Wieso sollte es von denen aus geändert werden? Haben doch keinen Grund dazu... Wenn sich ein paar drüber aufregen dass sie nicht legal Schneeräumen können im Winter ist das denen egal denke ich
Neue Regelung zur tieferlegung
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ganz so schlimm ist es nicht, es werden immer wieder Gesetze FÜR die Menschen beschlossen... in diesem Fall könnte der Auslöser die EU sein, weil sie eine Vereinheitlichung durchbringen wollen. Nur seit wann käme von dort etwas sinnvolles und brauchbares?
Aber Österreich an sich und der TÜV haben natürlich kein Interesse das zu forcieren, weil dann viel weniger gestraft werden kann und auch viel weniger Aufwand (sprich Umsatz) bei der Typisierung anfallen würde...
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hoff ma es beste
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leider gibt es dieses Gerücht mit der Gesetzesänderung nun schon seit mindestens 4 Jahren...
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Das mit den 9cm ist soweit ich weis korrekt.
Ausnahme ist (bis jetzt) ein Schraubfahrwerk, dieses muss 11cm haben, da man ja den Verschleiß der Teile etc. mit dem Gewinde nachstellen kann.Wenn die oben genante Regelung stimmt, ist das quasi DER Traum
Das mit den 9cm hat der BP_Hatzer schon mal in nem anderen Forum erklärt.
Wenn ich mich recht erinnere, werden bis 9cm schon geahndet, aber nicht als Gefahr in Verzug, was die sofortige Stilllegung zur Folge hätte.
Da war dann irgendwas mit cm gestaffelt, wos leichter Mangel, schwerer Mangel, und irgendwann eben Gefahr in Verzug ist. Die genauen Zahlen ab wann was ist, weiß ich jetzt nicht mehr, vielleicht schaut ja der BP_Hatzer mal wieder vorbei und sagt was.
leider gibt es dieses Gerücht mit der Gesetzesänderung nun schon seit mindestens 4 Jahren...Das stimmt leider. Da wird viel geredet, aber nichts geändert. Und ich glaube so wirds auch weiterhin bleiben.
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die Erläuterung hat er eh bei uns auch schon mal abgegeben, ich weiß nur jetzt auf Anhieb nicht mehr wo...
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11-9 cm leichter Mangel
9-7 cm Ab zur Landesregierung
Alles unter 7 cm KZ-Abnahme, Gefahr in Verzug -
Achja, und weil ich hier lese, man kann mit dem Gewinde nachstellen.
Ich dachte immer wenn man ein Gewinde eintragen lässt, muss man das irgendwie fixieren (Schweißpunkt). Ist das nicht (mehr) so?
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War in der Steiermark noch nie so bzw auch nicht mit einer Abrisschraube, habe gerade letztens mit einem geredet der vor 2 Monaten ein Gewinde eingetragen hat... mfg
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nein das wird nicht mehr fixiert, eben genau deshalb weil die früher eingetragen wurden, dann hat sich das Fahrwerk "gesetzt" und wurde von vielen als Ausrede benützt... heute muss man wieder auf die eingetragene Distanz rauf drehen, wenn sich diese verändern sollte. Bei einer solchen Kontrolle wird extrem penibel auf diese Werte gemessen wenn man einen "Unguten" erwischt...
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Achja, und weil ich hier lese, man kann mit dem Gewinde nachstellen.Ich dachte immer wenn man ein Gewinde eintragen lässt, muss man das irgendwie fixieren (Schweißpunkt). Ist das nicht (mehr) so?
steht sogar so auf der hp vom tüv
"schraubfahrwerke müssen gegen das nachträgliche verstellen gesichert (abrissschraube) werden"11-9cm = leichter mangel
also damit kann ich leben *gg* -
Meines Wissen ist es seit heuer so:
Federn und Gewindefahrwerk muss beim typisieren 11 cm haben.
Die Federn dürfen sich auf 9cm setzen und unter 9cm ist es ein schwerer Mangel.
Das Gewindefahrwerk darf sich nicht setzen weil man es ja wieder verstellen kann. Man muss also immer die 11cm haben.Diese Info ist Korrekt!
erst wenn es weniger als 9 CM ist wird dir die Weiterfahrt untersagt...
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Bei 9cm schon die Weiterfahrt untersagt?
Da musst aber schon Pech haben denke ich. -
soviel ich weiss hat dieses Teil was unter dein Autogeschoben wird (Vom Prüfzug) 8,5 cm sollte das i wo anstehen sind die Taferl weg und die Weiterfahrt ist Untersagt.
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Also fassen wir zusammen:
Es sogt eh jeder wos ondas.
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ne eigentlich gar nicht! bist du dir sicher, dass du den richtigen Thread gelesen hast?
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Diese Info ist Korrekt!
erst wenn es weniger als 9 CM ist wird dir die Weiterfahrt untersagt...
Und was ist wenn das Auto ab Werk wenigel als 9cm hat? RS4 B5 mit Quattro GmbH Fahrwerk hat z.B. 8.5 cm
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ne eigentlich gar nicht! bist du dir sicher, dass du den richtigen Thread gelesen hast?Na einmal ist die Rede von Taffer zwicken unter 9, dann unter 8,5, dann unter 7.
Für mich ist das immer was anderes.
Und was ist wenn das Auto ab Werk wenigel als 9cm hat? RS4 B5 mit Quattro GmbH Fahrwerk hat z.B. 8.5 cm
Wenns so Typengenehmigt is, is das ganz a andere Geschichte, oder glaubst a Labo ist auf über 9cm?
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Und was ist wenn das Auto ab Werk wenigel als 9cm hat? RS4 B5 mit Quattro GmbH Fahrwerk hat z.B. 8.5 cm
Tja die aussage "Hab ich so gekauft" kommt immer schlecht bei der Rennleitung
Ne keine ahnung... aber das ist die selbe frage wie du mich fragen könntest bei Airride... Weil man dieses ja nicht eingetragen bekommt in Österreich... (Was machen die dann mit den Original Luftfahrwerk)
das ganze ist so oder so meiner meinung nach eine Geldsache in Österreich!
In Österreich nerven sie dich wenn dein Auspuff ein bisschen lauter ist. Aber wenn du das Geld hast einen Lambo Aventador hast oder einen Ferrari der dir die Bude zusammenschreit ist es egal den du hast ja 400. 000 € dafür bezahlt da darfst du das
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naja, a serienmässiges luftfahrwerk kannst aber "normalerweise" (möglichkeiten gibts immer *gg*) nicht komplett aufn boden legen
sprich es besteht nie die gefahr das du zb nichtmehr lenken kannstbei airrides is es deswgen nciht eintragbar da du es nicht gegen das verstellen unter das gesetzl. mindestmaß
absichern kannst (jaja klar kann mas programmieren, aber die programmierung is ja gleich wieder umgstellt)