Hallo,
heute morgen staunte ich nicht schlecht, als während der Fahrt plötzlich die Heckscheibe zerbarst.
Vor Schreck hätte ich fast das Lenkrad verrissen und wäre in den Graben gefahren.
Zwar waren es vergangene Nacht -15°C, aber so etwas darf doch nicht passieren!
Beim Besuch der nächstgelegenen Audi-Werkstatt wurde mir erklärt, dass das nun einmal Glas sei und das immer einmal passieren könnte. Die Kosten müsste ich selber tragen.
Ich sehe das allerdings anders. Ich habe selbst Werkstoffkunde studiert und man sieht eindeutig, das es sich um einen Spannungsriss handelte.
Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall?
Vielen Dank für eure Hilfe.