Die neuen Verträge orientieren sich konsequent an den Kundenerwartungen und bringen viele wichtige Neuerungen. Ein Beispiel sind Software-Upgrades, die in zukünftigen Fahrzeug-generationen möglich sein werden. Kunden erwarten, dass sie diese Upgrades bequem over-the-air auf ihr Fahrzeug laden können, wie sie es heute bereits vom Smartphone gewohnt sind. Dafür schaffen die neuen Verträge die Voraussetzungen. Das künftige System verbindet Kunden, Fahrzeug und Händler über eine klare Identifikation. So entsteht ein Dreieck, in dem sich die Kundenansprache und -beziehung künftig abspielt und das individualisierte Angebote ermöglicht. Das gilt für den Besuch im Autohaus genauso wie für den Kontakt mit dem Hersteller beim Besuch der Website oder der Nutzung einer App.
Damit wird das traditionelle Kerngeschäft rund um den Autoverkauf mit Finanzierung, Wartung und Service um neue Dienste ergänzt, die mit direkter Vernetzung erst möglich werden: Lade- und Abrechnungsdienste bei Elektroautos, Flottenmanagement und Car-Sharing-Dienste, E-Commerce-Anwendungen und vieles mehr. Bei all dem setzt der Volkswagen Konzern auf größtmögliche Transparenz und bekennt sich zu den strengen Datenschutz-Standards auf nationaler und europäischer Ebene.
Nachdem die Marken Volkswagen Pkw und Audi vor wenigen Wochen bereits die Verhandlungsergebnisse der neuen Verträge für ihre Handelspartner in Deutschland gemeinsam mit dem Volkswagen und Audi Partnerverband unterzeichnet hatten, waren die Importeursverträge nun der nächste wichtige Schritt der Umstellung in Europa. Neben den oben genannten Zukunftsthemen berücksichtigen sie auch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen wie die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das neue Typgenehmigungsverfahren WLTP. Die neuen Importeursverträge treten ab dem 1. April 2020 in Kraft.
Die Marke SEAT verfolgt dieselben Grundsätze und wird von Januar 2019 an den Unterzeichnungsprozess der neuen Importeursverträge starten.