neuer Trend Dashcam´s ?


  • haha na sehr super! aber dann drehen wir halt den Spieß um! sprich wenn uns einer mit so an Schaß anzeigt, dann machen wie die DSG Anzeige und gut ists... frei nach dem Motto, Rache ist süß! :satan:


    Das klingt ja mal gut....wenn dich einer anzeigt, weil du angeblich rechts überholt hast, forderst an beweis...wenn er dann a foto vorlegt, klagstn an wengan DSG und er brennt sich aus :satan:

    Mein Motto: "Das war die letzte Nachrüstung - jetzt bin ich fertig! :lol3:"

  • Egal ob ich jetzt dafür bin oder dagegen, aber wenn es nicht erlaubt ist während der Fahrt zu filmen, bzw. dies zu verwerten, vielleicht kann man dann ja die Provida Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen !?
    Die machen ja auch nichts anderes.

  • Das sind die Zivilfahrzeuge der Polizei, die auf den Autobahnen unterwegs sind und dich filmen, wenn du zu schnell bist, nicht genug Abstand hältst o.ä. , dich dann herausziehen aus dem Verkehr und dann zahlste.


    (Habe allerdings selbst noch keine Bekanntschaft mit denen gemacht)

  • polizei hin oder her....ich finds gut, wenn mans im falle eines unfalls verwenden könnte..aber anzeigen erstatten und das als beweis verwenden is blöd, weils sicher schindluder betrieben wird..

    Mein Motto: "Das war die letzte Nachrüstung - jetzt bin ich fertig! :lol3:"

  • für D sind's mehrere Probleme:


    - generelles/kontinuierliches Aufnehmen anderer Personen ohne deren
    Wissen/Einvertständnis ist nicht gestattet.
    - das "Bedienen" (einschalten) einer Kamera ist dem Fahrer wegen Verkehrssicherheit untersagt.
    (Providawagen haben immer 2 Mann Besatzung, 1x Fahrer & 1xBediener)
    - die Zulässigkeit einer Aufnahme liegt erstmal beim Richter, dieser wägt zwischen Datenschutz und
    Strafverfolgung ab.


    Aber:


    im dringenden Tatverdacht dürfen Aufnahmen gemacht werden.
    z.B.: Man wird geschnitten/ausgebremst o.ä. dann darf der Beifahrer eine
    Kamera einschalten um Beweise zu sichern. (Fahrzeugdaten und ggf. erneute "Angriffe")


    Also Kamera an, Stunde fahren, Video auswerten & anzeigen gibt's hier nicht.
    Aber Frührentner mit Block & Kamera dürfen Falschparker dokumentieren & anzeigen.
    Solange sie es nicht übertreiben, siehe "Knöllchen Horst",
    welcher sogar Rettungshubschrauber wegen Falschparken anzeigte.


    Selbst diese Section Control!?
    (am Abschnittbeginn alle Fahrzeuge erfassen und beim Verlassen der vorgegebenen Strecke
    die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen)
    verstößt gegen den Datenschutz in D weil erstmal alle Fahrzeuge erfasst werden.


    Interessant wäre jetzt noch die Frage was die Versicherungen von den Videos halten!?
    Was passiert wenn die Justiz ein Video nicht zuläßt, jenes aber eindeutig die Unschuld
    des Versicherungsnehmers beweist!?

    Einmal editiert, zuletzt von violator ()

  • Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannte Dashcams, haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.


    Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrers aus Mittelfranken gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Dagegen hatte dieser geklagt.


    Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, ihr Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, sodass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern. Sie bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt. Das Gericht forderte den Mann nun auf, seine Bilder zu löschen.


    Auch durch das aktuelle Urteil bleibt die Gesetzeslage in Deutschland weiterhin unklar. Der Einsatz von Dashcams ist hierzulande - anders als beispielsweise in Österreich - nicht ausdrücklich untersagt. Die Aussagen zum Einsatz von Dashcams bleiben schwammig: Erlaubt ist beispielsweise der Einsatz der Mini-Kameras für persönliche Zwecke.


    In Österreich droht Autofahrern mit Dashcam an Bord ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.


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    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Ich habe auch gelesen das das ja in Österreich echt teuer wird. Ich habe zwar keine im Einsatz, aber manchmal wäre es sicher ganz gut. Was haltet Ihr grundsätzlich von dem Thema?

  • ich persönlich bin bei dem Thema sehr zwiegspalten....


    auf der einen Seite wäre es bei so manch Wahnsinnigen sicherlich sehr hilfreich. Allein schon wenn ich an die ganzen Mittelspurschleicher denke oder die notorischen LInksfahrer oder jene die ohne blinken Spurwechsel vornehmen... andererseits gäbe es aufgrund dieser Kameras wahrscheinlich unmittelbar eine Sturmflut an Anzeigen, weil der typische Österreicher ja stets an den anderen etwas auszusetzen hat und es mit Sicherheit einige selbst ernannte Sheriffs und Verkehrerzieher gäbe die nur noch zwecks Spaß an der Freude spazieren fahren würden um alle möglichen Leute anzuschwärzen...


    und dazu kommt noch, dass ich selbst auch kein Kinder von Traurigkeit bin und es fatal sein könnte wenn ich das ein oder andere mal gefilmt werden würde... und wer das von sich bestreitet, der werfe den ersten Stein. *cool*


    auch wäre das natürlich wieder ein Schritt mehr in Richtung gläserner Mensch womit ich mich persönlich auch nicht anfreunden kann.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • was ist erlaubt, was verboten?


    da dieses Thema immer wieder umstritten ist, gibt es von der Autorevue jetzt mal eine sehr gute Übersicht:


    1. Online-Stellen von Dashcam-Aufnahmen
    “Wird eine Dashcam-Aufzeichnung ins Internet gestellt und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne dass Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht wurden, hat man ohne Zustimmung der Beteiligten eindeutig gegen deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen”, erläuterte der ÖAMTC-Chefjurist.


    2. Nachweis von Straftaten anderer mittels Dashcam
    “Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will.” Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen.


    3. Nachweis der eigenen (Un-)Schuld per Dashcam
    Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss, anhand derer man sich selbst belasten würde. “In Deutschland wollte vor einigen Monaten ein Radfahrer durch Vorlage eines Videos die Klärung einer Schuldfrage in seinem Sinne beeinflussen. Stattdessen hat er sich durch das Video dann aber selbst belastet”, erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.


    4. Dashcam-Aufnahmen für private Zwecke
    Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. “Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden”, so Hoffer. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln.




    wenn das so richtig ist, dann spricht bei einem Event oder einer Ausfahrt nichts dagegen da einfach mit zu filmen.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • *ausgrab*


    nun gibt es das erste Urteil wo Aufnahmen mit einer Dashcam zugelassen wurden!!


    Zitat

    In dem verhandelten Fall war ein Kleinwagenfahrer von dem Fahrer eines Kleinbusses geschnitten und anschließend bedrängt worden. Nach der ersten Attacke schaltete er die Armaturenbrett-Kamera an, die gefilmten Bilder legte er bei der Verhandlung vor. Der Richter akzeptierte sie als Beweismittel. Sie seien mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar, weil sie anlassbezogen aufgenommen worden seien, nämlich zum Zweck der Beweissicherung in einem konkreten Haftungsfall. Anders hätte die Bewertung ausgesehen, wenn Personen zielgerichtet mittels Dashcam-Aufzeichnungen Daten für staatliche Strafverfahren erheben und sich so zu selbsternannten "Hilfssheriffs" aufschwingen. Das war nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht der Fall.


    Quelle

    audi4ever 4.0 rulez!!!