Kfz-Steuern für Liebhaberstücke und Alltagskutschen

Kaum einer kommt um die Kfz-Steuer herum. Doch wieviel muss man zahlen und wofür eigentlich? Die Grundannahme ist, dass Autos die Straßenbeläge abnutzen und durch Abgase die Umwelt belasten. Mit Kfz-Steuer-Einnahmen soll deshalb die Straßeninfrastruktur ausgebessert und optimiert werden; die Finanzierungen von Klima- und Umweltschutzprojekten gelten als Ausgleiche für die verursachten Abgase. Die Gelder aus Kfz-Steuern werden zunächst an den Bundeshaushalt überführt. Der Bundestag entscheidet dann, welche Summen in Straßeninfrastruktur und Umweltprojekte fließen.

Mit dem eigenen Kfz unterwegs

Wer mit dem eigenen motorisierten Fahrzeug unterwegs ist, zahlt also in der Regel Kfz-Steuern – wieviel genau, ist dabei ganz von dem Gefährt und dessen Verwendungszweck abhängig. Für gemeinnützig gebrauchte Fahrzeuge wie Feuerwehrautos oder Rettungswagen fallen beispielsweise keine Kfz-Steuern an.

Generell steigen die Kfz-Steuerbeträge jedoch mit der Menge der produzierten Abgase. Kriterien für die Berechnung dieser Steuer sind deswegen Fahrzeugalter und Fahrzeugtyp, Kraftstoff- und Motorenart, Hubraumgröße und CO²-Ausstoß. All diese Daten finden sich in der Zulassungsbescheinigung – beziehungsweise bei älteren Modellen im Fahrzeugbrief.

Die Kfz-Steuer berechnen

Die Kfz-Steuer kann man auch selber kostenlos und sekundenschnell berechnen, so etwa auf den Online-Vergleichsportalen tarifcheck24.com, autobild.de oder autoscout24.de.

Und die Überprüfung der Steuerhöhe lohnt sich: Letztes Jahr wurde die Verantwortlichkeit der Kfz-Steuereintreibung komplett von den Finanzämtern auf die Zollbehörden übertragen. Durch die Umstellung können sich bei den Bescheiden und Abbuchungen schon mal Fehler einschleichen. Entsprechend der Schätzungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalens e.V. „sind etwa zehn Prozent der Autobesitzer betroffen“.

Sonderregelungen bei Oldtimern

Oldtimer werden gesondert besteuert. Sie gelten als Kulturgüter, die erhalten werden müssen. Für Oldtimer-Autos müssen so pauschal 191 € Kfz-Steuern pro Jahr entrichtet werden, für Oldtimer-Motorräder 46 € jährlich.

Ein Audi Front oder Audi 920 gehört mit Sicherheit zu den Klassikern der alten, eleganten Kraftfahrzeuge. Im Einzelfall richtet sich die Einstufung eines Autos als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ aber nach der Definition der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wichtige Voraussetzungen für die Klassifizierung eines motorisierten Fahrzeugs als Oldtimer sind dabei beispielsweise, dass das Gefährt vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden und in einem guten Zustand ist.

Elektroautos ohne Kfz-Steuer

Auch mit einem Elektroauto kann man Steuern sparen. Bis dato haben sich nur wenige Bundesbürger für die Anschaffung eines E-Autos entschieden – auch wenn es auf dem Markt bereits einige Perlen gibt, so beispielsweise den Audi A3 Sportback e-tron. Verbraucher sollen deshalb zum Kauf eines verhältnismäßig umweltschonenderen E-Wagens ermutigt werden: E-Auto-Haltern wird so die Kfz-Steuer für zehn Jahre komplett erlassen, wenn sie das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2015 anmelden. Bei einer Anmeldung ab dem 1. Januar 2016 gilt die Befreiung noch für fünf Jahre.

Pkw-Maut und Kfz-Steuer

Auch die Einnahmen der in Deutschland geplanten Pkw-Maut sollen als Infrastrukturabgabe der Erneuerung und dem Ausbau des Straßennetzes dienen. Diesen Monat wurde das Gesetz von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet. Ab 2016 sollen Pkw-Fahrer dann maximal 130 € Maut pro Jahr zahlen. Lkw-Fahrer sollen schon dieses Jahr zur Kasse gebeten werden.

Damit der Kfz-Steuer jedoch bereits eine Infrastrukturabgabe geleistet wird, soll die Maut mit der Kfz-Steuer verrechnet werden – in Deutschland gemeldete Kfz-Halter hätten so trotz Mautgebühr keine Mehrausgaben. Faktisch würde die Maut dann nur von Besuchern der BRD entrichtet werden, die Deutschland mit einem eigenen Kfz bereisen. Diese geplante Umsetzung der Maut-Gebühr wird von vielen Kritikern als diskriminierend bewertet. Am kommenden Mittwoch wird die EU-Kommission deswegen wahrscheinlich über ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren entscheiden.