Original Anhängerkupplung nachrüsten

  • Moin, ich würde gerne bei meinem A4 B6 eine original AHK nachrüsten.
    Habe auch schon eine in der Bucht gebraucht gefunden und laut Audi passt diese zu meinem Auto.


    Meine Frage ist nun, der Kabelsatz ist auf etwa 1m länge abgeschnitten. Ein Steuergerät ist dabei.


    Wie wird diese nun angeschlossen? Der Händler sagt das Kabel wird einfach zwischen das im Fahrzeug vorhandene Kabel gelötet. Ist das wahr? Aber wo wird das Steuergerät eingesteckt? Habe ich im Auto auch die passenden Stecker?


    Danke

  • 1 m ist ein wenig kurz.
    Normal ist das Kabel einige Meter lang, muss ja von der Dosen der AHK bis vorn in den Fahrerfußraum reichen, da dort der Sicherungskasten ist, wo alles angeschlossen wird.


    Ich hoffe, es ist kein universaler Kabelsatz? Denn damit wirds wohl kompliziert, besser ist ein fahrzeugspezifischer ;)

  • ich würden einen neuen Kabelsatz kaufen, mit einem abgeschnitten wäre mir das zu heikel. vermutlich hat da jemand einen Audi geschlachtet und diese einfach abgetrennt anstatt den Kabelbaum vollständig auszubauen.

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • Also bei uns im Viertel in der Kurzparkzone hat schätzungsweise 1 von 10 Fahrzeugen die Kupplung draussen. Einparken kann eh keiner, da kannst dir vorstellen, wie die Stossstange da mit der Zeit aussschaut. Bei mir hams bisher zum Glück immer nur das Frontkennzeichen erwischt. Einen Hänger o.ä. transportiert da kein Mensch...
    Bin auch sicher dass das geahndet werden muss, bzw. strafbar sein sollte.. .:angry: :angry:
    Aber eh wurscht, machen eh mehr die Radfahrer "Fahrer" auf der Seite in den Lack! :headnut:

  • Hier die Auflösung:


    Aber: Es gibt kein Verbot oder Gesetz was einem zur Abnahme der Anhängerkupplung verpflichtet!


    Im Klartext heißt dass es ist keine Strafe oder Bußgeld von der Polizei zu erwarten! Auch nicht im Falle eines Unfalls.


    Aber: Eine Pflicht zur Abnahme besteht sobald die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt. Dann seid Ihr auf jeden Fall verpflichtet diese bei Nichtbenutzung abzunehmen. Es ist anzunehmen dass daraus die allgemeine „Abnahmepflicht“ abgeleitet wurde und sich seitdem hartnäckig hält.


    Fazit: Verdeckt die Kupplung zu teilen das Kennzeichen dann muss Sie abgenommen werden wenn Ihr keinen Hänger zieht. Macht Sie das nicht könnt Ihr Sie ganz nach belieben dran lassen oder im Kofferraum verstauen!