Auspuff Eintragung

  • Also soviel ich weiß heißt das folgendermaßen:


    LM = leichte Mängel
    SM = schwere Mängel
    GV = Gefahr in Verzug (Kennzeichenabnahme)
    VM = Vorschriftsmängel

    Einmal editiert, zuletzt von hoelli ()

  • @ Winman
    siehe hier:
    http://www.57a-info.at/ireds-50800.html


    Kurz Zusammengefasst:


    Das Fahrzeug ist verkehrssicher, entspricht aber nicht der Typgenehmigung des Herstellers, weil wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden.
    Man bekäme ggf. sogar ein Pickerl, würde aber aus verwaltungsrechtlicher Sicht nicht über eine Betriebserlaubnis verfügen und sich damit Strafbar machen.


    537.000km mit dem ersten Motor, dem ersten Getriebe und der ersten Kupplung