Hallo,
heute Vormittag war ich bei der NÖ KFZ Prüfstelle in Wr. Neudorf, weil ich mich erkundigen wollte, wie das ganze abläuft mit der eintragung.
Folgendes soll eingetragen werden:
1) Original Audi A3 18" Felgen (Bestätigung von Porsche Salzburg vorhanden)
2) 35 mm H&R Federn passend für mein Fahrzeug und meine Achslast.
In dem Schreiben von Porsche Salzburg steht, dass die Felgen genehmigt werden, serienmäßigkeit vorrausgesetzt also soweit kein Problem.
Im Gutachten von H&R steht auch drinnen, dass mit serienmäßiger Rad/Reifenkombination kein Problem entsteht.
Jetzt zu meinem Problem. Der Angestellte meinte beides auf einmal eintragen kann er nicht, da dann die serienmäßigkeit, die in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Porsche Salzburg geschrieben steht nicht mehr gewährleistet wird. Aber die 18" Felgen sind ja Serienfelgen die man ja auch beim neukauf des Wagens bestellen kann und somit auch im Typenschein stehen würden. Bei mir stehen sie leider nicht drinnen, da der Wagen mit 16" ausgeliefert wurde.
Jetzt wurde ich zu einem Ziviltechniker weiter verwiesen, der mir das ganze erstmal prüfen soll, weil die die Federn ja nicht mit den 18" Rädern geprüft seien laut Angestellten der Prüfstelle.
Hatte der Prüfer recht? Dass man die 18" Felgen ab Werk bestellen konnte, hab ich ihm versucht zu erklären, aber er meinte, dass tue nichts zur Sache.