Eintragen von Rädern und Fahrwerk in NÖ

  • Hallo,


    ich habe gerade mit einem netten Techniker der Landesprüfstelle Gerasdorf telefoniert, der mir den genauen Ablauf fürs Eintragen von anderem Fahrwerk und Rädern in NÖ erklärt hat ...


    Es war laut ihm nie zwingend ein Zivilgutachter notwendig, um Änderungen an Fahrwerk und Rädern gemeinsam eintragen zu lassen.
    Wenn alle Auflagen im Teilegutachten erfüllt werden, steht einer gemeinsamen Eintragung auf der Lareg nichts im Wege.


    Der folgende Zusatz (aus einem Felgengutachten) gilt in der eigentlichen Form nur, wenn das Gutachten in Deutschland als ABE mitgeführt wird. Umgekehrt gibts diesen Vermerk auch in Gutachten von Federn/Fahrwerken bzgl. anderen Rädern.


    Zitat

    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


    Die "gesonderte Beurteilung" wird von den Technikern auf der Lareg gemacht, nicht vom TÜV Austria oder einem Ziviltechniker.


    Bzgl. Reifenabdeckung gilt nach wie vor die Regel, dass diese von der Radmitte 30° nach vorne und 50° nach hinten gegeben sein muss. Ansonsten müssen die Kotfügel gezogen oder Gummileisten geklebt werden.


    Im Übrigen spielt es auch keine Rolle ob es sich nur um Federn oder vielleicht sogar um ein Gewindefahrwerk handelt. Auch Spurplatten dürfen dabei verwendet werden (hier kommt der TÜV/Zivilgutachter nur ins Spiel wenn die Verwendung von Platten im Felgengutachten explizit ausgenommen wurde).


    Das sind wie eingangs schon geschrieben die Worte eines Technikers vom Land NÖ.
    Ob das jetzt in ganz Österreich so ist oder nicht habe ich nicht gefragt, wäre aber auf alle Fälle mal interessant direkt auf den jeweiligen Prüfstellen nachzufragen (habe eine Mail dorthin geschickt und wurde darauf hin zurückgerufen vom Techniker).


    Dieses Telefon hat mich ehrlich gesagt sehr verwundert, sehe es aber natürlich als durchwegs positiv.

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  • Das sind wie eingangs schon geschrieben die Worte eines Technikers vom Land NÖ.
    Ob das jetzt in ganz Österreich so ist oder nicht


    Es gibt sehr viele Unterschiede von Bundesland zu Bundesland!
    Vom Preis angefangen bis hin zur Eintragung was geht und was nicht...
    Auch die 8-11cm Regel ist anscheinend noch verschieden :headnut: