Als Österreicher Auto in Deutschland zulassen, geht das?

  • Nachdem ich meine Autos bis jetzt so gut wie immer in Deutschland gekauft habe, und die Situation mit der NOVA ab 1.07. wohl ziemlich das ganze verteuern wird, trage ich mich mit den Gedanken mein nächstes Auto gleich in Deutschland zuzulassen. Neben der gesparten Nova wäre auch die Steuer + Versicherung um einiges günstiger, vor allem wenn man leistungsstärkere Autos fährt.


    Ich habe gehört, dass der Autobesitzer nicht auch automatisch den Wagen zulassen müsste. Meine Variante wäre daher:


    Ich würde einen Wohnsitz bei meiner Tante in Deutschland anmelden und versicherungstechnisch das Auto auf sie zulassen, da würde ich auch einen guten Rabatt bekommen, da sie ja schon seit Jahren einen Wagen unfallfrei zugelassen hat. Ist diese Variante möglich, oder gibt es da Probleme, da ich ja meinen Hauptwohnsitz in Österreich habe?


    MfG


    Hannes

    VW Touareg 3.0TDI V6 bluemotion North Sails, 2010
    Audi Allroad 2.5TDI Low Range, 2004
    Audi S6 Avant, 1995

  • Also die freundliche Hilfeseite unserer Regierung sagt dazu das:


    Fahren mit ausländischen Kennzeichen


    Die Verwendung des Fahrzeugs (oder Anhängers) mit ausländischen Kennzeichentafeln ist bis zu einer maximalen Dauer von einem Jahr (ab Zeitpunkt der Einbringung nach Österreich) zulässig, wenn in Österreich kein Hauptwohnsitz gegründet wird.


    Bei Übersiedelung nach Österreich und Begründung eines Hauptwohnsitzes darf das Kfz in Österreich einen Monat lang mit den ausländischen Kennzeichentafeln verwendet werden.


    Dann sind die ausländischen Kennzeichentafeln bei einer österreichischen Zulassungsbehörde abzugeben und österreichische Kennzeichentafeln zu verwenden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird.


    Hinweis: Für die Zulassung ist bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis eine Einzelgenehmigung bzw. bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Da die Anforderungen je nach Fahrzeug sehr unterschiedlich sein können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige neues FensterAmt der Landesregierung (Technische Prüfstelle) . bzw. an den Generalimporteur für dieses Fahrzeug.


    Quelle: http://help.gv.at/Content.Node/6/Seite. ... ennzeichen


    Grüße
    Avatar

  • Naja, ich komme schon so gut wie jede 2. Woche mal nach Deutschland, das wäre auch mit Tankbelegen klar ersichtlich.


    Warum ist das eine Steuerhinterziehung, wenn ich in Österreich arbeite? Vor allem, wenn der Wagen ja nicht auf mich zugelassen wäre?


    MfG


    Hannes

    VW Touareg 3.0TDI V6 bluemotion North Sails, 2010
    Audi Allroad 2.5TDI Low Range, 2004
    Audi S6 Avant, 1995

  • Weil Du dir dadurch einen klaren steuerlichen Vorteil holst!
    Ist vor allem gefährlich, wenn man neidische Nachbarn hat.
    Immerhin zahlst Du weniger Steuern, keine NoVA und Strafmandate bis afaik 30€ (also Falsch Parken) werden nicht nachgeschickt :ebiggrinnew:


    8.) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit
    dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet
    eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum
    Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland
    anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß
    § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das
    Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der
    Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren
    örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern.
    Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die
    inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das
    Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden. Danach sind der
    Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren
    örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern.
    Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.

  • Finde auch das das ganze sehr riskant is.
    Braucht dich nur wer anschwärzen oder du triffst ein paar mal auf den netten Herrn in Grün, der sich aus irgendeinem Grund an dich Erinnern kann!
    Das einzige, was du machen könntest, ist den Wagen in D neu zu kaufen und auf die Tante zuzulassen, dann ein bis zwei Monate später nach Ö zu importieren.
    Auto is ja dann schon weniger wert und die NoVA wird billiger. :zwinker2:
    Is zwar auch sicher nicht 100prozentig legal, aber es wäre mit Sicherheit leichter machbar.


