Auspuff Eintragung

  • Hallo Leute,


    hab mir jetzt für meinen S5 eine Akrapovic Komplettanlage bestellt! Und hab vor diese bei der Landesregierung eintragen zu lassen!


    Weiß wer was bei einer Auspuffeintragung alles gemessen wird?



    Lärmpegel, Abgase ?


    Weil bei meinen A4 mit 1,9 TDI hab ich mir 2 ESD montiert und war typisieren und der hat nur geschaut ob der Auspuff irgendwo an der Karosserie ansteht, und dann wurde er eingetragen!


    LG


    Flo

    Greez
    Flo

  • Hallo!
    Wenn die Anlage ab Turbolader ist werden die Abgaswerte sicher gemessen. Lärrmpegel,Bodenfreiheit und der Leistungszuwachs (von max 5%) muss auch stimmen. Wird aber bestimmt ein teurer Spaß :-? Ich persönlich kann mir nicht vorstellen das ein Prüfer so eine Anlage mit offener Klappe in ÖSTERREICH genehmigt :gruebel:

  • Ja die Anlage ist ab Kat!


    Ich geb aber nur die ESD drauf lass den originalen Vorschalldämpfer und fahr eintragen!


    Und wenn alles eingetragen ist kommt natürlich der Vorschalldämpfer auch von Akrapovic drauf!


    Hauptsächlich lass ich das nur wegen den GTI Treffen Typisieren weil ich nicht dann in Kärnten ohne Kennzeichen stehen will!


    LG Flo

    Greez
    Flo

    Einmal editiert, zuletzt von Flo_1991 ()

  • wenns kein Gutachten gibt, dann lass es.
    Kostet anscheinend ein Schweinegeld, weil ja ein komplettes Gutachten erstellt werden muss (Lärmpegel, Abgase, Leistungssteigerung usw.)

  • PBStV, 3.1. Auspuffanlage
    a) durch gleiche Type oder für die Fahrzeugtype genehmigte Austauschschalldämpfer

    • Teil (typen)genehmigt


    dh Anbauen und Typengenehmigung mitführen, bei Kontrolle vorweisen.


    b) durch eine Anlage anderer Type

    • Abgas
    • Motorleistung
    • Geräusch (Fahrt + Nahfeld)


    dh Eintragung im Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid.


    Wenn nun nur die ESD eingetragen werden und dann nachträglich verändert wird, erlischt bekanntlicherweise die Genehmigung, somit könnte man sich den ganzen Behördenweg von vornherein ersparen. Bei Intensivkontrollen, wie sie zB am Wörthersee beim Prüfzug gemacht werden, kommt man da sehr schnell drauf, und dann kommt es nicht drauf an, ob die ESD genehmigt sind oder nicht, die Zulassung ist vorläufig mal aufgehoben und darfst dir dann nen Schlepper ordern, mit Probefahrtkennzeichen weiterfahren wäre da nicht klug (denn die fliegen dann auch gleich, weil "Blaue" haben keine Mängel auf).

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von BP-Hatzer3 ()

  • Jetzt schweifen wir aber extrem ab ;)


    Sowohl bei "normaler" Zulassung als auch bei Verwendung von Probefahrtkennzeichen ergeben sich keine Unterschiede in den Rechtsfolgen hinsichtlich festgestellter Mängel, isb Anzeige, Untersagung der Weiterfahrt und Aufhebung der Zulassung durch Kennzeichen-/Zulassungs-/Probefahrtscheinabnahme.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Wenn im zugehörigen Gutachten dein Fahrzeug dezitiert angeführt ist, isses kein Problem.
    Und dort sind dann auch die Anbaubestimmungen angeführt und welche Auflagen einzuhalten sind.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Also es steht dabei mit ABE! Also nehm ich mal an das man das Ding ohne Zivilgutachter eintragen kann!


    http://www.a-workx.com/akrapovic/audi/audi-s5.html


    Wenn ich den Auspuff nicht eintragen kann, kann ich in eh gleich zurückschicken! Da ich nicht irgendwo dann mal ohne Kennzeichen stehen will!


    Und bei meinen alten Audi hab ich die hier auch eintragen können ohne Probleme!
    http://www.hofele.com/sport_de…gasanlage_endrohre_2.html



    LG Flo

    Greez
    Flo

    Einmal editiert, zuletzt von Flo_1991 ()

  • ABEs sind meist nur für D geschrieben und bei uns wertlos. Kann anerkannt werden, muss es aber nicht. Ein Gutachten ist im Prinzip das selbe, nur, dass ein Gutachter ein Teilegutachten, wenn es nicht für Österreich ist, trotzdem irgendwie verwenden kann.



    @ BP-Hatzer3


    Ist es bei Blauen nicht so, dass nur keine GV vorhanden sein darf? (Sprich scharfe Kanten, Glatzert, viel zu tief etc.)


