Jetzt kenne ich mich nimmer aus.
Die einen schreiben man darf nebler verwenden die anderen nicht.
Also was gilt nun in Österreich wenn es nichteinmal die Experten wissen.
Ich finde es sowieso vollen Schwachsinn licht bei Sonnenschein
einzuschalten. Ist besonders bei tiefstehender Sonne voll blendend.
Bezüglich licht bei schlechter sicht und dergleichen wie im Herbst
war ja bis dato schon gesetzlich geregelt. Also was soll dies nun??
Der einzige der daran einen Gewinn hat sind die Ölmultis, Lampenhersteller und der Finanzminister hoch 3.
Und der Höhepunkt ist die Selbstbeweihräucherung in der Krone
des Herrn Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).
Da kann man nur noch eines sagen:
"Österreich bist du Heimat großer Söhne und ebensovieler hirnloser Experten"
LICHT am TAG ab heute Pflicht
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Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
..Serienmäßiges Abblendlicht - komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten
..Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten
..Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen.
..Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden."
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Bestimmungen streten am 15. 11. 2005 in Kraft, Übergangsregelung mit § 21 VStG bis 15.04.2006.Wenn Tagfahrlicht nicht verwendet wird, können Organstrafverfügungen eingehoben oder Anzeige an die Behörde erstattet werden.
Strafrahmen im KFG bis € 5.000 -
Zitat von "BP-Hatzer3"
..Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden."Hallo!
Und genau da fangen schon die nächsten Unterschiede an!
ZitatAb Dienstag wird es Licht auf Österreichs Straßen: Ab sofort ist das Einschalten des Abblendlichts oder - so vorhanden - des Tagfahrlichts beim Autofahren Pflicht. Ein Verstoß gegen die neue Bestimmung wird allerdings erst ab 15. April 2006 gestraft. Dann kostet das Fahren ohne Beleuchtung 15 Euro.Eine Dimmung des Abblendlichts ist verboten.
Verkehrsminister Gorbach erwartet sich von dieser Maßnahme eine Reduktion der Autounfälle um fünf bis 15 Prozent. Bedenken bezüglich einer zusätzlichen Gefährdung von Fußgängern hält Gorbach für unbegründet. Für historische Fahrzeuge, die keine Beleuchtung haben, gilt die Lichtpflicht nicht. Sehr wohl gilt sie allerdings für Oldtimer, die eine Beleuchtung haben.
(apa)
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Also Nebler mit Ablendlicht hat es ja geheißen das es erlaubt aber nicht empfohlen ist...
Ist das JETZT nicht mehr?!
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Fahrts bis nächstes Jahr bei schönem Wetter ohne Licht dann werdet ihr eh sicher öfter aufgehalten dann sollen die euch mal was schriftliches geben warum du aufgehalten wurdest und jeder andererseits sollen ihnen die verwirrenden Papiere unter die Nase reiben. Ich habe meine schon im Wagen liegen und stelle mich auf viele Aufhaltereien bis nächstes Jahr ein ...
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Ich denke das einzige auf das man sich verlassen kann, sind die § in der StVo oder sonstige Verodnungen! Alles andere aus den Medien würde ich mit vorsicht genießen!!
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stvo, stvo ... so schön sie is ... die hätten vielleicht einfach mal vermehrt auf die bisher alten punkten eingehen sollen die bis dahin drinnengestanden sind ... sind ja schon punkte drinnengestanden die das fahren mit licht betroffen haben nur hat das eben nie so wirklich einer exekutiert bzw. exekutieren lassen ... man braucht ja für alles ein gesetz weil der ach so mündige bürger ned weiss was zu tun ist ...
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Die Dimmung des Abblendlichtes ist erlaubt.
Es gibt KEIN VERBOT DER REDUKTION DER LEUCHTSTÄRKE NACH ECE, es gibt eine Toleranz der Leuchtstärke für Abblendlampen (wie auch für alle anderen Beleuchtungseinrichtungen), innerhalb dieser MUSS die Leuchtstärke des Abblendlichtes sein, auch wenn es als Tagfahrlicht verwendet wird.
Im Klartext bedeutet das, Abblendlicht als Tagfahrlicht darf die Mindestleuchtstärke von Abblendlicht NICHT unterschreiten.
Ausserdem bekommst du bei ner Anhaltung nichts schriftliches.
Die Polizei muss dir nicht zeigen, wo das steht, entweder du zahlst oder ne Anzeige. -
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Zitat von "BP-Hatzer3"
Die Polizei muss dir nicht zeigen, wo das steht, entweder du zahlst oder ne Anzeige.
Ich dachte bis nächstes Jahr gibts keine Strafen oder Anzeigen (ausser bei Unfällen ohne Licht wo man nix nachweisen kann) ??
Die Polizisten sollten aber wohl so gut sein mir erklären zu können was man wie und wann einschalten muss, zumindest waren sie bei meinen bisherigen Kontrollen (nicht wegen TFL) immer sehr kommunikativ was das betrifft.
was ist denn das ...
