Frage zur Besteuerung insbesondere NoVA

  • Hallo,


    Vielleicht ist es ja dem ein oder anderen ja schon aufgefallen, dass in manchen Händleranzeigen für Gebrauchtwagen ein gesonderter Preis für Österreich aufgerufen wird, der dann höher ist als der eigentliche Kaufpreis, obwohl es sich um ein österr. Fahrzeug handelt.


    Bsp.:


    Aufgerufener Preis 25.000 € Brutto (Export)
    Netto Export: 20.833 €
    Preis für Österreich: 31.990


    Ich habe dann mal bei so einem Angebot angerufen und der Herr Verkäufer hat mir erklärt, es handelt sich dabei um die NoVA welche er bei einem Export geltend machen kann.


    Die NoVA wurde ja allerdings schon vor langer Zeit vom Erstbesitzer entrichtet, und betrifft somit den Händler nicht direkt, da er sie nie in voller Höhe geleistet hat.


    Ist dieses Vorgehen denn überhaupt legitim?


    Und welchen Effekt hätte es, wenn ich das Fahrzeug von einem ausländischen Händler kaufen lasse für den Nettoexportpreis und und dann von dem Händler das Fahrzeug 1:1 inkl. MwSt. kaufe, also für 25.000 € in unserem Beispiel. Da das Fahrzeug ja österr. Papiere hat, muss ja keine NoVA entrichtet werden bei der Zulassung und somit würde ich mir ja 6.990 € sparen, als wenn ich direkt von dem Händler in Österreich kaufen würde.

  • Bist du dir sicher, dass es sich um ein österreichisches Fahrzeug handelt?
    Ev. steht es nur schon in Ö und wird erst bei Kauf importiert sprich NOVA usw. abgeführt.

  • Njo halt aufpassen in welchem vertraglichen Zustand das KFZ verkauft wird - soll da ja einige Gewährleistungsschlupflöcher geben -generell.


    Wo stand das Auto vorher? Normal ist der Aufschlag vom Winkler relativ sportlich (gering). Warten wuerde ich nicht lang - normalerweise stehen da beim Abladen von derartigen Wagerln schon Interessenten mit Bargeld.

  • Ja da gibts alle möglichen Tricks, wie z.B. im Namen des Vorbesitzers verkaufen und so Späße.


    Der stand in Niklasdorf beim Leitold.


    Das kann ich mir schon vorstellen, dass bei solchen Angeboten die Leute Schlange stehen. Aber festlegen will ich mich eh nicht, erstmal nur schauen ;)

  • ich hab noch net wirklich was über den Händler gehört - ich fahr morgen mal vorbei, vlt steht er ja zufällig herausen ....

    Steigerung des Luxus: eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung. (Wieslaw Brudzinski)

  • Mein A4 B7 war vom Winkler...
    Bin 30tkm damit gefahren und es war nur der DPF ein Thema.


    Ich würde ziemlich sicher wieder dort kaufen.
    (Ankaufstest)

    Das Maß aller Dinge, sind vier Ringe :audikiss:

  • war vorhin dort, habe das auto leider nicht gesehen. der innenhof ist mit einem hohen zaun eingezäunt und im showroom konnte ich von aussen auch nichts erkennen.

    Steigerung des Luxus: eigenes Auto, eigene Villa, eigene Meinung. (Wieslaw Brudzinski)

  • stuff
    den Winkler kennst nicht? :)
    Verkauft 2.000+ KFZ pro Jahr und so gut wie jeder andere Händler im Murtal kauft bei dem ein. Der kauft auch meist von div. Markenhändlern die in Zahlung gegebenen Wagerln.


    Wie gesagt, preislich super, Fahrzeuge haben halt immer diverse Gebrauchsspuren etc., dafür stimmt der Preis.

  • kennen tu ich ihn nur vom hören/vorbei fahren wie er halt in st. georgen noch war, seit er in jdbg/fohnsdorf ist war ich aber auch noch nicht dort - mich hat es immer gwundert dass er auch recht außergewöhnliche fahrzeuge hat ala rolls royce, stretch limos etc. :D

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  • Ich habe dann mal bei so einem Angebot angerufen und der Herr Verkäufer hat mir erklärt, es handelt sich dabei um die NoVA welche er bei einem Export geltend machen kann.


    Die NoVA wurde ja allerdings schon vor langer Zeit vom Erstbesitzer entrichtet, und betrifft somit den Händler nicht direkt, da er sie nie in voller Höhe geleistet hat.


    Ist dieses Vorgehen denn überhaupt legitim?


    Also ich bezweifle auch sehr stark, dass sich der Händler der, wie du ja richtig sagst, nie selbst die NoVa entrichtet hat, diese beim Export retour holen kann. Schon gar nicht in voller Höhe vom Neupreis...


  • Rückvergütung gemäß § 12a NoVAG ist möglich!
    https://www.bmf.gv.at/steuern/…_ckverg_tung_gem_12_NoVAG


    Betrifft hauptsächlich Mietwägen, Firmenwägen die ins Ausland verlauft werden.


    ja wenn nur das nicht wäre :doc:


    die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer übersiedelt ins Ausland und nimmt das Fahrzeug als Übersiedelungsgut mit (nicht vergütungsfähig ist aber die sonstige Verbringung durch einen Privaten ins Ausland).
    eine Händlerin/ein Händler verkauft ein Auto ins Ausland, bzw.
    nach der gewerblichen Vermietung in Österreich wird ein Fahrzeug nachweislich ins Ausland verbracht.
    ein Unternehmen benützt das Fahrzeug überwiegend betrieblich und dieses wird nachweisbar ins Ausland verbracht oder geliefert


    habt ihr wirklich geglaubt, dass es so leicht wäre, das Auto billiger zu bekommen :tongue:

    A7 3.0 tdi BiTu