    Ist jetzt die Frage, ob ein Entzug der Kennzeichen mit einem GV gliechzusetzen ist ... denke nicht oder?



    [url=https://www.audi4ever.com/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=51469][b]Audi A4 8D5, AJM 1.9 TDI [color=#000080][b] PD 85kW Ez.05/00

  • Hallo Leute,


    hab soeben eine Mail von Gerhard bekommen das mein Auspuff da ist :))


    Eine Frage hätt ich noch da ich den ESD ja eintragen möchte habe ich bei Akrapovic direkt ein Mail hingeschrieben wegen den ABE und hab das als Anwort zurückbekommen!



    diese Papiere sind , bis auf die Schweiz, in ganz Europa gültig.
    Auch in Österreich. Akrapovic ist der einzige Hersteller, der eine TÜV-Abnahme
    unter den kompletten gesetzlichen Bestimmungen vornimmt.
    Also sollte es auf keinen Fall notwendig sein, die Anlage eintragen zu lassen.
    Die Systeme für die Autos werden unter den gleichen Voraussetzungen wie die
    Motorrad-Systeme abgenommen und diese sind auch in Österreich nicht eintragungspflichtig.


    Mit freundlichen Grüßen



    Also bin jetzt leicht verwirrt muss ich da jetzt extra Eintragen fahren oder genügt es den Bescheid von Akrapovic mitzuführen?

    Greez
    Flo

    Einmal editiert, zuletzt von Flo_1991 ()

  • Hallo!


    Wenn eine EWG Genehmigung dabei ist, ist die Auspuffanlage eintragungsfrei.
    Du musst nur aufpassen, in Deutschland wird gerne eine EWG mit der ABE verglichen/verwechselt.
    Mit der ABE musst du eintragen fahren, die nützt dir bei einer Kontrolle nichts.


    Gruß Christian

    Knowledge is Horsepower

  • Das Problem ist ja nichtmal, dass man mit ner ABE eintragen fahren muss, sondern dass man mit ner ABE nicht eintragen fahren kann, da diese in Österreich alleine nichts wert ist. Die muss erst vom TÜV für Österreich umgeschrieben werden.


    Ich poste hier mal was, das ich in einem anderen Forum geschrieben hatte. Da gehts zwar ned um einen Auspuff, macht aber keinen unterschied, weil das auf alle Anbauteile angewandt werden kann:




    [url=https://www.audi4ever.com/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=51469][b]Audi A4 8D5, AJM 1.9 TDI [color=#000080][b] PD 85kW Ez.05/00

  • Also bei uns in der Prüfhalle kann man mit deutschen ABEs kommen, diese reichen in der Regel für eine Eintragung, natürlich nur wenn diese mit den verbauten Teilen übereinstimmt.


    Aber wie schon richtig beschrieben, liegt im Ermessen des Prüfers.
    Bei uns gibt es auch viele "Schwierige" und wenige Ausnahmen, die dir behilflich sind und versuchen dir alles einzutragen und nicht nur das Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Knowledge is Horsepower

  • Hallo, ich lade euch die EG hoch! Ich versteh das nicht in jeden EU Land darf man mit einer EU Genehmigung fahren nur anscheinend in Österreich nicht!


    http://akrapovic.de/?main=abe_download_auto&menu=5


    Hier ist der Link! sorry das ich nicht gleich direkt verlinke bin leider mit den Handy On!


    Die ESD und Auspuffblenden haben jeweils eine Nummer das mit den Bescheid der mitgesendet worden ist übereinstimmt!
    Den Bescheid seht ihr wenn ihr die PDF öffnet!


    Wär euch sehr dankbar wenn sich da wer auskennt und mir sagen kann ob ich zur Landesregierung fahren muss oder so fahren kann!

    Greez
    Flo

    Einmal editiert, zuletzt von Flo_1991 ()

  • KGR84
    Bei Vorliegen eines GV-Mangels ist zwingend eine Kennzeichenabnahme durchzuführen, auch Probefahrtkennzeichen nehmen sich da nicht aus. Ausnahmen bestätigen dabei aber die Regel, dh es gibt auch Weisungen einzelner Behörden, bei GV trotzdem nicht Abzunehmen.
    Die Beanstandung von LM, SM, GV und VM sind genauso bei Probefahrtkennzeichen gültig.


    Flo_1991
    Es handelt sich um eine EG-BE, welche innerhalb des gesamten EU-Raumes gültig ist und eine Genehmigung nicht mehr erforderlich macht, jedoch ist die EG-BE im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.


    Wenn jedoch zusätzlich Bauteile der Auspuffanlage geändert werden, wie zB Linkpipe (VSD-Ersatzrohr), dann ist die EG-BE auch nichts mehr wert.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.