Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe da im Internet auf einem Verkaufsportal einen Geländewagen angeboten, den ich verkaufen möchte! Angenommen ein Käufer aus dem europäischen Ausland interessiert sich für den Wagen, was brauche ich da für ein Kennzeichen? Kann mir da jemand Auskunft geben?

    Einmal editiert, zuletzt von ps-freak ()

  • wenn du das Auto verkaufst, muss sich doch normalerweise der Käufer um die notwendigen Kennzeichen kümmern?
    Also bei uns war es zumindest so beim TT, den haben wir aus D importiert mit Kurzzeitkennzeichen (damit wir in Österreich noch länger als ein paar Tage fahren konnten) , die wir uns selbst besorgen mussten! Ein Ausfuhrkennzeichen wär genauso möglich gewesen!

  • Also würd mir da nicht den Kopf zerbrechen, ist Sache des Käufers.


    Ich weis nur soviel, dass man auf der BH ein Überstellungskennzeichen bekommt. Ob diese den selben Stellenwert haben wie bei den Deutschen die weißen Kurzzulaasungskennzeichen weis ich nicht.
    Weiters gibt es glaub ich auch Kurzzulassungen bei den Versicherungen, kosten so um die 220€.


    MfG

    ______________________________________________

    Verkaufe:

    RS4 B5 Abgasanlage ab Kat
    RS4 B5 Bremse VA
    RS4 B5 Frontschürze inkl. Gitter
    RS4 B5 Recaro Ausstattung
    RS4 B5 Downpipes
    S4 B5 Frontgrill

  • also das die Sache und Problem des Käufers! wenn dir dieser einreden will, dass du das organisieren und bezahlen müsstest, dann wäre ich da sehr vorsichtig, weil das könnte dann unter Umständen eine linke Sache sein!

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Was ich weiß muss der [glow=red,2,300]Käufer[/glow] bei einem Händler Überstellungskennzeichen holen und die dann wieder zurückbringen,dh auch die Kosten dafür zu übernehmen oder? :gruebel: So etwar wie Kurzkennzeichen gibs in Österreich ja gar nicht. :keine-ahnung:

  • Das ist definitiv Sache des Käufers, warum solltest du das Fahrzeug für die Ausfuhr versichern, ist ja dann schon sein Eigentum! :mrgreennew:


    In so einem Fall sind Überstellungskennzeichen vorgesehen, da ist jede Woche eine andere Versicherung zuständig. Kosten - Kurztarifprämie der jeweiligen Versicherung (3 Tage mind. 135-150 €) + Zulassungsgebühr. Wenn die Kennzeichen danach retourniert werden, gibts glaub ich 30 € zurück!

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten! Ihr habt natürlich Recht, dass das Angelegenheit des Käufers ist! Jedoch waren wir bei unserem ersten Gespräch unterschiedlicher Meinung was das Kennzeichen betrifft. Das ist auch der Grund warum ich mich hier informiere. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass in dem Fall ein Überstellungskennzeichen erforderlich ist. Er sprach jedoch von einem Kurzkennzeichen, was laut der Aussage von sabs anscheinend auch richtig ist. Wenn beide Kennzeichen ok sind, dürfte es ja keine Probleme geben...


  • ...
    Wobei du mit blauen Kennzeichen (Überstellungskennzeichen) nicht über die Grenze fahren darfst!


    Doch, ist erlaubt ... zumindest für manche.


    Eine genaue Liste hier:
    http://www.vw-page.com/forum/i…11de8900abbfe2f9146931931
    Die Liste ist schon etwas älter, vorher am besten genau informieren!



    @id:


    Hier findet man auch die benötigten Unterlagen und eine "Anleitung" dazu:
    http://www.vw-page.com/forum/vw-audi-und-seat-forum/tüv-gutachten-recht/41066-anerkennung-von-österreichischen-probefahrtkennzeichen/



    [url=https://www.audi4ever.com/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=51469][b]Audi A4 8D5, AJM 1.9 TDI [color=#000080][b] PD 85kW Ez.05/00

    Einmal editiert, zuletzt von KGR84 ()

  • die Links bringen gar nichts, wenn du dort nicht angemeldet bist! Da musst du schon die Inhalte zumindest sinngemäß wieder geben!


    vielleicht meldet sich unser BP-Hatzer noch dazu, aber das ist veraltet und die Auflagen für diese Kennzeichen wurden meines Wissens nach stark verschärft!!!

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Achso, das ist dann neu, dass man dort angemeldet sein muss ...
    Der zweite Link müsste aber trotzdem funktionieren.


