Gewerbeordnung

  • Hallo Leute!


    Ich verkaufe öfters sachen bei Ebay...


    bin schüler und verkaufe eben gebrauchtwaren dort...


    habe nun schreiben von der BH bekommen....


    demnach muss ich 365 EURO Strafebezahlen weil ich


    gemäß §366 Abs. 1 Einleitungssatz Zi. 1 Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F.


    keine erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt habe...


    brauche ich diese bei Gebrauchtwaren...


    ab welchem Jahresumsatz braucht man gewerbeschein?


    wie funktioniert das genau?


    bitte um hilfe!


    MFG

  • um welche summen handelt es sich den so bei dir? weil bei un sist die grenze ins gewerbliche glaub ich ab 2000€ monatseinnahmen über ebay, nach abzug sämtlich gebühren und provisionen :doc:

  • Zitat von "Noggerman"

    Wenn du noch keine 18 bist, dann kannst du eh kein Vertrag eingehen, darum ist es auch aussichtslos von dir das Geld zu bekommen.


    zum tatzeitpunkt *G* war ich noch 17 jahre alt...


    wie ist das nun?

  • Zitat von "Fillin_Blush"

    um welche summen handelt es sich den so bei dir? weil bei un sist die grenze ins gewerbliche glaub ich ab 2000€ monatseinnahmen über ebay, nach abzug sämtlich gebühren und provisionen :doc:


    2000 euro monatseinkommen wären schon sehr viel, sind max. 1000 EURO gewesen.......... in den besten monaten... würde mal sagen das war 1 Jahr lang ca 6000 euro!!!

  • http://www.help-business.gv.at/Content. ... ml#Muendig


    Offensichtlich ist er aufgrund seiner Verkäufe und der dadurch festgestellten erziehlten Einkünfte geschätzt worden, DAS ist zulässig und die Strafe kann sich bis zum 3fachen des Schätzwertes belaufen.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Noggerman: Ich habe mal gehört, daß nicht der Zustand des Artikels zählt, sondern die "damit verbundene Gewinnabsicht". Es macht also einen Unterschied, ob jemand einmal einen komplettes Auto in 500 Teilen verschachert oder ähnliches regelmäßig tut, d.h. z.B. 3 Anlasser, 5 Lichtmaschinen und 10 Lenkräder drin hat. Dann ist es eindeutig gewerbe, ob neu oder gebraucht, obwohl der erste 500 und der andere nur 20 Artikel hat.


    @Quattroaudi: Du wunderst dich, daß sie dich auf's Korn nehmen...? Mit DEM Nummernschild...?! :satan:

    1.9 tdi... ...gibt langsam den geist auf trotz nur

  • In D ist die eBay-Geschichte noch etwas heikler. Bei den hier genannten Summen interessiert sich dann auch ganz schnell die Steuerfahndung für den Verkäufer.


    Bei vielen Verkäufen wird man schlecht glaubhaft machen können, das man immer alles mit Verlust verkauft hat, also greift die einfache Regel: Verkaufspreis - Einkaufspreis = steuerpflichtiger Gewinn. Ob privat, oder als Firma ist völlig egal, es ist ein zusätzliches Einkommen und damit anzugeben.

    Grüße

    Stefan

    V8 CDi -> Fahrspaß trotz Diesel

  • Rechtsvorschriften:
    § 366 Abs. 1 Z. 1 und § 1 GewO 1994
    Strafrahmen:
    Höchststrafe 3.600,00 Euro, Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen


    Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn diese selbständig, regelmäßig und gegen Entgelt (auch gegen einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil) ausgeübt wird.
    Auch eine einmalige Handlung kann unter bestimmten Voraussetzungen als regelmäßig angesehen werden - auch das Anbieten einer solchen Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen (z.B. durch Inserate) gilt als Ausübung des entsprechenden Gewerbes.


    ---


    Zitat

    in den besten monaten... würde mal sagen das war 1 Jahr


    das dürfte dann schon regelmässig sein, so dass von einem gewerbsmässigem Handeln auszugehen ist. Dabei ist es vollkommen egal, ob Neu- oder Gebrauchware. Die Gewinnabsicht zählt und die lag eindeutig vor.

  • Zitat von "Vorlone"

    das dürfte dann schon regelmässig sein, so dass von einem gewerbsmässigem Handeln auszugehen ist. Dabei ist es vollkommen egal, ob Neu- oder Gebrauchware. Die Gewinnabsicht zählt und die lag eindeutig vor.


    dann würd ich mal lieber ohne murren zahlen *g* nicht das noch mehr probleme kriegst :doc:

  • Ich bin momentan ein bisschen verwirrt, in Bezug auf die Strafandrohung nach "Gewerbeordnung". HIER steht was von "Vollendung des 19. Lebensjahres" um ein Gewerbe anzumelden ??!!! Das hiese im Umkehrschluss das er gar kein Gewerbe anmelden könnte und somit auch ned nach GwO bestraft werden kann oder ??