ZitatSeit 28. Oktober dürfen bei Tag und guter Sicht in Kombination mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht Nebelscheinwerfer verwendet werden, was unter anderem vom ARBÖ kritisiert wird.
Betrifft zwar nicht direkt Tagfahrlicht aber interessant ist es trotzdem vor allem weil der 28.10 ein Freitag war ...
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Zitat von "BP-Hatzer3"
Bestimmungen streten am 15. 11. 2005 in Kraft,
Übergangsregelung mit § 21 VStG bis 15.04.2006.Lesen schafft Wissen
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Genau, aber wieso sprachst du dann von Strafen und Anzeigen ? Mein erstes Posting mit dem schriftlichen Zeug bezog sich ja auch auf diese Übergangszeit (Meine ersten Worte waren "Fahrts bis nächstes Jahr..." etc.) ...
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Wenn ich jemanden anhalte, werde ich ihn in der Übergangsfrist sicherlich nicht beanstanden wegen Tagfahrlicht, weil sowieso § 21 VStG gilt. Ist dann halt ne normale Verkehrskontrolle und bei Beendigung sage ich ihm das wegem dem Tagfahrlicht.
Die Gesetzestexte für den täglichen Gebrauch führe ich zwar mit, brauche ich aber niemanden zu zeigen und mache ich auch nicht. Ist nur für mich selbst, wenn ich mal nicht 100% sicher bin wegen ner Bestimmung, hinterfragen kann er sie ausschließlich bei der Behörde.
Mitgeführte Unterlagen, die anderes aussagen, interessieren mich grundsätzlich nicht.Ich meinte damit eigentlich, dass ich des öfteren schon Parteien hatte, die bei Verhängung der Organstrafverfügung meinten, ich solle ihnen zeigen, wo das steht und warum das jetzt so ist. Auf sowas lasse ich mich nicht ein und deshalb auch voriges Posting.
Hier ein kleiner Auszug, auf den ich dann doch gerne hinweise:
§ 2 ABGB
Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei.
§ 3 ABGB
Die Wirksamkeit eines Gesetzes und die daraus entspringenden rechtlichen Folgen nehmen gleich nach der Kundmachung ihren Anfang...
Kundmachung § 26.KFG-Novelle: 27.10.2005 -
Gibts einen Link zu den Gesetzestexten?
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wäre nützlich, wenn sie das Gesetz in Deutschland auch bald einführen würden.
Gerade jetzt in der Jahreszeit mit viel Nebel sind einige ohne Licht unterwegs. Die Ignoranz nimmt überhand. -
Erich Holzmann
Den Link zur 26.KFG-Novelle gibts hier. -
Gesetzte hin Gesetzte her.
Meiner Meinung hätte bevor man solch Schwachsinn einführt (fahren permanent wie ein Weihnachtsbaum)
die Autoindustrie bzw. deren Zulieferer kontaktiert gehört um sinnvolle Lösungen auch für ältere Fahrzeuge
zu erschaffen. In Zeiten wo die Benzinpreise in den Himmel wachsen und die CO² Ausstöße reduziert werden sollen.
Oder ist KIOTO nur eine Verschönerung der Industriestaaten.
Gäbe es günstige und sinnvolle nachrüstungen für jedermann währe die Akzeptanz der Bevölkerung sicherlich
höher als diese zwangsbeglückung vom Verkehrsminister.Denkt mal darüber nach
Gruß ein nichtlichtfahrer am tag bis 14.04.2006 (natürlich wenn es die Sicht erlaubt) -
Zitat von "TOM72"
Oder ist KIOTO nur eine Verschönerung der Industriestaaten.
dient ausschließlich zur Beruhigung des eigenen Gewissens, also das der Bevölkerung, denn Politiker haben ja kein Gewissen.
ich werde auch nach 14.04.2006 ohne Licht fahren, bevor ich nicht mindestens 3 mal erwischt worden bin dreh ich kein Licht freiwillig auf.
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Auszug aus der ÖAMTC-Homepage:
Der Verkehrsausschuss hat im Zuge der Sitzung erklärt, dass die Ergebnisse der neuen Bestimmungen nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten.Dafür brauch ich nicht zwei Jahre evaluieren. Das kann ich denen
heinis gleich sagen das es nichts zu erhoffen gibt. -
Ach TOM an das würde ich mal ned so schnell glauben, das wirds auch in 10 Jahren noch geben, an jeder Statistik kann man rumtricksen. Man siehts eh bei unserem Schleicher-100km/h auf der Tauernautobahn in Salzburg der wegen der Schadstoffreduktion eingeführt wurde. Geheissen hats die Bundesregierung gibt die Erlaubnis nur für 3 Monate bzw. ist dort auch so festgeschrieben und was ist jetzt ? Die Sache ist schon ne weile länger und jetzt befetzen sich die Gegner und Befürworter und es ist kein Ende in Sicht das der 100er mal wieder wegkommt stattdessen diskutierte man Tempo 160 im Rest von Österreich