    Steve793:
    Nach Deutschland und umgekehrt bekommst du sämtliche Strafen nachgeschickt, da wir ja mit D ein bilaterales Abkommen haben, welches dies ermöglicht!

    Guckst du weiter!!!

  • Naja, das mit dem Anschwärzen wäre ja nicht so das Problem, da ich sowieso öfters mal mit einem Wagen mit deutschen Kennzeichen (aus der Firma) nach Hause komme. Da wäre ja ein Dienstwagen durchaus möglich.


    Ich find es leid, dass trotz EU solche Monopolstellungen bei der Steuer noch immer möglich sind. Vor allem diese zusätzliche Verschärfung der NoVA macht ja das Importieren um vieles teurer als bis jetzt (wenn die CO2-Aufschläge genauso wie bei Neuwagen dazukommen). Bei jedem anderen Produkt kann man irgendwo in der EU problemlos einkaufen und führt dort die Steuer ab...


    Ev. wäre ja auch möglich, dass der Wagen auch meiner Tante gehören würde und ich einfach nur hin- und wieder damit fahre (das kann ja sowieso keiner überprüfen).


    MfG


    Hannes

    VW Touareg 3.0TDI V6 bluemotion North Sails, 2010
    Audi Allroad 2.5TDI Low Range, 2004
    Audi S6 Avant, 1995

  • Zitat von "Benni24"


    Nach Deutschland und umgekehrt bekommst du sämtliche Strafen nachgeschickt, da wir ja mit D ein bilaterales Abkommen haben, welches dies ermöglicht!


    Ja stimmt schon, nur bis 30€ ist der amtliche Weg teurer als die Strafe einbringt.
    Deswegen werden so kleine Vergehen afaik so gut wie nie nachgeschickt.


    Warte auch schon fast 2 Jahre auf eine Radarstrafe!
    Ok, das war mit Überstellungskennzeichen aus DE.
    Beim Autobahnkreuz Spittal in der 100er mit 160 geblitzt ... bis dato kein Brief.
    Ein Jahr können Sie sich noch Zeit lassen danach, ist es verjährt :satan:

  • Ein Freund von mir hat auch sein Auto in D zugelassen, wohnt und arbeitet in Österreich und fährt nur ab und zu nach D. Er hat das Kennzeichen bestimmt schon 4-5 Jahre! Also demnach müsste es doch möglich sein!

    LG Reini
    _____________________________
    AUDI A4 AVANT 1,9TDI

  • Zitat von "Hannes"

    Ich find es leid, dass trotz EU solche Monopolstellungen bei der Steuer noch immer möglich sind. Vor allem diese zusätzliche Verschärfung der NOVA macht ja das Importieren um vieles teurer als bis jetzt (wenn die CO2-Aufschläge genauso wie bei Neuwagen dazukommen). Bei jedem anderen Produkt kann man irgendwo in der EU problemlos einkaufen und führt dort die Steuer ab...


    Ach ja das gut alte leidige Thema!!! :satan:
    Ja die zusätzliche Steuer wird schön - weil wir jetzt schon europaweit die höchsten Abgaben auf KFZ haben beim Neukauf!
    Immerhin gibt es bei uns schon eine NoVA (je nach Auto 6-16%), die das regelt bzgl. Verbrauch etc.
    Und dann auch noch die höchste motorbezogene Steuer in Europa!
    Prima!! :angry:


    Also das mit dem Auto in D anmelden, wenn du es als Privatwagen nutzt, ist immer so eine Sache!
    Kann gut gehen, kann aber auch blöd ausgehen!!


