UPDATE am 9.6.2017
der TÜV sagt folgendes dazu:
höhenverstellbare Fahrwerke
Es dürfen sowohl Schraub- als auch Luftfahrwerke verbaut werden! Ausreichender Abstand zu Reifen und Rädern und Karosserieteilen. Der Verstellbereich des Fahrwerkes (entweder Abstand Federteller bis Gehäuseschrauben oder Luftdruck) gemäß Teilegutachten muss eingehalten werden
Folgende Punkte müssen beachtet werden (bei allen Fahrwerksänderungen):
Ausreichender Abstand zu Karosserie- und Fahrwerksteilen, wie z.B. Antriebswellen, Räder, Reifen, Rahmenköpfe, Lenkhebel, Spurstangen, Spurköpfe, Radaufhängungen, Stabilisatoren, Bremsleitungen, Kabeln, etc.
Es dürfen keine zusätzlichen (gesteckten) Federwegbegrenzer verwendet werden
Die Feder muss über den gesamten Federweg eindeutig geführt sein und ein spielfreier Sitz bei voll ausgefederten Achsen ist zu gewährleisten.