VW ruft freiwillig und vorsorglich Erdgasmodelle bis Modelljahr 2014 in die Werkstätten

Volkswagen erweitert zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit freiwillig und vorsorglich den Austausch von Gastanks an seinen Erdgasmodellen Touran (Modelljahr 2011 bis 2014), Passat (Modelljahr 2011 bis 2014) und Caddy (Modelljahr 2011 bis 2012).

Obwohl es sich bei diesen Fahrzeugen um jüngere Fahrzeuge handelt, möchte Volkswagen auch an diesen Fahrzeugen die vorhandenen Gastanks gegen neue Gastanks mit dem modernen Lacksystem austauschen. In Deutschland sind davon 2.359 Caddy, 2.361 Touran und 1.550 Passat Modelle betroffen, insgesamt also 6.270 Fahrzeuge. In Österreich sind insgesamt 672 Fahrzeuge betroffen, davon 188 Caddy, 269 Touran und 215 Passat.

Damit möchte die Volkswagen AG als Hersteller einerseits sicherstellen, dass alle Gastanks der alten Generation ausgetauscht werden und somit alle Fahrzeuge auf Gasflaschen mit dem aktuellen, verbesserten Serienstand umgerüstet werden. Gleichzeitig soll den Kunden eine langfristige, robuste und zuverlässige Lösung angeboten werden.

Die CNG-Unterflurtanks sind äußeren Einflüssen ausgesetzt, welche zu einer Reduzierung der Dauerhaltbarkeit führen können. Deshalb müssen die Gasflaschen gemäß den Volkswagen Serviceplänen regelmäßig überprüft werden. Wird die Gasanlagenprüfung nicht oder nur unzureichend vorgenommen, kann eine durch mechanische Beschädigungen verursachte Korrosion der Flaschen unentdeckt bleiben. Daraus ergibt sich das Risiko, dass in einigen dieser Fahrzeuge eine beschädigte Außenhülle nicht mehr den erforderlichen Korrosionsschutz aufweist. Bei fortschreitender Korrosion über einen längeren Zeitraum kann die Wandstärke eines Gastanks unter die notwendige Restwandstärke reduziert werden. Gastanks mit einer zu geringen Restwandstärke können bersten und so zu einer erheblichen Verletzungsgefahr mit Risiko für Leib und Leben führen.

Die Besitzer der vorsorglich zurückgerufenen Fahrzeuge werden schriftlich verständigt. Volkswagen möchte alle Kunden darauf hinweisen, dass die für die jüngeren Fahrzeuge (ab Modelljahr 2011) erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung auch weiterhin ihre Gültigkeit behält und das Tanken von Erdgas somit weiterhin gestattet bleibt.