Österreichischer Typenschein bei Import

  • Hi,


    ich habe mir einen Gebrauchten Audi in GER gekauft und wollte mal nachfragen, ob ich nun unbedingt zu einem Audi-Händler muss um den österr. Typenschein / Fahrzeugschein zu bekommen? Bei anderen Herstellern kann man sich auch direkt an den Importeur wenden (z.B. Mercedes hat ein eigenes Büro in Wien wo man das machen kann). Das Fahrzeug ist Bj. 10/2013 und es handelt sich um einen A6.
    Muss ich also zu nem Händler oder kann man das irgendwie umgehen und gleich zum Importeur?

  • Du musst zu nem Fachhändler, der macht ne Konformitätsprüfung und schickt das dann zum Importeur, welcher die Fahrzeugdaten dann in der Genehmigungsdatenbank einträgt und mit einer Zulassungssperre versieht.
    Du bekommst dann vom Fachhändler nur nen Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank.


  • ist der importör ned automatisch ein audi händler? :gruebel:


    Nee, is nich

    Zitat

    Porsche Austria GesmbH & Co
    Vogelweiderstr 75
    5020 Salzburg
    Generalimporteur f VW, Audi u Porsche


    DAS ist der nächstgelegene AUDI-Händler

    Zitat

    Audi Porsche Salzburg
    Vogelweiderstr 69
    5020 Salzburg
    Audi Händler u Kundendienst

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Der Wagen steht noch in Deutschland und soll schon mit österr. Nummernschildern abgeholt werden. Eine Konformitätsprüfung fällt weg da der Wagen noch nicht älter als 2 Jahre ist.
    Ich habe heute mal einen Händler (Porsche Wien) angerufen und der sehr nette Herr am Telefon hat mir mitgeteilt, dass er nicht mehr als nen Kaufvertrag und den deutschen Zulassungsschein Teil 1 + 2 braucht. Dazu einen Ausweis von mir und fertig!

  • mein A5 war 15 Monate alt als ich ihn aus Deutschland geholt habe !


    Musst über den (Audi)händler das österreichische COC beim Importeur besorgen ( 180,-- ), dann die NOVA und CO2 Strafsteuer beim Finanzamt begleichen und erst dann war der Wagen in der österreichischen Datenbank freigeschalten für eine Anmeldung !


    wenn es anders geht bin ich ganz Ohr :wink:

  • Genauso hab ich das auch vor. Sobald ich die Papiere vom Händler in GER zugeschickt bekomme gehe ich zum Audi-Händler. Dieser meldet das Fahrzeug beim Generalimporteur welcher den Wagen in die Fahrzeugdatenbank einträgt und sperrt. Nach der Bezahlung der Nova / CO2 wird das Fahrzeug vom FA freigeschalten und ist anmeldefähig. Den Wagen brauche ich dafür allerdings nicht. Also nix anderes als bei Dir.

  • Für wen? Der Händler erwähnte davon nix. Auch von Porsche Salzburg hab ich dazu nix gehört?!

  • Mein Audi war 6 Monate und 5 Tage alt und es wurde eine Konformitätsprüfung gemacht.
    Konformitätsprüfung hängt nicht mit dem Alter des Kfz zusammen, sondern es wird der Serienzustand geprüft. Wenn Abweichungen festgestellt werden, geht das nicht über den Fachhändler, sondern nur per Typisierung über die LReg.
    Das mit den 2 Jahren hast vmtl falsch verstanden, bei Kfz unter 3 Jahren wird keine §57a-Überprüfung gemacht.


    Darüberhinaus ist eine Kfz-Abholung in D mit österr. Kennzeichen unzulässig, eine Überführung nach Ö ist nur mittels dt. Kurzzeitkennzeichen rechtlich in Ordnung. Bei einer Kontrolle mit österr. Kz würdest das Fahrzeug ohne Zulassung in D bewegen --> Untersagung der Weiterfahrt, etc.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von BP-Hatzer3 ()

  • Darüberhinaus ist eine Kfz-Abholung in D mit österr. Kennzeichen unzulässig, eine Überführung nach Ö ist nur mittels dt. Kurzzeitkennzeichen rechtlich in Ordnung. Bei einer Kontrolle mit österr. Kz würdest das Fahrzeug ohne Zulassung in D bewegen --> Untersagung der Weiterfahrt, etc.


