Gebrauchte Airbags verkaufen/versenden legal?

  • Hallo,


    da ich mein Leinkrad umrüsten werde! Stellt sich mir die Frage ist es überhaupt erlaubt einen Airbag von privat zu privat zu verkaufen?


    Wie sieht es mit der Haftung aus?


    Postversand wie? Da sich ja im Airbag ein Sprengsatz befindet! :doc:
    Kann der explodieren beim Versand, denn dann wäre es ja eine Bombe? :satan:

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  • Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID) erfolgen.


  • Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID) erfolgen.


    Danke!


    Darf ich diesen als privat Person per Post versenden? Wo bekomm ich diesen Behälter zu welchem Preis her? :gruebel:

  • Mit der normalen Post wird ein ADR-Paket nicht versenden können, das geht nur per Spedition.
    (für den ADR-Transport benötigt der Fahrer des Transportfahrzeuges eine zusätzliche Schulung, die die Post mit ziemlicher Sicherheit nicht hat)

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Alles klar!


    Welchen Behälter braucht man? Was kostet der? Bekommt man den von der Spedition?


    Aber eigentlich kann ja eh nix passieren!?!? Ohne elektrischen Impuls Zündet doch der Airbag nicht!

  • soviel ich weiß ist es so, dass du einen gebrauchten Airbag nicht verkaufen darfst, bzw ein Gebrauchter nicht mehr eingebaut werden darf :doc:
    aber eh scho wissen :satan:


    für den Versand wurde ja schon alles gesagt, es gibt auch noch Theorien das für das einwickeln auch noch antistatische Folie verwendet werden soll.

  • was der käufer mit dem airbag macht, ist mir relativ egal :satan:
    ich denke nicht das ein verkauf verboten ist!


    es geht rein um den versand ob gefahr für den armen postmensch besteht? :doc:

  • MWn kann mit normaler Versandkartonage versendet werden, jedoch ist diese außen gem ADR2011 zu bezetteln.


    Eine für ADR-Transporte befugte Spedition (hier raussuchen) kann dir weitere Auskünfte erteilen, ich bin kein ADR-Kontrollorgan und fehlt mir dazu leider die erforderliche Fachkenntnis.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

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  • Ich kenne wen, der jemanden kennt, der hat ein Lenkrad in so ne Frischhaltefolie eingewickelt, dann in eine alte Decke und rundherum Zeitungsknüllchen herum im Paket, ging alles glatt.. ;)

    :A4e3: Audi A6 4G 3,0Tdi Quattro S-Tronic


  • Ich kenne wen, der jemanden kennt, der hat ein Lenkrad in so ne Frischhaltefolie eingewickelt, dann in eine alte Decke und rundherum Zeitungsknüllchen herum im Paket, ging alles glatt.. ;)


    den kenn ich auch!!


  • immortal - der neue Franz Fuchs :satan:


    also wenn du auf ganz nummer sicher gehen willst, darfst du den Airbag weder verkaufen noch verschicken. In der Praxis explodiert das teil aber nicht einfach so, im Auto passierts ja auch nicht :zwinker2:


    ein airbag explodiert nicht.
    Der löst aus
    (Zitat aus dem Lehrbuch vom Airbag Diplom).


    Ich würd ihn in ein ESD-S Sackerl packen. somit ist er völlig gegen statische Aufladung geschützt
    und gut umwickelt in einem Karton versenden.

    Golf VII 4-Motion SKY TDI


    VCDS Hex+CAN und VCP vorhanden (OÖ)

  • Zitat

    es geht rein um den versand ob gefahr für den armen postmensch besteht? :doc:


    Sicherlich lösen nicht dauernd irgendwelche Airbags unkontrolliert aus...


    aber das "missachten" der existierenden Transport bzw. Versandvorschriften würde in einem Schadensfall sicherlich zu einer Schadenersatzlage führe die in überhaupt keinem Verhältnis zum erzielten Kaufpreis steht...


    und nach dieser "öffentlichen" Debatte kann auch nicht auf "Unwissenheit" abgezielt werden...


    Verkauf das Ding im "regionalen Markt" an "Selbstabholer" dann biste fertig...


    Wenn Du Dir viel Ärger einhandeln willst - verkauf das Ding ins Ausland - USA wäre sicherlioch spannend...
    dann bekommst auch noch Besuch vom Verfassungsschutz...


    Gruß 500.000

    537.000km mit dem ersten Motor, dem ersten Getriebe und der ersten Kupplung

  • Auszug aus meinem Mail Verkehr mit DHL:


    Zitat:


    "Sehr geehrter Herr ----------,

    Sie fragen mit Email vom 02.05.2012 an, ob bzw. unter welchen Bedingungen ein Lenkrad-Airbag zum Versand mit DHL Paket zugelassen ist.

    Solche Airbag-Module sind nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) eingestuft unter die UN-Nr. 0503, Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4G, bzw. UN-Nr. 3268, Klasse 9, Klassifizierungscode M5, Verpackungsgruppe III.

    Unabhängig davon, welche ADR-Klassifizierung zutreffend ist, muss der Beförderer alle Vorschriften des ADR einhalten. Dies ist im DHL-Paketnetz nicht gegeben.

    Deshalb ist der Versand von Airbag-Modulen mit DHL Paket generell ausgeschlossen.

    Wir bedauern, Ihnen keine positive Antwort übermitteln zu können."


    Zitat Ende.


    Wie DHL ist auch ein Versand mit der Post, Hermes, DPD, GLS und LogoIx VERBOTEN !!

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