  • Zitat von "hijacker666"

    Ich bin momentan ein bisschen verwirrt, in Bezug auf die Strafandrohung nach "Gewerbeordnung". HIER steht was von "Vollendung des 19. Lebensjahres" um ein Gewerbe anzumelden ??!!! Das hiese im Umkehrschluss das er gar kein Gewerbe anmelden könnte und somit auch ned nach GwO bestraft werden kann oder ??


    so sehe ich das auch...


    suche ja auch ausweg um die strafe ein bisschen zu mindern...

  • habe nun einen berufungsbrief geschrieben und der wird morgen losgeschickt!


    ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE willkommen und auch kommentare....


    hier der BRIEF:



    Ich schreibe Ihnen aufgrund Ihrer Strafverfügung vom 19.Juli 2006.


    Meiner Meinung nach habe ich die Rechtsvorschrift gemäß §366 Abs. 1 Einleitungssatz Zi. 1 der Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F. nicht verletzt.


    Denn ich habe lediglich über die Auktionsplattform Ebay Gebrauchtwaren zum Verkauf angeboten. Durch diese Gebrauchtwaren-Verkäufe habe ich keinen Gewinn erzielt, da die erzielten Verkaufspreise von mir, nicht über die Neuanschaffungspreise der Produkte lag. Eine Gewinnabsicht liegt also nicht vor.
    Zudem habe ich mich bei Ebay auch als Privater Kunde und nicht als Unternehmer mit Gewerbe angemeldet. Ich habe auf meine Gebrauchtwaren keine Garantie oder Gewährleistung gegeben und hatte auch keine eigenen AGBs für meine Verkäufe.


    Meine Transaktionen bei Ebay lassen keinen Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeit zu.
    Außerdem bin ich Schüler und verfüge über kein monatliches Einkommen und besitze auch keine Vermögen.


    Ich habe mich auf folgender Seite ein bisschen über die Gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Gewerbe informiert:


    http://www.kwt.or.at/jungunternehmer/ge ... dnung2.htm


    Dort bin ich auf die Allgemeinen Vorrausetzungen gestoßen. Eine wichtige Vorraussetzung ist demnach die Vollendung des 19. Lebensjahres. Da ich zum Tatzeitpunkt jedoch noch Minderjährig war, war es mir, sofern ich gewollt hätte, gar nicht möglich ein Gewerbe anzumelden.


    Da ich keinen Einblick in die Gewerbeordnung habe, bin ich mir nicht im klaren, welche Strafe ich begannen haben sollte und bitte Sie im Falle eines weiteren Verfahrens, mich genauer darüber zu informieren.


    Warte auf eine baldige Antwort und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen


    ---------------------------


    thx

  • § 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Ebay:


    Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.


    => wie konntest du dich dann bei Ebay anmelden ? Falsches Alter angegeben etc. Dürfte sicherlich ein Straftatbestand dafür geben.


    Zitat

    Eine Gewinnabsicht liegt also nicht vor.


    => wer soll Dir das denn glauben. Ich zumindest nicht und ich denke die Absender des Briefes sicherlich auch nicht.


    Wenn ich den Brief bekommen würde, hätte ich - nachdem mir das Lachen vergangen wäre - keinerlei Bedenken den Einspruch abzuweisen.

  • so geht der Brief morgen raus:


    Ich schreibe Ihnen aufgrund Ihrer Strafverfügung vom 19.Juli 2006.


    Meiner Meinung nach habe ich die Rechtsvorschrift gemäß §366 Abs. 1 Einleitungssatz Zi. 1 der Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F. nicht verletzt.


    Denn ich habe lediglich über die Auktionsplattform Ebay Gebrauchtwaren zum Verkauf angeboten. Durch diese Gebrauchtwaren-Verkäufe habe ich keinen Gewinn erzielt, da die erzielten Verkaufspreise von mir, nicht über die Neuanschaffungspreise der Produkte lag. Eine Gewinnabsicht liegt meiner Meinung nach nicht vor.
    Zudem habe ich mich bei Ebay auch als Privater Kunde und nicht als Unternehmer mit Gewerbe angemeldet. Ich habe auf meine Gebrauchtwaren keine Garantie oder Gewährleistung gegeben und hatte auch keine eigenen AGBs für meine Verkäufe.


    Meine Transaktionen bei Ebay lassen meiner Ansicht nach keinen Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeit zu.
    Außerdem bin ich Schüler und verfüge über kein monatliches Einkommen und besitze auch keine Vermögen.


    Da ich keinen Einblick in die Gewerbeordnung habe, bin ich mir nicht im klaren, welche Strafe ich begannen haben sollte und bitte Sie im Falle eines weiteren Verfahrens, mich genauer darüber zu informieren.


    Warte auf eine baldige Antwort und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

  • ich würde an deiner stelle trotzdem lieber die summe bezahlen..


    den wenn die nach nachforschungen darauf kommen, das du zu dem zeitpunkt das vorgeschriebene alter noch nicht hattest (19 in diesem fall)könnte es sein, das sie dich nicht nur wegen dem ebay-verkauf an der mangel haben, sondern auch noch wegen angeben falscher Anmeldedaten, oder unter Namen dritter ohne deren wissen geschäfte zu machen.. ich würds mir gut überlegen an deiner stelle :doc: