker,der selbst mit dem Auto gefahren ist!
    Sein Mechaniker gab ihm Grünes licht zum kaufen!
    Ich dachte o.k alles super!
    Einen tag bevor er das Auto abholte,war ich damit noch in einer Fachwerkstatt um ein paar kleinigkeiten
    die er beanstandete,richten zu lassen!
    Im gleichen zuge habe ich gleich das Auto noch von Vorn bis Hinten durch checken lassen!
    Laut Werkstätte alles in Ordnung!


    So als er das Auto abholte und das Geschäft abgwickelt war(hab alle Rechnungen mitgegeben),
    ruf er mich am Abend an und meinte,das Auto sei beim Mechaniker und wahrscheinlich hat der Kat den Geist aufgegeben!


    Hat der Käufer jetzt irgendeinen Anspruch auf Schadenersatz oder dergleichen?
    Bei mir war noch alles in Ordnung als ich in von der Werkstatt abholte!


    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?


    Mfg Wiesl6

  • Nein, ein Privatverkauf umfasst in Ö keine Garantie und Gewährleistung.

  • Danke!


    Ich dachte schon ich muss für den Schaden aufkommen!
    Wollte kein defektes Auto verkaufen,deswegen habe ich noch vor Verkauf einen Komplettcheck machen lassen!


    Danke!


    Mfg

  • Zitat von "S4-Tommy"

    Nein, ein Privatverkauf umfasst in Ö keine Garantie und Gewährleistung.


    Ich dachte das gilt nur, wenn ich die Gewährleistung vertraglich ausschließe, oder?

  • wenn der Typ das Auto mit einem Mechaniker begutachtet hat und du davor noch in der Werkstatt warst kann er dir nichts anhaben! Wenn er keinen Ankaufstest machen lässt, wo ein etwaiger kaputter Kat festgestellt worden wäre, aufgrund der Abgaswerte, dann ist er selbst Schuld wenn er sich die 60-70 EUR ersparen wollte.
    Ich denke mal am Kaufvertrag wird ja wohl entsprechend stehen wie begutachtet, besichtigt und zur Probe gefahren, oder?



    Zitat von "TigerBaby"

    Ich dachte das gilt nur, wenn ich die Gewährleistung vertraglich ausschließe, oder?


    nur wenn du selbst ein Gewerbetreibender bist! Prinzipiell kann dir als Privater da keiner was anhaben, solange du den Schaden nicht wissentlich verschwiegen hast! Das man keine Garantie oder Gewährleistung übernimmt steht aber normalerweise ohnehin schon standardmäßig auf allen Kaufverträgen drauf.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Ich habe einen ganz normalen Kaufvertrag vom ÖAMTC genommen!
    Bei dem Teil wo Gewährleistung angeführt ist,steht nur "jede Gewährleistung ausgeschlossen"
    und das wurde angekreutzt!


    Denke mal das,das so passt!
    Und Garantie kann ich als Privatperson eh nicht geben!? Bin ja kein Mechaniker!
    Deswegen war ich ja vorher noch in der Werkstatt um so etwas zu vermeiden! :doc:


    Danke für eure Antworten! :anbeten:


    Mfg

  • Zitat von "TigerBaby"

    Ich dachte das gilt nur, wenn ich die Gewährleistung vertraglich ausschließe, oder?


    Ne, es ist umgekehrt! <img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";)" title="" />
    Als Privatperson musst du eine Gewährleistung oder Garantie explizit aussprechen! Wenn das jemand macht, ist er selbst Schuld. Ist nichts vereinbart, gibt es keine.
    Ich meine mich zu erinnern, dass es in D so ist, wie du schreibst!

  • Hallo,


    da Deutschland in Sachen Gewährleistung eigentlich nur EU-Richtlinien umgesetzt hat, sollte es in Österreich relativ ähnlich sein.


    In Deutschland ist es so:


    Im B2C (B= Business C= Consumer) lässt sich die Gewährleistung auf 12 Monate verkurzen, allerdings nicht komplett ausschließen, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, und du musst als Käufer dem Verkäufer beweisen dass der Mangel noch nicht da war.


    Im B2B kann Vertraglich alles Ausgeschlossen werden, wenn nichts geregelt ist gilt die normale 2. Jährige Gewährleistung.


    Im C2C gilt das selbe wie im B2B allerdings beträgt die Gewährleistung nur 12. Monate.

    Gruß Uncelsam
    __________________
    ehem. A4 2.5TDI Quattro 8E/B6 Limo
    aktuell A6 3.0 TDI Quattro 4F Avant

  • ist eh in Ö ganz genau so umgesetzt! deshalb steht auf allen privaten Kaufverträgen nun auch immer darauf, dass jegliche Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen ist! Macht man das bei einem Privatverkauf nicht, dann hat man aber ganz schnell die A-Karte gezogen.

    audi4ever 4.0 rulez!!!