Rote Ampel überfahren anscheinend

  • Hey,
    ich bin gard auf der suche nach einem Audi nd deswegen hier im Forum unterwegs.
    Ich hab folgendes Problem, ich bin im Moment mit einem geliehenen Auto unterwegs und der Fahrzeughalter hat einen Brief bekommen, wo drin stand ich wäre über eine rote Ampel gefahren.
    Aber ich bin mir super sicher, dass die AMpel definitiv nicht rot war. Ich will eigentlich nicht direkt einen Anwalt einschalten und dachte ich frage mal hier nach, ob das vielleicht schonmal jemandem passiert ist?
    Irren die sich öfter mal?
    Kann ich das anfechten irgendwie?
    Danke schonmal und liebe Grüße :)

  • Ob das in Deutschland geht weiß ich nicht... In Österreich zahlt man da EUR 150,- und da gibts eigentlich immer ein Foto


    In Deutschland steht ja meistens dabei "Zeuge Herr Mustermann"

  • Hm also es ist kein Blitzerfoto dabei, da es anscheinend eine Polizeikontrolle war. Ich kann mich auch noch dran erinnern wann das war und ich habe da kein Polizeiauto gesehen.
    Ich hab auf fragrobin.de gelesen, dass man da auf jeden Fall Einspruch erheben kann. Das größte Problem ist, dass die mir mit Fahrverbot drohen und das kann ich mir ja gar nicht erlauben. Und eigentlich geht es auch ums Prinzip. Ich bin nicht über eine rote Ampel gefahren -.-
    HÄtte ja sein können, dass einer von euch so etwas schonmal gemacht hat, also sich dagegen gewehrt. Sieht so aus als müsste ich dann wohl doch einen Anwalt einschalten. Meh :(
    Danke trotzdem für die schnelle Antwort und liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von WINMAN ()

  • Der Besitzer wird wohl erstmal sagen, dass er nicht gefahren ist und dann gibts eine Lenkererhebung. Und wenn das ein Polizist "gesehen" hat, dann siehts ziemlich schlecht aus.


    Da muss auch kein Polizeiauto stehen, es reicht wenn er zu Fuß unterwegs war und irgendwo gestanden ist.


    Manche nehmen das sehr genau und bestrafen dich, wenn du bei rot noch auf der Kreuzung bist (aber bei Gelb blinkend eingefahren). Das wäre dann auch beii rot über die Kreuzung.


    Hatte schonmal die Diskussion und musste zahlen.


  • Stimmt, 1 Polizist zählt dabei für 2 Zivilpersonen.


    Der kann dich sogar anzeigen wenn Du wo auffällig schnell zB durch ein Ortsgebiet fährst.

    Audi S3 1.8T

  • 1 Polizist bringt genauso viel wie 10 Zivilisten


    Der cop kann probieren ob der Fahrer einsichtig ist und zb 50 zahlt, wenn nicht muss er es an die BH weiter geben und da kannst du auch wieder Einspruch geltend machen


    Und dann wirds wieder fallen gelassen wegen mangel an beweisen :zwinker2



    Werd darin momentan richtig gut :satan:



    Sonst könnte jeder 10 sozial schwache personen kaufen und einen fahrer anzeigen

  • Wie hier schon geschrieben wurde reicht es aus wenn ein Polizist sieht dass du über eine rote Ampel gefahren bist. Da braucht man nicht zwangsläufig ein Blitzerfoto.


    Ob du einen Anwalt einschaltest bleibt natürlich dir überlassen. Aber ein Anwalt kostet halt auch Geld.
    Zudem gäb es dann ein Gerichtsverfahren, wo der Richter (in Deutschland) übrigens nicht an die Höhe der Strafe im Bußgeldbescheid gebunden ist, sondern dich evtl. höher verurteilen kann. Ein guter Richter würde aber vorher fragen ob du den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückziehen willst.
    Die Kosten eines solchen Gerichtsverfahren wären in Deutschland:
    Bußgeld + Gerichtsgebühr in Höhe von 10% des Bußgeldes (mindestens jedoch 40€) + Anwaltskosten + noch evtl. Auslagen für Zeugen und Sachverständige sofern notwendig.
    Das weiß ich übrigens nicht aus eigener Erfahrung (habe 0 Punkte in Flensburg), sondern weil ich bei Gericht arbeite (wenn auch in einer Mietrechtsabteilung) :mrgreennew:


    Daher mein Tipp an die Threaderöffnerin: Warte erstmal bis dich ein Bußgeldbescheid erreicht. Darin steht die Geldbuße und ob du deinen Führerschein abgeben musst. Sobald du den hast kannst du ja gegenrechnen was da an Kosten auf dich zukommen könnten wenn du dagegen Einspruch einlegst. Man sollte sich zumindest überlegen, ob man den Bußgeldbescheid als "Lehrgeld" akzeptiert.


    Gruß aus Hamburg

    Audi R8-Fahrer ohne R8 sucht Frau mit R8 ohne Fahrer


  • Wie hier schon geschrieben wurde reicht es aus wenn ein Polizist sieht dass du über eine rote Ampel gefahren bist. Da braucht man nicht zwangsläufig ein Blitzerfoto.


    In Österreich gehts Aussage gegen Aussage ::)


    Zwecks Strafen nicht bezahlen is gut, aber leider kommen dadurch auch viele bei anderen Straftaten ohne Bestrafung durch....

  • In Österreich gehts Aussage gegen Aussage ::)


    Zwecks Strafen nicht bezahlen is gut, aber leider kommen dadurch auch viele bei anderen Straftaten ohne Bestrafung durch....


    nein das stimmt so nicht! in Österreich darf ein Polizist sehr wohl einfach schätzen und dich danach bestrafen. Wenn du mit deiner Methode wirklich mehr als einmal durchkommst, dann liegt das nur an faulen BH MitarbeiterInnen und viel Glück auf deiner Seite. Wenn es einer drauf ankommen lässt, dann ziehst du den Kürzeren.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Da das ganze schon ein Jahr her ist würd mich mal interessieren wie es ausging? Was hast du letztendlich gemacht? Wäre klasse, wenn du was dazu sagen könntest :daumen:

  • nein das stimmt so nicht! in Österreich darf ein Polizist sehr wohl einfach schätzen und dich danach bestrafen. Wenn du mit deiner Methode wirklich mehr als einmal durchkommst, dann liegt das nur an faulen BH MitarbeiterInnen und viel Glück auf deiner Seite. Wenn es einer drauf ankommen lässt, dann ziehst du den Kürzeren.


    Nächste BH Strafe, hab mich tel. aufgeregt und gesagt das stimmt nicht, so war es nicht, eine Woche später kam die Aufhebung :lol:


    Wegen Beträge bis ~ 200,- macht sich bei uns keiner die mühe, kommt mir langsam so vor


    oder die anderen Zahlen einfach brav, in der hoffnung das die strafe nicht höher wird :gruebel: