ZitatAlles anzeigenDer Führerschein hieß früher Fahr-Lizenz und Erlaubnisschein. Rosslenken wurde für schwieriger gehalten, deshalb gab es Proteste gegen die Fahrprüfungen.
Vor fast genau hundert Jahren – exakt am 7. Jänner 1906 – fand in Österreich die erste Führerscheinprüfung aller Zeiten statt. Wer 18 Jahre alt war, musste laut Automobilpolizeiordnung einen Nachweis über Kenntnisse der maschinellen Einrichtung von Kraftfahrzeugen erbringen und danach eine praktische Prüfung ablegen. Das Fahrzeug dafür musste der Bewerber bereitstellen. Dann gab es eine Fahrlizenz.
Auch Möglichkeiten, die Lizenz wieder zu entziehen, waren damals festgelegt: Nach einem Unfall mit Verletzten musste man sein Dokument abgeben. Erst fünf Jahre später kamen Trunksucht, Einbruchsdiebstähle und Delikte gegen die körperliche Sicherheit dazu. Die Autofahrer hatten zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch wildes Fahren für immer größer werdenden Unmut bei den Fußgängern gesorgt. Deshalb wurde kurz zuvor das Tempolimit neu geregelt. Statt des recht ungenau definierten "Tempo eines trabenden Pferdes" durfte mit bis zu 6 km/h bei Gefahrenstellen, bis zu 15 km/h im Ort und bis zu 45 km/h im Freiland gefahren werden.
Auch Autokennzeichen wurden auf Drängen der Bevölkerung durchgesetzt. Österreich war zu dieser Zeit verkehrstechnisch noch zweigeteilt, und das änderte sich damals auch noch nicht: Im Osten galt Linksverkehr, im Westen Rechtsverkehr. Der ÖAC (die Vorläuferorganisation des heutigen ÖAMTC) befürwortete jedenfalls die Pflicht zur Kennzeichnung der Automobile: "Er wird auf die Bevölkerung, die sich bisher schutzlos dem Treiben einiger Wildlinge ausgesetzt sah, gewiss beruhigend wirken."
Wien erhielt ab 1906 für die Nummerntaferln das Kürzel A, Niederösterreich das B, Kärnten ein F, Galizien ein S, und das W galt für Vorarlberg. Schon damals aber sorgten Neuerungen für Kritik der Verkehrsexperten. Die Allgemeine Automobilzeitung notiert zu den Führerscheinprüfungen verärgert: "Das ist gewiss eine Benachteiligung zugunsten der Rosslenker, denn jeder Mensch kann die Zügel eines Pferdes führen, ohne vorher eine amtliche Prüfung ablegen zu müssen. Dabei ist das Lenken eines Pferdes sicher schwieriger als das Lenken eines Automobils."
Genau geregelt wurde die Führerscheinprüfung erstmals mit der Kraftfahrverordnung von 1930, die den damals gültigen Brauch gesetzlich geregelt hat: Beim praktischen Teil musste der Umgang mit Gas und Bremse sowie das Anlassen des Motors gezeigt werden. Dann gab es eine Fahrübung auf kurzer Strecke mit schnellem Halten und dem Ausweichen bei Hindernissen. Schließlich war eine kleine Probefahrt in Gebieten mit mäßigem Verkehr vorgeschrieben – wo die Handhabung von Warnzeichen und Bremsen gezeigt werden musste. Erst wer hier volle Sicherheit, Ruhe und Gewandheit gezeigt hat, durfte eine abschließende Prüfungsfahrt in der Dauer von mindestens 30 Minuten bis zu einer Stunde erfolgen.
Den mündlichen Teil nahm damals die Polizei ab, die auch als Prüfer fungierte. Zuvor mussten allerdings erst 70 bis 80 Theoriestunden abgelegt werden.
Es wurde also weit mehr gefordert als heute üblich.
Quelle: Kurier
der letzte Satz sollte uns zu denken geben, wo heute die Fahrverhältnisse sicherlich um einiges schweiriger gewordern sind...