COVID-19 Lockerungsverordnung
Darunter fallen neben Einkaufszentren und Möbelhäusern auch die Automobil-Handelshäuser deren Schauräume mehr als 400 m² betragen und die nun unter vorgegebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen.
Mit heutigem Tag sind damit auch alle Volkswagen Konzernmarkenhändler in Österreich, die die Marken Volkswagen, Audi, SEAT, ŠKODA,…