Airride jetzt auch in Österreich Typisierbar

  • UPDATE am 9.6.2017



    der TÜV sagt folgendes dazu:


    höhenverstellbare Fahrwerke


    Es dürfen sowohl Schraub- als auch Luftfahrwerke verbaut werden! Ausreichender Abstand zu Reifen und Rädern und Karosserieteilen. Der Verstellbereich des Fahrwerkes (entweder Abstand Federteller bis Gehäuseschrauben oder Luftdruck) gemäß Teilegutachten muss eingehalten werden


    Folgende Punkte müssen beachtet werden (bei allen Fahrwerksänderungen):


    Ausreichender Abstand zu Karosserie- und Fahrwerksteilen, wie z.B. Antriebswellen, Räder, Reifen, Rahmenköpfe, Lenkhebel, Spurstangen, Spurköpfe, Radaufhängungen, Stabilisatoren, Bremsleitungen, Kabeln, etc.
    Es dürfen keine zusätzlichen (gesteckten) Federwegbegrenzer verwendet werden
    Die Feder muss über den gesamten Federweg eindeutig geführt sein und ein spielfreier Sitz bei voll ausgefederten Achsen ist zu gewährleisten.


    https://www.tuv.at/loesungen/i…ansportation/typisierung/

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    Einmal editiert, zuletzt von WINMAN ()

  • Begrenzer am Dämpfer das bei Druckabfall das Fahrzeug fahrbar bleibt


    Eingetragene Fahrhöhe gilt wie beim Gewinde.


    Bei Verlassen des Betriebsdruckes der eingetragen ist, muss dad Auto in Notlauf gehen mit Vmax 50 km/h

  • Aktuelle Info des TÜV-Österreich auf deren Website:
    TÜV Österreich


    Zitat

    Luftfahrwerke (Air-Ride-Systeme) sind bis auf weiteres in Österreich nicht genehmigungsfähig, da keine ausreichende Sicherung gegen Tieferstellung realisierbar ist!


    Falls jmd anderslautende Infos seitens des TÜV oder der LReg hat, bitte ich dies hier zu posten, auch ich werde selbiges tun.


    Darüberhinaus ist Parken "ruhender Verkehr" und wenn das nicht gerade auf einem "nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Bereich" passiert (auch Privatgrund kann für den öffentlichen Verkehr bestimmt sein), sind auch dort die Vorschriften hinsichtlich der Bodenfreiheit einzuhalten.

    Ich habe nie ein wildes Tier gesehn das Selbstmitleid empfand. Ein Vogel, der erfroren ist, wird tot von seinem Ast fallen ohne jemals Selbstmitleid empfunden zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von BP-Hatzer3 ()


  • das ist aber jetzt interessant, also entweder ist die TÜV Austria noch nicht aktuell, oder das Ganze ist eine Mogelpackung?! :gruebel:


    vergessts die tüv seite
    da steht auch nix von der "neuen" 8cm methode
    nochdazu weiss der eine tüv standort nicht was der andre macht (da darfst 8cm machen, dort darfst es nicht)

  • Hatten wir doch schon in [URL=https://www.audi4ever.com/forumv2/index.php/topic,72602.40.html]diesem Thread[/url]!


    EDIT: 28.03.2014 10:38 ;)

    Das Maß aller Dinge, sind vier Ringe :audikiss:


  • Hatten wir doch schon in [URL=https://www.audi4ever.com/forumv2/index.php/topic,72602.40.html]diesem Thread[/url]!


    EDIT: 28.03.2014 10:38 ;)


    jo ist mir bekannt, aber wer kann das von einem Fake auseinander halten?
    es wäre halt echt toll, wenn es mal zu solchen Themen eine eindeutige und einheitliche Aussage gäbe. Aber so ist das einfach ein Hoch auf unsere Bürokratie... :headnut: :headnut:

    audi4ever 4.0 rulez!!!

  • ..."Betriebsdruck 4,7 bis 5.5 bar" ... "bei Unterschreitung Notlaufbetrieb max. 50km/h, Kontrollmaße:
    Radmitte - Kotflügelkante im unbelasteten Zustand VA 368mm - 378mm HA: 355 bis 375mm"


    So der Originalwortlaut aus dem von der LAREG Tirol unterschriebenen und gestempelten Protokoll der Eintragung