Neuer Ziviltechniker in Oberösterreich

  • Hallo....
    gut zu wissen, das einer hier ist! :daumen:


    Sind die Eintragungen im Westen OÖ gleich wie im Norden OÖ! :mrgreennew: kleiner Scherz!

  • find ich auch sehr positiv, wenn man hier diesbezüglich jemanden zum Fragen hat :daumen:



    das ist toll, mal jemand vom Fach dabei zu haben! Aber das mit den Fragen per PN ist nicht ganz optimal, denn haben ja die anderen nichts davon und unter Umständen wird dann ein und die selbe Frage 100mal gestellt... :-?


    er könnte ja die Fragen, die am häufigsten gestellt werden, hier dann reinstellen.. als Art eigenes FAQ :)

  • Hallo!


    Ich bin halt nicht ständig im Forum, daher sind mir Fragen per PM lieber. Das mit den FAQs ist eine super Idee, ich werden die Fragen/Antworten hier regelmäßig posten. Die Idee vom Ziviltechniker Blog ist auch gut! Also dann fragt mal fleißig...!


    Übrigens ich kann euch Begutachtungstermine am Abend um 17 Uhr anbieten, oder auch Samstag Vormittag. Das passt hoffentlich denen gut, die arbeiten müssen.......

  • 1. öffentliche Frage:


    Man muss Teile nicht eintragen lassen, die nicht wesentliche technische Merkmale betreffen.
    Wer stellt fest, ob die nicht wesentlich oder wesentlich sind?



    Gerhard

  • Wow, dass ist mal wirklich eine sehr positive Sache.
    1. Frage: Ich komme aus Kärnten, hier gilt immer noch nur die 11cm Regelung, gibt es eine Möglichkeit nach der neuen 8cm Regel alles eingetragen zu bekommen.
    2. Frage: Eintragung einer originalen RS5 Bremse bei meinem A5, da es sich um originale Teile handelt gibt es keine Gutachten dazu. Ist dies möglich?

  • Hier die Antworten auf die ersten Fragen:


    1. Frage von Gerhard 1:
    Man muss Teile nicht eintragen lassen, die nicht wesentliche technische Merkmale betreffen.
    Wer stellt fest, ob die nicht wesentlich oder wesentlich sind?


    Meine Antwort:
    Alle sicherheitsrelevanten Teile müssen eingetragen werden.
    Das sind z.B. alle Fahrwerksteile wie Rad/Reifen-Kombinationen (die nicht im Typenschein stehen), Tieferlegungsfedern, Gewindefahrwerke, Distanzscheiben.
    Genehmigungsfreie Anbauteile sind z.B. Auspuffanlagen (wenn eine Typengenehmigung vorliegt).
    Weitere Infos gibt's z.B. auf der Homepage vom Land OÖ.
    Bei Teilen wo es nicht eindeutig klar ist, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Bei uns in OÖ verlangen sie dann oft ein Gutachten vom Ziviltechniker.


    2. Fragen von Silvio_147:
    Ich komme aus Kärnten, hier gilt immer noch nur die 11cm Regelung, gibt es eine Möglichkeit nach der neuen 8cm Regel alles eingetragen zu bekommen?


    Meine Antwort:
    In OÖ geht beides. Die 8 cm gelten allerdings bei den höchst zulässigen Achsbelastungen (diese stehen im Typenschein). D.h. das Fahrzeug muss auf beiden Achsen bis zu den höchst zul. Achsbelastungen beladen werden und dann muss die Bodenfreiheit an der tiefsten Stelle 8 cm sein. Das ist aufwändig und teuer und wird daher nicht oft gemacht
    Wichtig: Der Mindesteinfederweg muss 25 mm sein!


    Einfacher zu messen sind die 11 cm im Leerzustand. Wegen dem notwendigen Mindesteinfederweg von 25 mm bis zur max. zul. Achslast kommt ihr dabei auch auf maximal 8,5 cm bei voller Achsbelastung. Also kommen beide Regelungen in etwa auf die gleichen Bodenfreiheiten.


    Weitere Frage von Silvio_147:
    Eintragung einer originalen RS5 Bremse bei meinem A5, da es sich um originale Teile handelt gibt es keine Gutachten dazu. Ist dies möglich?


