Pruefnormen fuer Kindersitze garantieren Sicherheit

In Deutschland ist ein Kindersitz für Autos gesetzlich vorgeschrieben. Denn wer sein Kind ungesichert lässt, handelt grob fahrlässig. Die Straßenverkehrsordnung sagt, dass Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, immer mit sogenannten "Rückhaltevorrichtungen" gesichert werden müssen – also mit einem Kindersitz. Weiterhin sollte die Beförderung auf dem Rücksitz realisiert werden. Wenn Babyschalen auf dem Vordersitz transportiert werden, muss immer der Airbag deaktiviert werden, wenn dies nicht möglich ist, muss auf jeden Fall der Rücksitz benutzt werden. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert hohe Bußgelder. Ein komplett ungesichertes Kind kostet den Fahrer beispielsweise 40 € und einen Punkt in Flensburg. Auch die Sicherung mit einem Erwachsenengurt reicht nicht aus und wird mit einer Geldstrafe von 30 € geahndet. Tired

Auf aktuelle Siegel achten

Es geht also nicht darum ob, sondern welcher Kindersitz angeschafft wird. Man sollte auf gar keinen Fall auf Angebote vom Discounter zurückgreifen und immer prüfen, ob alle notwendigen Siegel vorhanden sind, so die Aussage dieser Anbieterinformation. Über die amtliche Freigabe eines Kindersitzes entscheidet die ECE-Prüfnorm Nr. 44. Markiert wird dies am Kindersitz mit einem orangefarbenen Prüfsiegel. Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze benutzt werden die der Prüfnorm ECE44/03 entsprechen. Kindersitze mit der Version 00-02 sind nicht mehr zulässig. Darauf muss man achten, wenn man einen Sitz gebraucht erwirbt oder im Bekanntenkreis weitergibt. Im Zweifel ist es immer besser, einen neuen zu kaufen. Audi-Fans, die ihr Auto stilecht mit Kindersitzen von Audi ausrüsten möchten, müssen sich dabei übrigens keine Gedanken machen: Alle Sitze entsprechen der europäischen Sicherheitsnorm. Neben den Vorschriften und Prüfsiegeln gibt es weitere Kriterien für den neuen Kindersitz. Für Säuglinge und Kleinkinder, die noch nicht aufrecht sitzen können, sollten Babyliegeschalen eingesetzt werden, diese entlasten und schonen die Wirbelsäule. Sie werden meistens mit dem Blick entgegen der Fahrtrichtung am Sitz befestigt. Für Kinder zwischen dem ersten und dem vierten Lebensjahr ermöglichen die Sitze schon eine aufrechte Sitzposition, bringen aber auch eine Liegefunktion mit. Für ältere Kinder reicht dann ein Sitz, der lediglich eine Erhöhung darstellt und keine nach oben ausgeführten seitlichen Elemente mehr mitbringt. Welcher Sitz gewählt wird, setzt sich immer aus der Klassifizierung der ECE-Norm, nach Gewicht des Kindes, und der individuellen Statur zusammen. Wenn das Kind zu groß für den Sitz geworden ist, benötigt es unabhängig vom Eigengewicht ein neues Modell. Einen Überblick über die verschiedenen Modelle und zusätzliche Informationen zu den Kindersitzen bietet auch Babywalz.at.

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