    Wenn du den Wagen auf deine Tante in D zulässt und dir irgendein billiges kleines Auto kaufst [size=12px]mit dem du ja nicht fahren musst - alter Polo mit 45 PS[/size], für das du hier in Ö Steuern und Versicherung zahlst - können sie dir so gut wie nichts anhaben!
    Immerhin hast du ein KFZ zugelassen und wenn du "mal" mit einem anderen Auto fahren solltest ;)


    lg
    Sascha

    -----------------------------------
    ... Let the good times roll ...
    -----------------------------------

  • Zitat von "Steve793"


    8.) mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit
    dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet
    eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum
    Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland
    anzusehen.


    Wer den § 82 Abs 8 KFG genau gelesen hat, wird feststellen, dass der Lenker, der seinen HWS im Inland hat, den Beweis erbringen muss, dass das Fahrzeug nicht länger als 1 Monat im Bundesgebiet verwendet wurde.
    Im § 82 Abs 8 KFG gilt die Beweislastumkehr.


    Aufgrund fehlender Grenzkontrollen fehlen die Kontrollstempel im Reisepaß, auf die man hätte zurückgreifen können.
    Wenn nun die "Fahrzeughalterin" in D angibt, du seist alle 2 Wochen mit dem Auto bei ihr und sie lasse dich damit fahren, brauchst nur nen aufmerksamen Nachbarn, der Gegenteiliges aussagt, dan bist schon wieder im Beweisnotstand und zahlst die volle Wix. (= NoVA, MwSt, Strafe wegen Steuer- und Abgabenhinterziehung)

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

  • Zitat von "Hannes"

    Naja, das mit dem Anschwärzen wäre ja nicht so das Problem, da ich sowieso öfters mal mit einem Wagen mit deutschen Kennzeichen (aus der Firma) nach Hause komme. Da wäre ja ein Dienstwagen durchaus möglich.


    Vielleicht gibt es doch noch folgende Möglichkeit:
    Durchrechnen, ob es sich trotz Dienstwagensteuer lohnen würde und dann mit dem Chef sprechen, ob man das Fahrzeug nicht als Dienstwagen in Deutschland zulassen könnte. Ist dann zwar offiziell nicht dein Auto, aber wenn es sich, was ich zwar nicht unbedingt glaube, finanziell lohnen würde, könnte man das doch auch in Betracht ziehen oder nicht?
    Steinigt mich bitte nicht, in diesen Bereichen habe ich NULL Ahnung, bin nur spontan auf diese Idee gekommen.

  • Das mit dem Dienstwagen spielt es sich nicht, weil ich ja in Österreich angemeldet bin, und daher einen österreichischen Arbeitgeber habe. Wir haben zwar auch Niederlassungen in Deutschland, und ich fahre daher öfters mal mit einem Auto vom deutschen Standort, aber das wars dann schon wieder.


    MfG


    Hannes

    VW Touareg 3.0TDI V6 bluemotion North Sails, 2010
    Audi Allroad 2.5TDI Low Range, 2004
    Audi S6 Avant, 1995

  • Das mit Leasen über D dürfte gehen und nicht so ein Problem sein!


    Ein Berater bei unserer Bank hat uns dass sogar einmal vorgeschlagen für die "größeren" Firmenautos.
    Das läuft dann über Deutschland, da steigt man steuertechnisch um einiges günstiger aus!


    Wie genau das funktioniert, bzw. was dazu benötigt wird - bitte fragt mich nicht - ich weiß es nicht mehr! :-?


    lg
    Sascha

    -----------------------------------
    ... Let the good times roll ...
    -----------------------------------

  • Leasen in Deutschland und in Österreich mit deutschen Kennzeichen verwenden ist ebenfalls nicht erlaubt.


    Leasen in Deutschland und nicht 20% österr. MWSt dazurechnen ist auch nicht erlaubt, aber EU widrig. Da könnte man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, bei einer Einzelperson ist aber der Steuerberater teurer als die Ersparnis. Für eine Firmenflotte ist das aber überlegenswert.