Volkswagen erhält abschließende Genehmigung für 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm in den USA

Die Volkswagen AG, die Volkswagen Group of America, Inc. sowie bestimmte Tochtergesellschaften (im Folgenden „Volkswagen") haben heute bekannt gegeben, dass Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California die abschließende Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung zwischen Volkswagen und privaten Klägern erteilt hat, die im Zuge der Beilegung zivilrechtlicher Klagen im Zusammenhang mit bestimmten 2,0l-TDI-Fahrzeugen der Marken Volkswagen und Audi in den USA durch ein gerichtlich bestelltes Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC) vertreten werden. Gleichzeitig hat Richter Breyer auch den sogenannten Consent Decree genehmigt, der zwischen Volkswagen und dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) für die Environmental Protection Agency (EPA) und vom Bundesstaat Kalifornien über das California Air Resources Board (CARB) sowie den kalifornischen State Attorney General vereinbart wurde; des Weiteren gab Richter Breyer grünes Licht für die Vergleichsverfügung (Consent Order), auf die sich Volkswagen und die Federal Trade Commission (FTC) verständigt hatten. Alle drei Vereinbarungen waren bereits zuvor angekündigt worden.

„Die abschließende Genehmigung der 2,0-l-TDI-Vergleichsvereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg, die Dinge in den USA wieder in Ordnung zu bringen. Den großen Einsatz, den alle an diesem Prozess beteiligten Parteien erbringen, wissen wir sehr zu schätzen. Volkswagen ist bestrebt sicherzustellen, dass das Programm nun so reibungslos wie möglich für unsere betroffenen Kunden umgesetzt wird. Um das zu gewährleisten, haben wir erheblich an Ressourcen und Personal aufgestockt", sagt Hinrich J. Woebcken, President and CEO of Volkswagen Group of America, Inc.

Volkswagen arbeitet weiterhin fokussiert an der Lösung der noch verbleibenden Themen in den USA sowie an einer Vereinbarung für Kunden mit betroffenen V6 3,0l-TDI-Dieselmotoren.

Die Umsetzung des 2,0l-TDI-Vergleichprogramms wird unmittelbar beginnen. Kunden mit in Frage kommenden Fahrzeugen können ihre Ansprüche mittels eines Formulars in Papierform (verfügbar unter www.VWCourtSettlement.com oder durch Anruf unter +1-844-98-CLAIM) oder über ein Online-Portal unter www.VWCourtSettlement.com einreichen. Sobald der Antrag eines Kunden anerkannt worden ist, kann er oder sie Termine mit designierten Fachleuten für Vergleichsprogramme vereinbaren, die den Standorten der Händlerbetriebe zugeordnet wurden.

Gemäß der 2,0l-TDI-Vergleichsvereinbarungen können betroffene Eigentümer und Leasingnehmer wählen, ob sie einen Rückkauf oder eine vorzeitige Beendigung des Leasings in Anspruch nehmen möchten, oder ob sie eine technische Anpassung ihres Fahrzeuges wünschen (sofern und sobald genehmigt). Derzeitige und bestimmte frühere betroffene Eigentümer und Leasingnehmer erhalten zusätzlich eine Ausgleichszahlung von Volkswagen.

Volkswagen hat darüber hinaus zugestimmt, über einen Zeitraum von drei Jahren eine Summe von 2,7 Milliarden US-Dollar in einen von einem gerichtlich bestellten Treuhänder verwalteten Fonds einzuzahlen, um überhöhte Stickoxid-Emissionen (NOx) von 2,0l-TDI-Fahrzeugen auszugleichen. Zudem wird Volkswagen über zehn Jahre hinweg 2,0 Milliarden US-Dollar in die Infrastruktur für Null-Emissions-Fahrzeuge sowie in Initiativen investieren, die den entsprechenden Zugang und die öffentliche Sensibilisierung für diese Technologie fördern.

Die folgenden Fahrzeuge mit 2,0l-TDI-Motor sind Bestandteil des angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms:

VW Beetle VW Golf VW Jetta VW Passat Audi A3

2013- 2015 2010-2015 2009-2015 2012-2015 2010-2013; 2015

Gemäß ihrer Bedingungen sind diese Vereinbarungen nicht darauf ausgerichtet, Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen oder in jenen Anwendung zu finden. Die Regelungen zu Stickoxid (NOx) Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge in den USA sind sehr viel strenger als in anderen Teilen der Welt und die Motorenvarianten unterscheiden sich ebenfalls erheblich. Dies macht die Entwicklung technischer Lösungen in den Vereinigten Staaten schwieriger als in Europa oder anderen Regionen der Welt, wo die Umsetzung eines genehmigten Programms zur Anpassung von TDI-Fahrzeugen, mit dem die UN/ECE und europäischen Abgasnormen vollumfänglich erfüllt werden, in Übereinkunft mit den entsprechenden Behörden bereits begonnen hat.