Leistungsgesteigerter R8 V8

  • Hi


    Zur Aufklärung
    Die RS5 Krümmer habe ich schon seit 2013 drin, nur waren diese die "lange
    Version", mit einer "nicht optimalen" Zusammenführung versehen siehe Bild.




    Vorteil ist das die RS5 Krümmer als Fächerkrümmer mit gleich langer
    Rohrlänge für jeden Zylinder ausgelegt sind, was beim original R8 V8 nicht der Fall ist.


    Tom

  • Hi


    Die Lochsieb behafteten Stellen verschließen, sie Bild mit roten Kreisen.
    Aber nicht alle, da musst genau hinschauen auch hinter der Dämmwolle.


    Wenn du richtig Leistung und Sound haben willst, bringst zwischen dem Eintrittsrohr
    ( Krümmerseitig ) und dem Endrohr mit Klappe, eine Rohrbogen rein !
    siehe grüner Kreis



    Tom

  • Nein


    Vom Krümmer in den Hauptkat und mit offenen klappen raus.
    Bei Klappen geschlossen muß das Abgas durch den Hauptkat und dann
    durch Siebflächen in den Rohren durch mehrere Kammern aus dem dünneren Rohr raus.


    Die Abgase der linken Bank kommen rechts heraus und rechts eben links heraus.


    Tom


  • Hi


    das "Aber nicht alle" macht mir sorgen :satan:
    Hätte auf schnell jetzt mal die 2 Sichtbaren zu 75% verschlossen und dann getestet :satan:


  • bei offenen Klappen gehen die Abgase also echt am Kat vorbei?? :gruebel:

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Kannst nicht lesen ?


    Ich mache dir einen Vorschlag !


    Nimm von mir eine vier Klappen Capristo Anlage mit Steuerung oder
    baue diese um wie ich das gemacht habe.


    Eine Zulassung ( ECE ) wäre auch möglich.


    Vorteil, drei Soundmodi möglich und wenn Maximalleistung gewünscht ist,
    geht das auch.



    Tom

  • Hi


    Die Capristo 4 Klappen ist keine Neue sondern eine gute gebrauchte und auf dem Nivau
    deiner genannten Remus in neu.


    Frag mich doch mal nachm Preis per PN


    Tom

  • Wenn es zur Sport-AGA eine ABE gibt ist alles gut, Einzelgenehmigung ist in Österreich mehr als steinig :headnut:


    Quelle: https://www.tuv.at/loesungen/i…ransportation/typisierung


    Schalldämpfer
    Endschalldämpfer, die ein E-Prüfzeichen aufweisen und über ein Gutachten mit Verwendungsbereich (Fahrzeug- und Motortype, Hubraum, Leistung) verfügen, sind eintragungsfrei! Das jeweilige Gutachten muss allerdings im Fahrzeug mitgeführt werden
    Endschalldämpfer oder komplette Auspuffanlagen ohne E-Prüfzeichen müssen eingetragen werden. In diesem Fall ist ein Teilegutachten, in dem die jeweiligen Richtlinien über das Leistungs-, Abgas- und Geräuschverhalten geprüft und bestätigt sind, erforderlich. Die serienmäßigen Werte dürfen nicht verschlechtert werden, auch der Geräuschpegel (sowohl Fahrgeräusch als auch im Nahfeld) darf nicht verändert werden
    Fächerkrümmer sind nur mit einem Teilegutachten, in dem eine eventuelle Leistungssteigerung, sowie das Abgas- und Geräuschverhalten bestätigt sind, eintragungsfähig
    Selbstgebaute Auspuffanlagen oder Rennsportauspuffanlagen sind nicht eintragungsfähig