    Antwort:
    Da es sich um Audi-Originalteile handelt, welche in einer Version des A5 (eben dem RS5) verbaut sind, geht das (zumindest in OÖ) ohne Gutachten, weil diese Bremse jedenfalls eine Verbesserung darstellt (RS5 Bremse ist leistungsfähiger als andere A5 Bremsen). Wichtig ist, dass die Freigängigkeit der Bremse erhalten bleibt, nach VdTÜV mindestens 4 mm Abstand der Bremse zu den Rädern, Radaufhängungen, Lenkanlage etc.
    Bitte kontaktiere die zuständige Landesregierung bezüglich der Eintragungsfähigkeit in Kärnten.

  • vielen herzlichen Dank für deine ausführlichen und lehrreichen Antworten! :daumen:


    ich hätte da auch eine Frage und zwar wie sieht aus, wenn man bei einem Fahrzeug größere Felgen eintragen will, aber dieses ab Werk die Bodenfreiheit von 11cm nicht erfüllt? z.B. bei einem R8 oder auch bei einem Porsche. Ist das dann gar nicht möglich, müsste man dafür das Fahrzeug erst höher legen, oder ist das nur ein Gerücht und stimmt so gar nicht?

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Wenn ich mir gewisse Fahrzeuge ansehe, die auf 7cm Bodenfreiheit sind, denke ich einfach mal das ist der Grund warum am Kaufvertrag steht: "Einzelgenehmigung € 2.000,-"


    Ist ja genauso wie die folierten Scheiben ab A-Säule, dürfte man auch nicht haben, wird aber ab Werk so ausgeliefert.


    Und falls mal einer von der Rennleitung das nicht glaubt, wird man zur Landesregierung geschickt und die fragen dich dann was das soll, warum man da überhaupt bei Ihnen vorbei kommt und ob der Cop nicht lesen kann... :satan:

  • Bezüglich der RS5 Bremse


    Da man dann nicht den passenden Hauptbremszylinder hat, und auch noch die Hinterachse richtig dazu dimensioniert sein muss (meistens dann nicht), ist das dann trotzdem problemlos eintragbar?

    :A4e3: Audi A6 4G 3,0Tdi Quattro S-Tronic


  • vielen herzlichen Dank für deine ausführlichen und lehrreichen Antworten! :daumen:


    ich hätte da auch eine Frage und zwar wie sieht aus, wenn man bei einem Fahrzeug größere Felgen eintragen will, aber dieses ab Werk die Bodenfreiheit von 11cm nicht erfüllt? z.B. bei einem R8 oder auch bei einem Porsche. Ist das dann gar nicht möglich, müsste man dafür das Fahrzeug erst höher legen, oder ist das nur ein Gerücht und stimmt so gar nicht?


    Es gibt Fahrzeuge, die nicht den österreichischen Vorschriften entsprechen, die aber eine EU-Betriebsgenehmigung haben. Wenn an so einem Fahrzeug etwas verändert wird, erlischt die EU-Genehmigung und das Fahrzeug muss dann nach den österreichischen Vorschriften neu typisiert werden (was meistens nicht mehr möglich ist).


    Im Falle des R8 oder Porsche würde ich so vorgehen: Neue Rad-Reifenkombination mit gleichem Abrollumfang wie original aussuchen (noch nicht kaufen!), somit ändert sich an der Bodenfreiheit nichts. Dann die jeweilige Landesregierung kontaktieren ob das eintragungsfähig ist.


  • Bezüglich der RS5 Bremse


    Da man dann nicht den passenden Hauptbremszylinder hat, und auch noch die Hinterachse richtig dazu dimensioniert sein muss (meistens dann nicht), ist das dann trotzdem problemlos eintragbar?


    Wenn es von Audi eine Bestätigung (Herstellerfreigabe) der Teile gibt, dass sie für dein Auto eingesetzt werden dürfen, sollte es kein Problem geben.

  • Hätte da auch mal eine allgemeine Frage:


    Wenn man Exter. Von VFL auf FL umbaut, (in meinem Fall A5) muss man die gesamten Teile dann auch eintragen lassen bzw. Speziell in Hinsicht auf Versicherung/Vollkasko? Würde bei einem Unfall schon gerne die Teile dann ersetzt bekommen :-)


    Teilepreis ansich ist ja relativ gleich von vfl auf fl...


    Und FL Teile sind ja genau für das Fahrgestell vorgesehen weil das ja gleich ist vom vfl und Plug&Play ersetzbar.


    Was würde das gessmte Eintragen ca. kosten?


    Hat da jemand einf Ahnung ;-)