NOx-Thematik: Umfassender Verjährungsverzicht auch für Österreich

  • Umsetzung der Maßnahmen für die betroffenen 1.2, 1.6 und 2.0 TDI Motoren der Baureihe EA 189 beginnt Ende Jänner 2016
  • Umfassender Verjährungsverzicht auch für Österreich

Ende Jänner startet die Umsetzung der technischen Maßnahmen für die Fahrzeuge aus dem Volkswagen Konzern mit Dieselmotoren des Typs EA 189.

Die in Österreich betroffenen Kunden werden ab Mitte Jänner 2016 über den Österreichischen Versicherungsverband angeschrieben, sobald die technischen Maßnahmen für das jeweilige Modell umgesetzt werden und gebeten einen Termin mit einem frei zu wählenden Partnerbetrieb zu vereinbaren.

Es ist vorgesehen, dass alle betroffenen Fahrzeuge in mehreren Wellen zur Umsetzung der technischen Lösungen in die Partnerbetriebe gerufen werden. Ab dem 1. Quartal 2016 sollen bei den betroffenen 2,0-Liter-Motoren die technischen Maßnahmen umgesetzt werden. Voraussichtlich zum Ende des 2. Quartals 2016 des kommenden Jahres werden diese bei den betroffenen 1,2-Liter-Motoren vorgenommen. Ab dem 3. Quartal 2016 und damit zum Abschluss des Rückrufs, erfolgt die Umsetzung bei den betroffenen Fahrzeugen mit 1,6-Liter-Motor.

Bei der Durchführung der technischen Maßnahmen ist es das Ziel der Volkswagen AG, etwaige Nachteile für die Kunden, wie beispielsweise mögliche Mobilitätseinschränkungen, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sichern die betroffenen Marken allen Kunden im Bedarfsfall eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität zu.

Umfassender Verjährungsverzicht

Die Importeure der betroffenen Marken sowie deren Partner des autorisierten Vertriebsnetzes verzichten gegenüber ihren Kunden ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Zuwarten entstehen den österreichischen Kunden daher keine Nachteile. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Kunden die Durchführung der diesbezüglich erforderlichen technischen Maßnahmen an ihrem Fahrzeug bis zum oben genannten Zeitpunkt abwarten können.