Felgen Fahrwerkskombination eintragen

  • Hallo,


    heute Vormittag war ich bei der NÖ KFZ Prüfstelle in Wr. Neudorf, weil ich mich erkundigen wollte, wie das ganze abläuft mit der eintragung.


    Folgendes soll eingetragen werden:


    1) Original Audi A3 18" Felgen (Bestätigung von Porsche Salzburg vorhanden)


    2) 35 mm H&R Federn passend für mein Fahrzeug und meine Achslast.


    In dem Schreiben von Porsche Salzburg steht, dass die Felgen genehmigt werden, serienmäßigkeit vorrausgesetzt also soweit kein Problem.


    Im Gutachten von H&R steht auch drinnen, dass mit serienmäßiger Rad/Reifenkombination kein Problem entsteht.


    Jetzt zu meinem Problem. Der Angestellte meinte beides auf einmal eintragen kann er nicht, da dann die serienmäßigkeit, die in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Porsche Salzburg geschrieben steht nicht mehr gewährleistet wird. Aber die 18" Felgen sind ja Serienfelgen die man ja auch beim neukauf des Wagens bestellen kann und somit auch im Typenschein stehen würden. Bei mir stehen sie leider nicht drinnen, da der Wagen mit 16" ausgeliefert wurde.


    Jetzt wurde ich zu einem Ziviltechniker weiter verwiesen, der mir das ganze erstmal prüfen soll, weil die die Federn ja nicht mit den 18" Rädern geprüft seien laut Angestellten der Prüfstelle.


    Hatte der Prüfer recht? Dass man die 18" Felgen ab Werk bestellen konnte, hab ich ihm versucht zu erklären, aber er meinte, dass tue nichts zur Sache.

  • Hallo!


    Stimmt was er sagt da du beides ändern möchtest. Auch wenn du die Felgen jetzt mitn original Fahrwerk eintragen lässt, wirst dann bei Fahrwerk wieder einen Zivilgutachter benötigen da die Reifenkombination nicht im COC Papier eingetragen ist.


    Unterm Strich musst du zum Zivilgutachter oder TÜV Österreich um ein Sammelgutachten um ca. 300,- erstellen zu lassen.

  • Okay, das ist natürlich nicht sehr erfreulich :(


    und wie sieht es aus, wenn ich wen finde, der genau diese Radkombination mit dem Fahrwerk schon mal in österreich typisiert bekommen hat und er mir dann sein Sammelgutachten zur Verfügung stellt? oder muss das immer neu erstellt werden?

  • bei mir war so ziehmlich das selbe :gruebel:


    bin einfach hingefahren , er hats mir dann doch eingetragen :applause:


    allerdings in AMSTETTEN :doc:

  • Kopien von bereits erstellten Eintragungen werden bei Änderung der Rad-/Reifenkombination samt Fahrwerk nicht anerkannt.
    Diese Gutachten müssen immer FIN-bezogen sein, darüberhinaus werden diese mWn bei der Genehmigung eingezogen und können erst nach einiger Zeit über Antrag wiederausgefolgt werden.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • das weiß ich schon, deswegen auch der :satan: smiley


    aber die machen es einem auch echt schwer hier, in anderen Ländern schaut der Prüfer einmal kurz unters Auto und sagt, ja das passt schon