was erzählst du da von einer freien Fahrstreifenwahl??? wie soll man denn das verstehen? also wenn ich völlig verblödet bin dann gilt in Österreich doch immer noch das Rechtsfahrgebot! ganz egal auf welcher Straße und mit wievielen Spuren!
bist wohl auch einer von jenen der immer in der linken Spur rumkriecht oder wie?
80 statt 50
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WINMAN, da hat rolf aber laut meinem kenntnisstand recht
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Zitat von "hijacker666"
WINMAN, da hat rolf aber laut meinem kenntnisstand recht
es geht ja nicht um vorbeifahren oder überholen sondern um "freie Fahrstreifenwahl" so etwas gibt es in Österreich nicht.
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jojo winman is scho recht ...
-> http://www.google.at/search?q=cache:yfK ... StVO&hl=de
-> http://archiv.austria.com/pubs/redaktio ... 86985.shtm
ZitatFreie Wahl des Fahrstreifens
"Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen." ... § 7 Abs. 3a StVOdas gilt seit 1.März 1989 ... und da hattest auch du schon deinen schein
AB is übrigens immer Freiland ob sie durch Ortsgebiet führt oder nicht, deshalb immer rechtsfahren ... A23 ist also kein Orstgebiet ... <img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="" />
StVo Download
-> http://www.api.or.at/akis/download/gest ... -vers2.pdfUnter § 7 Abs. 3a ist das Zeug zu finden ...
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so viel mal generell zum Thema überholen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
und so viel zum Thema Fahrstreifen wählen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
wobei man diesen Paragraphen auslegen kann wie man will:
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
bzw. hier:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
prinzipiell hat man die Fahrstreifen wahl jedoch nur dann wenn genügend Verkehr auf der Straße ist.
und ausserdem bitte a bissal des Hirn einschalten! wenn i heute 27 bin wie alt war ich dann 1989? und wie alt muss man für den Führerschein sein?
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jaaaaaaa *g*
eigentlich wars so gemeint das du deinen schein nach 1989 gemacht hast und es demzufolge auch gehört haben musstest ... bei mir wirkt das "starke" noch nach ...
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vielen dank für eure Beiträge, jetzt kann ich beruhigt schlafen,
Erich danke für den link, sowas hatte ich gesucht.
WINMAN: ich denke auch, dass im ortsgebiet freie fahrspurwahl gilt.
Rolf: ich glaube du hast es auf den punkt gebracht, mit € 42,- kann ich leben.
@ ALLE, bitte schlagt euch nicht gleich die Köpfe ein, ich bedanke mich bei jedem für sein interesse und hilfe.
Ich sag euch dann bescheid!!!
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