    Die Auflagen wurden aber nicht verschärft, sie werden maximal strenger kontrolliert, was mich auch nicht wundert bei dem Schindluder, das va. durch unsere "neuen Mitbürger" getrieben wurde.



    [url=https://www.audi4ever.com/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=51469][b]Audi A4 8D5, AJM 1.9 TDI [color=#000080][b] PD 85kW Ez.05/00

  • Hallo,
    ich gehe mal davon aus, das der TE ein Österreicher ist.


    Falls jemand aus D diesen Thread dann auch liest:
    http://www.xn--berfhrungskennzeichen-7hce.net/


    demnach darf man mit den
    1. Kurzzeitkennzeichen (mit gelber Ecke) innerhalb Deutschlands, mit
    2. Kurzzeitkennzeichen (mit gelber Ecke) (plus grüne Deckungskarte) innerhalb Europas unterwegs sein, mit
    3. Ausfuhrkennzeichen (mit roter Ecke) sogar weltweit unterwegs sein...


    Dachte man dürfte mit Kurzeitkennzeichen nur innerhalb D - so wie mit den roten Kennzeichen auch...
    Gruß 500.000

    537.000km mit dem ersten Motor, dem ersten Getriebe und der ersten Kupplung


  • nein, beide Links funktionieren nicht!


    Ok ist klar, sind auch beides die Gleichen ... hab da wohl was falsch kopiert.


    Dieser sollte funktionieren:


    http://www.vw-page.com/forum/vw-audi-und-seat-forum/tüv-gutachten-recht/41066-anerkennung-von-österreichischen-probefahrtkennzeichen/



    [url=https://www.audi4ever.com/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=51469][b]Audi A4 8D5, AJM 1.9 TDI [color=#000080][b] PD 85kW Ez.05/00

    Einmal editiert, zuletzt von KGR84 ()

  • Hier ein Auszug von der Wirtschaftskammer:



    Was allerdings sowieso nur bedingt relevant ist für Privatpersonen, denen ein Betrieb die Kennzeichen freundlicherweise überlässt:


    Zitat

    (..)Laut § 45 KFG 1967 Abs. 1 sind mit Probefahrtkennzeichen auch Überstellungsfahrten im
    Rahmen eines Unternehmens zulässig. Dabei muss das Fahrzeug allerdings unbedingt vom
    Unternehmer selbst oder einem Mitarbeiter des Unternehmens gelenkt werden.
    „Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen
    Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes und Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung
    des Fahrzeuges nach dem III. und V. Abschnitt.“(..)

  • ...


    Also das ist reine Spekulation und steht nicht im KFG!


    Das steht wörtlich im § 45 KFG 1967:



    Kann hier nachgelesen werden:
    http://www.wkw.at/docextern/sg…Probekenn_Zusatzblatt.doc


    Vor allem auf folgende beiden Punkte ist mMn Augenmerk zu legen:
    ? zur Überführung eines Kfz zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung oder
    ? zur Überführung des Kfz durch den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer.


    Beide Punkte fallen ebenfalls unter die Tätigekeitn (einer oder mehrerer privaten Personen), die durchgeführt werden müssen, wenn ich ein Fahrzeug kaufe.



    Wir haben ein Blaues in der Familie, und das als reine Privatperson ohne Firma.


    Wie würde das wohl funktionieren, wenn nur Mitarbeiter einer Firma mit blauen fahren dürften :gruebel:


    :keine-ahnung:



    @id:


    Achja nochwas. Aufpassen, wenn man unberechtigter Wiese mir den blauen fährt zahlt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht!


    http://www.ris.bka.gv.at/Justi…0000_000&IncludeSelf=True



    [url=https://www.audi4ever.com/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=51469][b]Audi A4 8D5, AJM 1.9 TDI [color=#000080][b] PD 85kW Ez.05/00

    Einmal editiert, zuletzt von KGR84 ()

  • Wie gesagt, hab ich von der WKO, ist nicht meine "Spekulation". Aha, das wusste ich nicht! Welche Voraussetzungen muss eine Privatperson erfüllen, um ein Probefahrtkennzeichen bewillgt zu bekommen?


  • Wie gesagt, hab ich von der WKO, ist nicht meine "Spekulation".


    War nicht bös gemeint ;)


    Hast du nen Link wo genau du das her hast?



    Welche Voraussetzungen muss eine Privatperson erfüllen, um ein Probefahrtkennzeichen bewillgt zu bekommen?


    Bekommt eine Privatperson nicht :nono:


    Nur in ganz seltenen Ausnahmen, die von oberster Stelle bewilligt werden müssen. :sagnix:



    [url=https://www.audi4ever.com/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=51469][b]Audi A4 8D5, AJM 1.9 TDI [color=#000080][b] PD 85kW Ez.05/00