Reifen & Felgen Datenbank (Land OÖ)
mehr dazu:
http://www.land-oberoesterreic…hs.xsl/93653_DEU_HTML.htm
Reifen & Felgen Datenbank (Land OÖ)
mehr dazu:
http://www.land-oberoesterreic…hs.xsl/93653_DEU_HTML.htm
Sehr genial !
Das ist in jedem Fall ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Aber warum nicht gleich auf Bundesebene !?
na bitte, geht doch...
(warum denn nicht gleich so...)
Wenn das dann noch für gängige Fahrwerk- und Felgen/Reifenkombinationen gelten würde, passert das
Wird vermutlich nur bei Serienfahrwerken so sein
endlich mal sinnvolles aber warum echt nicht gleich bundesweit?
weil die oö-sis wieder mal vorne sind...
Zitat von "mariop"weil die oö-sis wieder mal vorne sind...
die "NÖsis" sollten das gesetz auch mal gleich übernehmen....
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere ist es zukünftig (in OÖ) ausreichend eine Bestätigung über die Felgentype und Fahrzeug eines §57a Abs.2 KFG 1967 Ermächtigten mitzuführen, dh. es kann einem sogar der Freundliche - der ja auch §57-Pickerüberprüfungen macht - eine Bestätigung darüber ausstellen oder?
@ChriA4_LS
Hast du bisher Probleme gehabt, Felgen bei tiefergelegten Fahrzeugen typisiert zu bekommen?
Zitat von "hijacker"Wenn ich das jetzt richtig interpretiere ist es zukünftig (in OÖ) ausreichend eine Bestätigung über die Felgentype und Fahrzeug eines §57a Abs.2 KFG 1967 Ermächtigten mitzuführen, dh. es kann einem sogar der Freundliche - der ja auch §57-Pickerüberprüfungen macht - eine Bestätigung darüber ausstellen oder?
wenn die verwendete rad/reifenkombi bereits einmal typisiert worden ist, ja!
DAS ist nicht fortschrittlich und auch keine Änderung eines Gesetzes, sondern schon Jahre hindurch Bestandteil des KFG.
ZitatAlles anzeigen§ 33 KFG. Änderungen an einzelnen Fahrzeugen
(1) Änderungen an einem einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinflussen können, hat der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen, in dessen örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat; durch Verordnung kann jedoch festgesetzt werden, daß Änderungen durch das Anbringen von bestimmten Arten von Teilen, Ausrüstungsgegenständen, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen an Fahrzeugen nicht angezeigt werden müssen, wenn
1. diese Änderungen
a) nicht wesentliche technische Merkmale der genehmigten Type betreffen,
b) den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht zuwiderlaufen und
c) die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht herabsetzen, und
2. sofern für diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie gemäß § 35 oder nach einer Einzelrichtlinie typengenehmigt sind, oder
3. sofern diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzliche Aufbauten oder Vorrichtungen von der Behörde als für diese Type und Ausführung auf Grund eines von einem nach § 124 bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens für geeignet erklärt oder nach § 33 an einem einzelnen Fahrzeug bereits genehmigt worden sind. In diesem Fall ist eine Abschrift des Genehmigungsbescheides im Fahrzeug mitzuführen.
Dazu muss aber das komplette Fahrzeug ident ausgestattet sein, dh selbes Fahrwerk, selber Motor, selbe Achslasten.
Und nur weil das in OÖ so gehandhabt wird und nicht eintragungspflichtig ist, bedeutet das nicht, dass dies andere Bundesländer auch so sehen (evtl andere Rechtsauslegung). Sicherheit schafft hier nur eine Typisierung.
ha toll und mein Reifen nicht dabei...
Hatte SA Kontrolle
FR 18Uhr die neuen Winterreifen aufgesteckt auf die Original 17" Audi 5 Speichen...
jedoch statt 235/45/17 nun 225/45/17....
das hat er gleich überrissen.... Strafe entfiel, jedoch muss ich es eintragen lassen....
Hatt jemand von Audi eine Felgen-Reifen-Zulassung für folgendes Fahrzeug und Felgen/Reifen:
Fahrzeug: Audi A4 B7 Avant BJ.2006
Felgen: 7,5J 17“ ET45 5-Speichen Audi (siehe Anhang)
Reifen: Michelin 225/45/17 91H
mfg mani
Hallo
Ich blick jetzt nicht ganz durch, meiner meinung müsste ich sie nicht mehr typiesieren
habe mir vor gut 2 monaten einen audi a4 b5 avant 2.5 tdi gekauft
der schon 8x 19 zoll et 35 mam8 nachbaufelgen typiesiert hat
da die felgen jetzt komplett ruiniert sind(vom vorbesitzer) und die reifen auch schon alle sind
kaufe ich mir gleich neue felgen
muss ich diese typiesieren wenn die neuen rs6 nachbaufelgen komplett gleichgroß sind
also auch 8x 19 zoll et 35 und die selben reifenkombination haben wie die zuvor typiesierten
felgen, da es vom design ganz andere alufelgen sind wie die mam8
naja, nachdem's eine andere felgenmarke ist, wirst wohl typisieren müssen...
ist aber keine tragik und kostet ca. 40 euro...
aso ja dann
danke
Ja da hat Mario recht - andere Marke = andere Felge. Eintragen kostete bei mir € 50,-
Was ich allerdings komisch finde ist, dass zB für einen A4 8E noch keine 19" Felgen typisiert worden sind. Hab ich mich da verschaut? Da müssten ja massenhaft Typisierungen aufliegen...
Zitat von "RS4_89"
ja das wäre super
wo bisd du zuhause oder deine werkstatt
würde dann so mal im april vorbeischaun
Ähm, sorry aber das hast jetzt falsch verstanden. Ich meinte als ich meine Felgen voriges Jahr bei der Landesregierung eintragen ließ kostete es 50 Euro! <img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";)" title="" />
hoppala
brauchtest du radlaufleistn für typiesiern oda ist´s ohne a gaunga