Beiträge von Audi-Helmut

    Ja, das mit dem Verwarngeld kann man sicher nicht pauschalisieren. In meinem Falls muss ich mich froh sein.


    Habe zusätzlich noch folgende Info erhalten:


    Zitat

    Was die meisten nicht wissen: Die 100er Zulassung ist an die Voraussetzung gebunden, dass man auch wirklich höchstens 100 km/h fährt. Verstößt man gegen dieses Tempo, hat auch die 100er Zulassung keine Gültigkeit mehr und man fällt automatisch auf die 80er Zulassung zurück!!!!!


    -100er Zulassung + gefahrene 115km/h = "Rückstufung" auf 80 km/h = 35 km/h zu schnell!!!

    Hallo nochmal,


    habe inzwischen herausgefunden, dass die Messung zulässig ist. Sie wäre sogar ohne Tempomat zulässig.
    Es muss aber mindestens eine Strecke von 800 Metern gefolgt werden.


    Der 100er Aufkleber ist auch Pflicht, sowie der kleine von der Zulassungsstelle.


    Ich habe eine Anhörung zum Bußgeldbescheid bekommen, in der mir 22km/h Überschreitung vorgeworfen wurden. Das sind natürlich weit aus mehr als 25€ Verwarngeld.
    Habe dann Einspruch eingelegt und erklärt, dass mir vor-Ort 25€ "angeboten" wurden, ich das zwar annahm aber nicht direkt zahlen konnte.


    Heute kam dann der Verwarngeldbescheid über 25€ mit Überweisungsträger schriftlich. Somit ist die Sache erledigt.


    Bin froh, dass es doch noch so ausgegangen ist, nachdem es zwischenzeitlich schlechter aussah.
    Informiert bin ich nun über die Geschichte mit dem Anhänger und habe natürlich auch gelernt, dass man ein Verwarngeld besser gleich annimmt.


    Danke noch für eure Beiträge.


    Viele Grüße,
    Helmut

    Hallo,


    ich war vorletzte Woche mit einem Bus und einem Anhänger auf dem Weg nach Berlin, wobei mir in einer Polizeikontrolle etwas merkwürdiges passiert ist.
    Ich bin allerdings nicht sicher, wie die Rechtslage wirklich ist, und ob das Vorgefallene korrekt abgelaufen ist.


    Vielleicht weiß hierzu jemand von euch genau bescheid:



    In Sachsen-Anhalt wurde ich von einem Streifenwagen rausgezogen, da ich mit etwa 115 unterwegs war. Der Anhänger den ich zog hat eine Zulassung für 100 km/h.
    Die gemessenen 115 haben die Polizisten angeblich mit dem Tempomat festgestellt, indem sie mir eine längere Strecke hinterherfuhren.
    Auf dem Anhänger befindet sich kein rundes 100er Schild, wie man es häufig auf LKW sieht, daher wurde mir die Geschwindigkeit auf die mit Anhänger üblichen 80km/h bezogen. Ich war somit laut deren Meinung 35km/h zu schnell.
    Zunächst kam er dann mit dem neuen Busgeldkatalog und erklärte mir, dass diese Überschreitung 160€, einen Punkt und ein Monat Fahrverbot bedeutet.
    Nachdem allerdings mit dem Tempomat gemessen, und kein Video aufgezeichnet wurde -so erklärte er mir das- müsse er 20% von der Geschwindigkeitsüberschreitung abziehen. Somit komme ich in die Kategorie von 25€ Busgeld und sonst nix.


    Leider hatte ich die Fahrzeugscheine nicht dabei, somit konnte ich ihm die zulässigen 100km/h für den Anhänger nicht beweisen.


    Die 25€ wollte ich nicht direkt zahlen, ich bat den Beamten, mir einen Busgeldbescheid zu zu schicken, da mir die Sache mit dem Tempomat ziemlich komisch vor kam.


    Desweiteren gab er mir die Auskunft, dass der runde 100er Aufkleber auf dem Anhänger sein MUSS, und darauf nocheiner von den runden Aufklebern, die man vom Landratsamt für die Nummernschilder bekommt.


    Der Anhänger ist neu, und wurde vom Hersteller auf 100km/h zugelassen. Ich bin daher etwas skeptisch, ob dieser Aufkleber Pflicht ist. Andererseits kann auch der Hersteller den Aufkleber vergessen haben.


    So, nun würde ich mich freuen, wenn ihr mir sagen könntet, was an dieser ganzen Sache wirklich korrekt behandelt wurde, und gegen welche Dinge ich Einspruch einlegen sollte.


    Vielen Dank,
    Helmut

    hab in einer Zeitung gelesen, dass etwa im Sommer kommen wird.
    Deshab dachte ich, es könnte hier jemand genaueres wissen.
    Aber gut, werde mich dann wohl nach einem 5er Golf umsehen und versuchen 20% zu bekommen.


    Danke,
    Helmut

    Hi,


    es kommen nur Autos ab Baujahr 2008 in Frage, da sonst die Prämie nicht gezahlt wird.


    Ein 2008er A4 ist sicher ein einer anderen Preisklasse als so ein Golf.
    Würde mir zwar natürlich auch besser gefallen, aber interessiert meine Eltern nicht besonders :sad2:


    Zitat

    Das wirds nicht spielen. Der Golf VI wurde in D ohne eingeführt.....


    ääh.. ohne was wurde der Golf in D eingeführt ?


    Kann jemand was zum Erscheinungsdatum und Preis des neuen Variants sagen ?



    Danke !

    Hallo,


    bei meinen Eltern steht ein Autokauf an. Wir würden gerne die Verschrottungsprämie nutzen, da unser Uralt T4 wohl im Verkauf nicht mehr als ein paar Hunderter bringen wird.
    Nach längeren Überlegungen sind wir inzwischen beim Golf Variant Bluemotion angekommen.
    Der Verbrauch ist ihnen sehr wichtig, die Ausstattung widerum nicht.


    Man sieht bei Mobile Angebote für um die 18000 für neu bzw. wenig gebrauchte Wagen.
    Die Frage ist nun:


    Wieviel Rabatt müsste momentan bei einem VW Händler vor Ort möglich sein?


    Lohnt es sich auf den neuen Variant zu warten?
    Kommt dieser auch noch dieses Jahr als Bluemotion auf den Markt, zu welchem Preis und mit welchen Vorteilen (außer dass es das neue Modell ist) ?


    Welche Alternativen würdet ihr uns empfehlen ?


    Wenn noch irgenwelche Aspekte fehlen, bitte einfach nachhaken, hab erstmal das geschrieben, was mir auf die schnelle einfiel.


    Viele Dank
    Helmut

    ich hab das bei meinem b5 so gemacht:
    Benzinschlauch an der Pumpe abgesteckt und von dort in meinen Kanister.
    Dann das Pumpenrelais aufgemacht und einfach den Kontakt überbrückt. (einfach auf den Kontakt draufdrücken)
    schon läuft die Pumpe
    Müsstest dich nur erkundigen wo die Stellen bei deinem A3 sind