VW Konzern erhält alle Freigaben des Kraftfahrt-Bundesamts zur Umrüstung der TDI-Motoren

  • Finale KBA-Freigaben zur Umrüstung der Diesel-Modelle mit dem Motortyp EA189
  • Alle Kunden werden zeitnah informiert, um danach Werkstatttermine zu vereinbaren

Für Diesel-Fahrzeuge mit Motortyp EA189 liegen jetzt alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zur Umrüstung im Zuständigkeitsbereich des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Behörden werden die betreffenden Konzernmarken die europäischen und internationalen Fahrzeughalter in den kommenden Wochen sukzessiv benachrichtigen. Danach können alle Kunden kurzfristig Umrüsttermine in einer Vertragswerkstatt nach Wunsch vereinbaren.

In Deutschland erfolgt die Information der Kunden in einem zweistufigen Verfahren. Alle betroffenen Halter wurden im ersten Schritt bereits im Frühjahr durch ein mit den Behörden abgestimmtes Schreiben benachrichtigt, dass ihr Fahrzeug von der Umrüstaktion betroffen ist. Nachdem die technischen Lösungen für alle Modelle vom KBA freigegeben sind, werden die Kunden in einem zweiten Schreiben gebeten, einen Termin mit einem Partnerbetrieb ihrer Wahl zu vereinbaren.

In Österreich werden jene Fahrzeughalter die bisher noch nicht zur Umrüstung in die Werkstätten geladen wurden, in den kommenden Wochen schriftlich informiert.

Wie bereits zuvor hat das KBA bestätigt, dass mit der Umsetzung der technischen Lösungen für die betroffenen Modelle keine nachteiligen Veränderungen der Verbrauchswerte, Leistungsdaten und Geräuschemissionen verbunden sind. Außerdem erfüllen die Fahrzeuge nach der Umrüstung alle gesetzlichen Anforderungen sowie die jeweils gültigen Abgasnormen.

Volkswagen hat mit Hochdruck an der Umsetzung der technischen Lösungen gearbeitet und wird alle von der NOx-Thematik betroffenen Fahrzeuge nachbessern. Den Kunden werden bei der Durchführung der technischen Maßnahmen keine Kosten entstehen. Außerdem wird im Rahmen des Rückrufprozesses allen Kunden eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität angeboten. Die Umsetzung der erforderlichen technischen Lösungen erfolgt europaweit nach einem mit dem KBA abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplan.

Die Freigaben des KBA gelten nicht für betroffene Fahrzeuge in den USA und Kanada. Außerdem haben der Rückruf und die Umrüstung von Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA189 in Südkorea bislang nicht begonnen.