Hab ich bei Facebook gefunden, Quelle unbekannt
Neue Regelung zur tieferlegung
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das wär mehr als geil (wenns endlich stimmen würd)
dann könnt ich mir fürn heurigen winter noch an gewerbeschein als schneepflug holenich hab letztens mal mti wem gsprochen der hat mir gsagt das es die 9cm in österreich scho gibt, aber in einer anderen form
beim tüven u eintragen muss die höhe auf 11cm sein, aber wenn man dann iwann aufghalten wird und das auto is tiefer als 11, wird es nicht geahndet weil sich federn ja setzten
wieviel wahrheit darin steckt weiss ich ned, so hat mir das vor kurzem wer erklärt -
Ich kenn wieder nur die version mit 11cm bei starren teilen und 8cm bodenfreiheit bei teilen die nachgeben.
Also gummilippe 8cm achse oder ölwanne mind 11
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so was ist bei euch so krass geregelt !!!
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hab jetzt mal eine mail an tüv österreich geschrieben mit der bitte um info ob an der meldung entwas dran is
wenn man danach googelt findet sich die meldung doch sehr sehr oft im internet
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super marco bin auf die antwort gespannt wenn das stimmt gibts an riesenabsatz im tieferlegungsfedern sektor
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wenn das stimmt gibts an riesenabsatz im tieferlegungsfedern sektorgenau ! - da würde ich sofort bestellen .... mein A5 gehört optisch einfach noch etwas tiefer als das S-line-Fahrwerk !
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Ich glaube das eher nicht, würde meinen auch nicht weiter tieferlegen denn dann wirds echt eng im Radkasten
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Ich glaube das eher nicht, würde meinen auch nicht weiter tieferlegen denn dann wirds echt eng im Radkastenkannst ja kleiner Felgen montieren
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Geht nicht viel weniger wegen der Bremse Und würde garnichts helfen da der Umfang und die Breite des Reifens gleichbleiben würde
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Das mit den 9cm ist soweit ich weis korrekt.
Ausnahme ist (bis jetzt) ein Schraubfahrwerk, dieses muss 11cm haben, da man ja den Verschleiß der Teile etc. mit dem Gewinde nachstellen kann.Wenn die oben genante Regelung stimmt, ist das quasi DER Traum
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Das mit den 9cm ist soweit ich weis korrekt.
Ausnahme ist (bis jetzt) ein Schraubfahrwerk, dieses muss 11cm haben, da man ja den Verschleiß der Teile etc. mit dem Gewinde nachstellen kann.Wenn die oben genante Regelung stimmt, ist das quasi DER Traum
du meinst das von mir beschrieben, das sich die federn setzen ?? -
Ja genau, 11 beim tüv und 9 nach dem setzen.
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Meines Wissen ist es seit heuer so:
Federn und Gewindefahrwerk muss beim typisieren 11 cm haben.
Die Federn dürfen sich auf 9cm setzen und unter 9cm ist es ein schwerer Mangel.
Das Gewindefahrwerk darf sich nicht setzen weil man es ja wieder verstellen kann. Man muss also immer die 11cm haben. -
klingt ja eigentlich ned soooo schlecht und lässt a paar freiheiten *gg*
ABER
"die federn haben sich gsetzt" is a dehnbarer begriff
ab wann wird es toleriert (eine woche nachm tüv, 1 monat, ein jahr??) -
also 1 Woche nach dem TÜV kommst du mit dem Schmäh noch nicht durch...
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und genau das mein ich
das is auslegsache ab wann es als "setzten" toleriert wird -
Weis ja keiner wann du beim TÜV warst.
Vor allem kein Streifencop.... -
soda, antwort vom tüv bekommen
Sehr geehrter Herr Koller,
Im Moment gilt immer noch das gleiche 11cm Mindestbodenfreiheit bei Fahrzeugumrüstungen!
Genauere Infos gibt es dazu leider noch nicht da dieses Gesetz noch in der Überlegung ist, aber es wird darüber gesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel HORVATH -
also heißt es weiterhin noch "bitte warten"... wenn ein Gesetz erst in der Überlegung ist, kannst du davon ausgehen, dass es mindestens noch 1-2 Jahre dauert, falls es dann überhaupt kommt.