Auto Import aus den Niederlanden

  • Hallo Leute,


    ich hätte mir in den Niederlanden einen Audi gesehen.
    Jetzt bin ich beim Überlegen ob ich mir den anschauen und gegebenenfalls auch gleich mitnehmen soll.


    Hat irgendwer Erfahrung dazu?
    Gibt es in den Niederlanden auch so problemlos wie in Deutschland die Ausfuhr- bzw. Kurzzeitkennzeichen für die Überstellung nach Österreich?
    Gibt es sonst etwas zu beachten?


    Meinen A4 hab ich damals ohne Probleme aus DE geholt aber mit NL hab ich keine Erfahrung und ich finde auch im Internet nicht wirklich brauchbares dazu ...


    Vielleicht kann mir ja jemand ein paar nützliche Infos geben!?!


    Danke, LG Roman

    Audi A4 Avant 2,5 TDI quattro tiptronic # Audi 80 Cabrio 2,3

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  • Hi,


    da die Niederlande ja ebenfalls in der EU ist, dürfte es eigentlich kein Problem sein.
    Wegen den Ausfuhrkennzeichen dürftest du keine Probleme bekommen:


    =================================
    VERBRINGUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT


    Ein Kraftfahrzeug kann grundsätzlich nur mit amtlichem Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem muss das Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Es empfiehlt sich für den Halter, als Versicherungsnachweis die „Grüne Karte“ mitzuführen.


    Das amtliche Kennzeichen gilt auch als Versicherungsnachweis. So können Kraftfahrzeuge mit einem europäischen amtlichen Kennzeichen innerhalb der EU frei verkehren, ohne dass beim Grenzübertritt kontrolliert wird, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.


    Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen.


    •Kraftfahrzeug mit Händlerkennzeichen
    Mit dem Händlerkennzeichen können Kfz-Händler Fahrzeuge kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ohne dass sie offiziell zugelassen werden müssen. Die meisten Mitgliedstaaten stellen eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Beziehung zwischen dem Kennzeichen und dem Halter dient, oder verlangen vom Inhaber des Kennzeichens, ein Fahrtenbuch zu führen.


    •Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
    Mit der Kurzzeitzulassung kann ein Kraftfahrzeug vorübergehend gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Fahrzeugdiebstahl oder bei Ungültigkeit der Zulassungsbescheinigung eingeschränkt werden.


    Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden.
    ===================================================


    Alle Angaben ohne Gewähr!


    Ich denke das dürfte deine Frage aber beantworten.


    Gruß
    Unti

  • Bzgl Händlerkennzeichen (= "blaue Taferl" in Österreich) wäre ich vorsichtig :doc:
    Als ich 2012 meinen A3 von D importiert habe, habe ich mich eingehend mit diesem Thema befasst. Ich vermute allerdings, dass sich seitdem nichts geändert hat. Die Gesetzeslage war, hinsichtlich Werkstatt-/Händlerkennzeichen wie folgt:
    - Probefahrt im Inland mit Eintrag im zugehörigen Fahrtenbuch: jederzeit erlaubt
    - Probefahrt im EU-Ausland mit Eintrag im zugehörigen Fahrtenbuch + einem extra Schreiben vom Händler mit Datums- und Zeitangabe (speziell bei Fahrten am Wochenende unbedingt notwendig): erlaubt
    - Überstellungsfahrt (= Fahren über eine Staatsgrenze für Import/Export) NICHT erlaubt :nono:


    Grundsätzlich ist es so, dass es im Ausland natürlich keine Gesetzesgrundlage für österreichische Kennzeichen gibt. Diese werden lediglich geduldet (zB für Probefahrt). Was erlaubt ist und was man in der Praxis dann tatsächlich machen kann, sind natürlich wieder zwei Paar Schuhe :satan: :sagnix:

  • Danke Steve793 :anbeten:
    Dein Link ist sehr hilfreich!


    Alles andere war mir soweit eh bekannt ...


    LG Roman

    Audi A4 Avant 2,5 TDI quattro tiptronic # Audi 80 Cabrio 2,3