    Hallo BP-Hatzer,
    bist Du sicher, dass die "Kurzzeit"kennzeichen für die Ausfuhr genommen werden dürfen?
    Nach meiner Kenntnis müsste der Käufer "Ausfuhr"kennzeichen.

    Zitat

    Kauf eines Kfz in Deutschland und Zulassung auf Ausfuhrkennzeichen nehmen.


    Fahrzeuge, die definitiv aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, überführt man am besten mit einem Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt). Es ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken, in dem das Ablaufdatum schwarz eingeprägt ist.
    Zuständig für die Ausgabe des Ausfuhrkennzeichens ist die Kfz-Zulassungsbehörde/ Straßenverkehrsamt.
    Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Prüfplakette (§ 29 StVZO) noch mindestens bis nach Ende des gewünschten Zeitraums gültig ist.


    Quelle: http://www.adac.de/infotestrat…efault.aspx?prevPageNFB=1


    Gruß 500.000

    537.000km mit dem ersten Motor, dem ersten Getriebe und der ersten Kupplung


  • Darüberhinaus ist eine Kfz-Abholung in D mit österr. Kennzeichen unzulässig, eine Überführung nach Ö ist nur mittels dt. Kurzzeitkennzeichen rechtlich in Ordnung. Bei einer Kontrolle mit österr. Kz würdest das Fahrzeug ohne Zulassung in D bewegen --> Untersagung der Weiterfahrt, etc.


    Er möchte ja im Vorhinein sämtlichen Papierkram erledigen und das Fahrzeug offiziell in Ö anmelden. Somit wäre eine Ausfuhr mit Ö-Kennzeichen kein Problem.



    Zum Thema Ausfuhr-/Überstellungs-/Kurzzeitkennzeichen (oder wie auch immer sie genannt werden):
    Es gibt in Österreich keine Rechtsgrundlage für besagte Kennzeichen, diese werden jedoch "geduldet".
    Für eine Überstellung nach Ö ist es daher egal, welches man verwendet. Mein Vater hat schon einige Fahrzeuge aus D importiert (für den privaten Gebrauch) und hat dies jedes Mal unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen gemacht (gelber Streifen am Rand mit eingeprägtem Ablaufdatum).
    Ich hab meinen A3 damals mit blauen Taferl nach Ö gebracht :satan: :sagnix:

  • Hi,


    also nochmal kurz erklärt wie ich mir das vorstelle (in chronologischem Ablauf):
    1.) Ich habe das Fahrzeug bezahlt und die Papiere (COC, aktueller TÜV, dt. Zulassungsbescheinigung T1+2, Rechnung, Bestätigung des Händlers, dass sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet) werden mir vom Händler aus GER zugeschickt.
    2.) Ich gehe mit diesen Unterlagen zum Audi-Vertragspartner und dieser übermittelt die Daten zu Porsche Salzburg.
    3.) Fahrzeug wird durch Porsche Salzburg in die KfZ-Datenbank eingetragen und gesperrt. Fahrzeugschein wird an den Händler in Wien übermittelt und an mich weitergeleitet.
    4.) Ich gehe zum FA und leiste meinen Obolus (Nova) und das FA hebt die Sperre auf.
    5.) Ich melde das Fahrzeug ordnungsgem. in Österreich an. Ab diesem Zeitpunkt hat das Fehrzeug eine ordnungsgem. Versicherung und ich bekomme österreichische Nummerntafeln.
    6.) Ich steig mit den Papieren und den Nummerntafeln in einen Flieger und hole den Wagen damit ab.


    Mein Onkel hat das Ganze vor 2 Monaten mit einem Mercedes genauso gemacht. War kein Problem. Auch der Händler in Wien hat kein Wort davon erwähnt, dass er das Fahrzeug besichtigen muss / will. Ich werde da morgen nochmal sicherheitshalber nachfragen. Aber normal müsste das bei dem Fahrzeug auch ohne gehen!


    Hier ein Zitat aus folgendem Bericht (http://www.yangel.com/default.…misc.diverses.Eigenimport) betreffend Import bei Audi (Stand: Feb. 2014):


    "Neu zumindest bei Audi: Konformitätsprüfungen werden, wenn das Fahrzeug einen gültigen und positiven TÜV-Bericht hat, nicht mehr durchgeführt. Es wird lediglich eine §57a Überprüfung gemacht (hängt vom Alter des Fahrzeuges ab, bei KFZ unter 2 Jahren muss keine Überprüfung gemacht werden)."