Das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) und das gleichzeitige systematische Prüfen der Motorsteuerungssoftware stellen eine große Herausforderung für die Audi-Mitarbeiter und die Prüfstände dar. Als Ergebnis der Detailarbeit in den vergangenen Monaten hat Audi viele Prozesse neu aufgesetzt und sogenannte „Golden Rules“ für den Bereich der Fahrzeugentwicklung eingeführt. Zusammen mit neuen Verhaltensgrundsätzen, die im „Code of Conduct“ gebündelt sind, gibt es nun ein konzernweit einheitliches Regelwerk. Es dient unter anderem dazu, mit einem Mehraugenprinzip sowie klaren und verteilten Zuständigkeiten die vielen Schritte auf dem Weg zur Typprüfung im Detail zu beschreiben, präzise zu dokumentieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
„Wir wissen, dass wir viel Vertrauen zurückgewinnen müssen. Wir werden weiterhin unsere ganze Energie dafür einsetzen und viel Überzeugungsarbeit leisten. Viele Verbesserungen haben wir seit Ende 2015 schon eingeführt, und weitere werden folgen. Bei Treffen wie diesem können sich unsere Partner davon überzeugen, dass wir alles tun, um unsere Verlässlichkeit unter Beweis zu stellen“, sagt Martens.
Die Gesamtbetriebserlaubnis ist wesentlicher Bestandteil des Zulassungsverfahrens und wird in Deutschland vom KBA erteilt. Die Behörde bestätigt dem Automobilhersteller mit diesem Zertifikat, dass sein geprüftes Modell den gültigen Vorschriften entspricht und für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen werden darf.