Nachfolgend findet ihr eine ausführliche Zusammenfassung bezüglich den Imports einen PKWs nach Österreich.
zuerst einmal muss man zwischen einem Neu- und Gebrauchtwagen unterscheiden. Ein motorbetriebenes Landfahrzeug gilt dann als neu, wenn die Erstinbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt und die Fahrleistung 6.000 km nicht überschritten hat.
Ich denke mal, dass sich das von selbst erklärt.
Da ich mich aber nie mit einem Neuwagenimport befasst habe, kann ich auch leider nichts dazu sagen.
Hier ist mal der Link zum Finanzamt:
https://www.bmf.gv.at/zoll/ueb…/fahrzeugeigenimport.html
Bitte beachtet das folgende Kosten bei einem Import auf euch zukommen können:
- Fahrt- bzw Flugkosten
- Überstellungsgebühren (Kennzeichen, Versicherung, Treibstoff)
- §57a Überprüfung in Österreich inkl. Typenschein oder Einzelgenehmigung
- Nova
- CO2 Abgabe
- Vignette
Vorab noch einige wichtige Infos zum Thema Import:
Viele Leute glauben immer das man sich beim Import eines Gebrauchtwagen
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