Hallo Leute!
Ich verkaufe öfters sachen bei Ebay...
bin schüler und verkaufe eben gebrauchtwaren dort...
habe nun schreiben von der BH bekommen....
demnach muss ich 365 EURO Strafebezahlen weil ich
gemäß §366 Abs. 1 Einleitungssatz Zi. 1 Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F.
keine erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt habe...
brauche ich diese bei Gebrauchtwaren...
ab welchem Jahresumsatz braucht man gewerbeschein?
wie funktioniert das genau?
bitte um hilfe!
MFG