Neue Regelung zur tieferlegung

  • das wär mehr als geil (wenns endlich stimmen würd)
    dann könnt ich mir fürn heurigen winter noch an gewerbeschein als schneepflug holen :satan:


    ich hab letztens mal mti wem gsprochen der hat mir gsagt das es die 9cm in österreich scho gibt, aber in einer anderen form
    beim tüven u eintragen muss die höhe auf 11cm sein, aber wenn man dann iwann aufghalten wird und das auto is tiefer als 11, wird es nicht geahndet weil sich federn ja setzten
    wieviel wahrheit darin steckt weiss ich ned, so hat mir das vor kurzem wer erklärt

  • hab jetzt mal eine mail an tüv österreich geschrieben mit der bitte um info ob an der meldung entwas dran is


    wenn man danach googelt findet sich die meldung doch sehr sehr oft im internet

  • Das mit den 9cm ist soweit ich weis korrekt.
    Ausnahme ist (bis jetzt) ein Schraubfahrwerk, dieses muss 11cm haben, da man ja den Verschleiß der Teile etc. mit dem Gewinde nachstellen kann.


    Wenn die oben genante Regelung stimmt, ist das quasi DER Traum :D

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  • Das mit den 9cm ist soweit ich weis korrekt.
    Ausnahme ist (bis jetzt) ein Schraubfahrwerk, dieses muss 11cm haben, da man ja den Verschleiß der Teile etc. mit dem Gewinde nachstellen kann.


    Wenn die oben genante Regelung stimmt, ist das quasi DER Traum :D


    du meinst das von mir beschrieben, das sich die federn setzen ??

  • Ja genau, 11 beim tüv und 9 nach dem setzen.

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  • Meines Wissen ist es seit heuer so:
    Federn und Gewindefahrwerk muss beim typisieren 11 cm haben.
    Die Federn dürfen sich auf 9cm setzen und unter 9cm ist es ein schwerer Mangel.
    Das Gewindefahrwerk darf sich nicht setzen weil man es ja wieder verstellen kann. Man muss also immer die 11cm haben.

  • klingt ja eigentlich ned soooo schlecht und lässt a paar freiheiten *gg*


    ABER
    "die federn haben sich gsetzt" is a dehnbarer begriff
    ab wann wird es toleriert (eine woche nachm tüv, 1 monat, ein jahr??)

  • und genau das mein ich
    das is auslegsache ab wann es als "setzten" toleriert wird

  • Weis ja keiner wann du beim TÜV warst.
    Vor allem kein Streifencop....

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  • soda, antwort vom tüv bekommen


    Sehr geehrter Herr Koller,


    Im Moment gilt immer noch das gleiche 11cm Mindestbodenfreiheit bei Fahrzeugumrüstungen!


    Genauere Infos gibt es dazu leider noch nicht da dieses Gesetz noch in der Überlegung ist, aber es wird darüber gesprochen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel HORVATH

  • also heißt es weiterhin noch "bitte warten"... wenn ein Gesetz erst in der Überlegung ist, kannst du davon ausgehen, dass es mindestens noch 1-2 Jahre dauert, falls es dann überhaupt kommt.

    audi4ever 4.0 rulez!!!